Regierungskommission Corporate Governance Kodex
Zusätzliche Compliance-Regelungen nur punktuell erforderlich: System der Selbstverpflichtung hat sich bewährt
Financial Experts Association: Abschaffung erhöht Risiko gesetzlicher Überregulierung - Arbeit der Kommission hat zu professionellerer Unternehmensführung und -überwachung beigetragen
(23.07.13) - Die Financial Experts Association (FEA), Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, hält Forderungen, die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abzuschaffen, für ein falsches Signal. Die Arbeit der Kommission sowie der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) haben in Deutschland erheblich zu einer professionelleren Unternehmensführung und -überwachung beigetragen.
FEA begrüßt Vorschläge zu unternehmensspezifischen Vergütungsobergrenzen Durch das System der Selbstverpflichtung und der von Unternehmen zu veröffentlichenden Entsprechungserklärung, in der Abweichungen vom Kodex begründet werden müssen, ist ein hohes Maß an Transparenz entstanden: Unternehmen sollten in begründeten Fällen eine stärkere Abweichungskultur entwickeln, um Besonderheiten des Unternehmens - etwa die Größe des Aufsichtsrats - zu berücksichtigen. Die Regierungskommission hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass ihre selbstverpflichtenden Vorgaben eine unnötige gesetzliche Überregulierung verhindern können.
So begrüßt FEA etwa die aktuelle Empfehlung der Kodexkommission, unternehmensspezifische Vergütungsobergrenzen für den Vorstand festzulegen sowie das Vergütungssystem und die Vergütungsentwicklung für die Aktionäre transparenter zu machen. Folgen die Unternehmen der Empfehlung, ist eine gesetzliche Regulierung überflüssig. Die Arbeit der Regierungskommission sollte daher fortgesetzt werden, um auf aktuelle Entwicklungen mit einer Präzisierung oder Empfehlung punktuell reagieren zu können.
DIN und FEA entwickeln Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit
Um den Unternehmen über den Corporate Governance Kodex hinaus einen Praxisleitfaden für vorbildliche Überwachungsprozesse in Aufsichtsräten anbieten zu können, hat FEA gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) ein Projekt initiiert. Durch den Praxisleitfaden sollen Gremienmitglieder Hilfestellung erhalten, um rechtliche Anforderungen und die Prinzipien der guten Unternehmensführung einhalten zu können. FEA plant, die Ergebnisse noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. (FEA: ra)
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