"Apps mit Prism-Anschluss" rechtlich problematisch


Viele Apps sind nämlich mit einem Cloud-Service verbunden, über den die US-Geheimdienste Zugang zu den Daten erhalten können
Nifis-Vorsitzender Dr. Thomas Lapp: "Bring Your Own Application" birgt Gefahren für Firmen


(04.09.13) - Immer mehr Beschäftigte nutzen nicht nur ihr privates Smartphone oder Pad/Tablet für berufliche Belange, sondern setzen auch privat angeschaffte Apps für Geschäftszwecke ein. Genau davor warnt die Nifis Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. Viele Apps sind nämlich mit einem Cloud-Service verbunden, über den die Geheimdienste Zugang zu den Daten erhalten können, begründet der Nifis-Vorsitzende Dr. Thomas Lapp die Warnung. "Bei allen US-amerikanischen Apps ist wohl mit Sicherheit davon auszugehen, dass sämtliche Daten bei Prism & Co landen", meint Lapp.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Für Unternehmen werden die "Apps mit Prism-Anschluss" rechtlich problematisch, sobald die Beschäftigten über diese Dienste Firmendaten speichern, analysiert Dr. Thomas Lapp. Wenn es sich um vertrauliche betriebliche Daten handelt, kann ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten vorliegen, möglicherweise auch eine Verletzung der Vertraulichkeit gegenüber Firmenkunden, deren Daten sozusagen frei Haus an die Geheimdienste verraten werden. Bei personenbezogenen Daten liegt ein Verstoß gegen das strenge deutsche Datenschutzrecht nahe, skizziert der der Vorstandsvorsitzende die möglichen rechtlichen Konsequenzen. "Im Zweifelsfall haftet der Vorstand oder die Geschäftsführung bei Verstößen", stellt Dr. Thomas Lapp klar.

Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit geht davon aus, dass US-basierte Cloud-Services direkt von amerikanischen Geheimdiensten kontrolliert werden. "Die Kontrolle dieser Services durch staatliche Stellen ist nach US-Recht völlig legal und im Foreign Intelligence Surveillance Act und im Patriot Act ausdrücklich vorgesehen. Es scheint indes so, dass sich viele Beschäftigte in Deutschland darüber überhaupt nicht bewusst sind und dass viele Unternehmen wenig Kenntnis davon haben, wo ihre Mitarbeiter überall Firmendaten speichern", erklärt Lapp. (Nifis: ra)

Nifis: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen