Zugriff US-amerikanischer Behörden


Safe-Harbor: EuGH-Urteil könnte schwerwiegende Konsequenzen für in der Cloud gespeicherte Unternehmensdaten haben
Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das EuGH-Urteil zwiegespalten

(02.11.15) - Wie mehrere Quellen berichten, hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien. Der Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das Urteil vor allem für kleinere Unternehmen als problematisch.

"Größere Unternehmen besitzen die nötigen Ressourcen, um schnell auf die mit dem Urteil verbundenen Problematiken zu reagieren. Kleine und mittelständische Unternehmen haben Teile ihres digitalen Dokumentenmanagements jedoch aus Kostengründen an US-Unternehmen ausgelagert. Viele Daten – zum Beispiel aus der Buchhaltung – lagern dort in den USA gelegenen Rechenzentren. Soll zum Beispiel eine Lieferung in Auftrag gegeben werden, müssen zwangsläufig personenbezogene Daten fließen. Die Entscheidung der EuGH-Richter schränkt die vorher bestandene Handlungsfreiheit enorm ein", erklärt Datenschutz-Experte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH.

"Angesichts der Datenschutzverletzungen durch US-Behörden ist die Entscheidung nachvollziehbar und in Anbetracht der bald in Kraft tretenden EU-Datenschutzverordnung konsequent. Die Kehrseite dieser Medaille sollte allerdings nicht negiert werden. Die durch das Urteil geschaffene Ist-Situation ist allenfalls eine Übergangslösung. Das Ganze kann nur funktionieren, wenn es auf europäischer und US-Seite gemeinsame Mindeststandards gibt. Denn was nützt es, wenn die EU-Datenschutzverordnung kommt, sich im Idealfall jeder EU-Staat daran hält, aber der Rest der Welt sein eigenes Süppchen in Sachen Datenschutz kocht? Die geplante Datenschutzverordnung wäre ein guter Anlass für die EU in einen internationalen Datenschutzdialog zu treten und eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Was Unternehmen in Deutschland nämlich derzeit brauchen ist Planungssicherheit. Diese kann zum Teil nur durch Rechtssicherheit erreicht werden", so Börgmann weiter.

Über das Safe-Harbor-Abkommen
Das Safe-Harbor-Abkommen ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus einem EU-Staat an die USA zu übermitteln. Seit dem Bestehen des Abkommens im Jahr 2000 sind etwa 5.500 amerikanische Unternehmen dem Abkommen beigetreten. Von Politikern und Datenschutzrechtlern wurde das Abkommen spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden kritisch betrachtet. Bereits im März 2014 stimmte das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit für eine Aussetzung des Abkommens, was als Reaktion der Abgeordneten auf den NSA-Skandal gedeutet werden kann.
(Iron Mountain Deutschland: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen