Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen verschärft


Verletzung des Datenschutzes: Nach den Plänen für die neue EU-Gesetzgebung können in Zukunft dagegen Strafen von bis zu zwei Prozent der weltweiten Einnahmen verhängt werden
Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH: "Keine Angst vor der neuen EU-Datenschutzrichtlinie"


(07.02.12) - Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, macht auf neue Regelungen des Datenschutzes aufmerksam, die mit der EU-Gesetzgebung in Kraft treten könnten: "Die geplante Datenschutzrichtlinie zwingt die Unternehmen in Deutschland dazu, das Thema Datenschutz in Zukunft ernster zu nehmen. So müssen Unternehmen bei Verstößen in Zukunft mit deutlich höheren Strafen rechnen. Bisher betrugen die Höchststrafen bei formalen Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz bis zu 50.000 Euro, bei materiellen Verstößen bis zu 300.000 Euro. Nach den Plänen für die neue Gesetzgebung können in Zukunft dagegen Strafen von bis zu zwei Prozent der weltweiten Einnahmen verhängt werden. Außerdem wird die Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen für Unternehmen in Zukunft deutlich verschärft. Die zuständigen Datenschutzbehörden und sämtliche betroffene Personen müssen nach der neuen Regelung innerhalb von 24 Stunden informiert werden. Bislang wurden Betroffene teilweise – wenn überhaupt – erst Wochen später in Kenntnis gesetzt."

Müssen Unternehmen jetzt Angst vor der neuen Richtlinie haben?
Dazu sagt Börgmann: "Nein, das sicher nicht. Sie sollten sich die neue Richtlinie aber als Anreiz nehmen, um einen kritischen und ehrlichen Blick auf den eigenen Datenschutz zu werfen. Sind alle sensiblen Daten wie Kundeninformationen besonders gesichert? Wo gibt es vielleicht Mängel? Viele Unternehmen gehen bislang noch nicht ausreichend verantwortungsvoll mit ihren Daten um. Spätestens mit Blick auf die geplante neue Regelung sollten aber alle Unternehmen dafür sorgen, dass ihre sämtlichen Daten bestmöglich geschützt sind. Dabei können und sollen Verantwortliche durchaus auch die Unterstützung und Beratung eines externen Dienstleisters, der auf den Schutz von Daten spezialisiert ist, in Anspruch nehmen.

Gleichzeit empfehle ich Unternehmen jeder Größe, unbedingt einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Zwar wird dies nach der neuen EU-Datenschutzrichtlinie erst für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern verpflichtend sein, mangelnder Datenschutz oder Datenpannen liegen aber häufig daran, dass sich niemand im Unternehmen für das Thema zuständig fühlt.

Die neue Datenschutzrichtlinie ist ein Fortschritt für den Datenschutz in Europa und stärkt die Rechte der Verbraucher. Aber auch Unternehmen profitieren von der neuen Regelung. Besonders für international tätige Unternehmen soll sich der Bürokratieaufwand deutlich reduzieren. Daneben kann der verantwortungsvolle Umgang mit Daten beispielsweise aber auch ein positives Signal für die Öffentlichkeit, Kunden oder Partner sein." (Iron Monatin: ra)

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