Unternehmen werden kräftig zur Kasse gebeten


Rundfunkbeitrag ersetzt die Rundfunkgebühr: Bitkom fordert Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen
Nachbesserungsbedarf bei Beitragshöhe und Berechnungsregeln - Filialunternehmen und Branchen mit besonders vielen Teilzeitbeschäftigten werden überproportional belastet


(25.01.13) - Bitkom hat den am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber Nachbesserungen an der neuen Beitragsordnung für Privatpersonen und Unternehmen gefordert. "Weil mit immer mehr Geräten wie Tablet Computern, Smartphones oder auch Spielekonsolen über das Internet Fernsehprogramme empfangen werden können, war eine Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr bei Privatpersonen überfällig", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. Zugleich werde damit der Kontrollaufwand – die Suche nach sogenannten "Schwarzsehern" – und damit die Bürokratie reduziert. "Allerdings erscheint der geplante Beitrag in Höhe von 17,98 Euro je Wohnung zu hoch.

Die neue Lösung sollte auf jeden Fall insgesamt aufkommensneutral sein und die Bürger nicht zusätzlich belasten", so Kempf. "Zumindest die Einsparungen, die durch den Abbau des Kontrollapparats der GEZ erzielt werden, sollten an die Verbraucher weitergegeben werden." Zudem werden nach Ansicht des Verbandes Filialunternehmen und Branchen mit besonders vielen Teilzeitbeschäftigten überproportional belastet. "An dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden", sagte Kempf.

Am 1. Januar 2013 trat die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte bezahlen künftig unabhängig von der Anzahl der im Haushalt vorhandenen Geräte wie Fernseher, Radios oder PCs und der Anzahl der Bewohner je Wohnung einen monatlichen Beitrag von 17,98 Euro. Damit sind auch alle privaten Fahrzeuge abgedeckt. Das entspricht der Höhe der bisherigen Rundfunkgebühr für Haushalte mit einem Fernseh- und Radiogerät oder PC. Für die meisten Privathaushalte ändert sich daher nichts. Wer allerdings kein Fernsehgerät sondern nur ein Radio oder einen PC besitzt, zahlt statt bisher 5,76 nun ebenfalls 17,98 Euro.

Selbstständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen keinen weiteren Beitrag mehr bezahlen. Nur für betrieblich genutzte Fahrzeuge werden monatlich 5,99 Euro fällig.

Komplizierter ist die Situation bei der Beitragsberechnung für Unternehmen. Die Höhe des Beitrags richtet sich hier nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge. Je Betriebsstätte kann der Beitrag so zwischen 5,99 und 3236,40 Euro liegen. Vor allem Filialunternehmen sowie Unternehmen mit sehr vielen Teilzeitbeschäftigten werden durch dieses Berechnungsmodell deutlich mehr bezahlen müssen als Unternehmen mit nur einem Standort und einem großen Anteil von Vollzeitbeschäftigten. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen