Politiker in Aufsichtsräten: FEA fordert klare Kriterien Kompetenz wichtiger als Prominenz - Fremdevaluierung von Aufsichtsräten
(28.01.13) - Die Financial Experts Association (FEA) fordert, grundsätzlich einheitliche Kriterien an die Kandidaten für Aufsichtsräte anzulegen – das gelte auch für Politiker. "Politisches Engagement mag gesellschaftlich wertvoll sein, qualifiziert alleine aber noch nicht für die Aufsichtsratsarbeit. Ein Aufsichtsrat muss in der Lage sein, die Interessen der Eigentümer kompetent zu vertreten", sagte Prof Dr. Nick Gehrke, Vorstand der Financial Experts Association.
"Gerade in öffentlichen Unternehmen werden zu selten Experten in die Aufsichtsräte gewählt, sondern nach parteipolitischen Überlegungen Kandidaten bestimmt. Hier wären transparente, an inhaltlichen Kriterien ausgerichtete Besetzungsprozesse und klare Anforderungsprofile erforderlich. Die Qualität der Aufsichtsräte und der Aufsichtsratsarbeit sollte durch externe Audits regelmäßig überprüft werden", betonte Gehrke. (FEA: ra)
FEA: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.
Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).
Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.
Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen