Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen verschärft


Verletzung des Datenschutzes: Nach den Plänen für die neue EU-Gesetzgebung können in Zukunft dagegen Strafen von bis zu zwei Prozent der weltweiten Einnahmen verhängt werden
Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH: "Keine Angst vor der neuen EU-Datenschutzrichtlinie"


(07.02.12) - Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, macht auf neue Regelungen des Datenschutzes aufmerksam, die mit der EU-Gesetzgebung in Kraft treten könnten: "Die geplante Datenschutzrichtlinie zwingt die Unternehmen in Deutschland dazu, das Thema Datenschutz in Zukunft ernster zu nehmen. So müssen Unternehmen bei Verstößen in Zukunft mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bisher betrugen die Höchststrafen bei formalen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz bis zu 50.000 Euro, bei materiellen Verstößen bis zu 300.000 Euro. Nach den Plänen für die neue Gesetzgebung können in Zukunft dagegen Strafen von bis zu zwei Prozent der weltweiten Einnahmen verhängt werden. Außerdem wird die Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen für Unternehmen in Zukunft deutlich verschärft. Die zuständigen Datenschutzbehörden und sämtliche betroffene Personen müssen nach der neuen Regelung innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Bislang wurden Betroffene teilweise – wenn überhaupt – erst Wochen später in Kenntnis gesetzt."

Müssen Unternehmen jetzt Angst vor der neuen Richtlinie haben?
Dazu sagt Börgmann: "Nein, das sicher nicht. Sie sollten sich die neue Richtlinie aber als Anreiz nehmen, um einen kritischen und ehrlichen Blick auf den eigenen Datenschutz zu werfen. Sind alle sensiblen Daten wie Kundeninformationen besonders gesichert? Wo gibt es vielleicht Mängel? Viele Unternehmen gehen bislang noch nicht ausreichend verantwortungsvoll mit ihren Daten um. Spätestens mit Blick auf die geplante neue Regelung sollten aber alle Unternehmen dafür sorgen, dass ihre sämtlichen Daten bestmöglich geschützt sind. Dabei können und sollen Verantwortliche durchaus auch die Unterstützung und Beratung eines externen Dienstleisters, der auf den Schutz von Daten spezialisiert ist, in Anspruch nehmen.

Gleichzeit empfehle ich Unternehmen jeder Größe, unbedingt einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Zwar wird dies nach der neuen EU-Datenschutzrichtlinie erst für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtend sein, mangelnder Datenschutz oder Datenpannen liegen aber häufig daran, dass sich niemand im Unternehmen für das Thema zuständig fühlt.

Die neue Datenschutzrichtlinie ist ein Fortschritt für den Datenschutz in Europa und stärkt die Rechte der Verbraucher. Aber auch Unternehmen profitieren von der neuen Regelung. Besonders für international tätige Unternehmen soll sich der Bürokratieaufwand deutlich reduzieren. Daneben kann der verantwortungsvolle Umgang mit Daten beispielsweise aber auch ein positives Signal für die Öffentlichkeit, Kunden oder Partner sein." (Iron Monatin: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen