Vergütung für Aufsichtsräte oftmals zu niedrig
FEA hält Kritik an Aufsichtsratsvergütung für überzogen: Vergütungshöhe der DAX-Konzerne nicht repräsentativ
FEA hält zudem eine Abschaffung der steuerlichen Diskriminierung der Aufsichtsratsvergütung für dringend geboten
(28.05.13) - Die Financial Experts Association (FEA) hält die aktuelle Kritik an der Höhe der Aufsichtsratsvergütung für völlig überzogen. Die zu hohen Vergütungsniveaus in einigen DAX-Gesellschaften dürfen nicht den Blick darauf verstellen, dass in einer Vielzahl von Unternehmen weiterhin Vergütungen für den Aufsichtsrat die Regel sind, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Arbeitsaufwand und zum Risiko des Mandats stehen: So liegt die durchschnittliche Vergütung je Aufsichtsratsmitglied im DAX mit rund 150.000 Euro doppelt so hoch wie im MDAX, wie das KompetenzCentrum für Unternehmensführung & Corporate Governance (KCU) an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management ermittelt hat.
Im MDAX lag auf Basis der von den Unternehmen im Jahr 2012 veröffentlichten Informationen zudem die Spannweite der durchschnittlichen Aufsichtsratsvergütung je Mitglied zwischen gut 24.000 Euro (HHLA) und knapp 280.000 Euro (Axel Springer). Dabei erhielten nur in zehn Unternehmen die Aufsichtsratsmitglieder im Durchschnitt einen sechsstelligen Vergütungsbetrag, bei 18 Gesellschaften lag die durchschnittliche Vergütung dagegen unter 50.000 Euro pro Jahr; zwölf Gesellschaften zahlten sogar im Schnitt maximal 35.000 Euro.
Legt man die Honorare eines entsprechend hoch qualifizierten Seniorpartners einer Unternehmensberatung in Höhe von bis zu 5.800 Euro zugrunde (Angaben des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater), entspräche dies einem Zeitbudget von gerade einmal sechs Tagen. Auch kleinere Gesellschaften brauchen professionelle Aufsichtsräte Dieses Zeitbudget ist offensichtlich erheblich zu gering, um die – berechtigt – hohen Anforderungen an die Aufsichtsratsarbeit zu erfüllen.
Eine angemessene Mindestvergütung für Aufsichtsratsmitglieder, die sich auch am zeitlichen Aufwand für ein Mandat orientieren sollte, ist nach Überzeugung der FEA unerlässlich. So erfordert etwa eine Ausschusstätigkeit – wie der Vorsitz in einem Prüfungsausschuss – neben einer besonderen Qualifikation einen hohen zeitlichen Einsatz. Es liegt klar im Interesse der Eigentümer, auch in kleineren Gesellschaften professionelle Aufsichtsratsmitglieder zu gewinnen. Dies sollte sich auch in einer entsprechenden Vergütungshöhe widerspiegeln.
Neben einer angemessenen Basisvergütung, die den Aufwand ausreichend berücksichtigt, können langfristig wirkende, variable Komponenten dazu beitragen, dass sich Aufsichtsräte noch stärker an den Interessen der Eigentümer orientieren. Darüber hinaus hält FEA eine Abschaffung der steuerlichen Diskriminierung der Aufsichtsratsvergütung für dringend geboten. Denn nach § 10 Nr. 4 KStG mindert die Vergütung des Aufsichtsrats den Gewinn der Gesellschaft nur zur Hälfte. (FEA - Financial Experts Association: ra)
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