Krankenhausfinanzierung: Wettbewerbsklage des BDPK
EU-Wettbewerbsklage der Privatkliniken: Gefahr für deutsche Kommunen und Krankenhäuser? IVKK-Chef Ziegler schreibt an Kommunale Spitzenverbände und warnt: Klage gehört nicht nach Luxemburg, sondern nach Karlsruhe
(10.09.13) - In einem Brief an die kommunalen Krankenhäuser in Deutschland sowie an die Präsidien der kommunalen Spitzenverbände, hat der Vorsitzende des Interessenverbandes kommunaler Krankenhäuser in Deutschland (IVKK), Bernhard Ziegler, auf die Gefahren hingewiesen, die die Klage des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) gegen den Landkreis Calw für die Krankenhäuser in ganz Deutschland mit sich bringt.
Die Klage berufe sich auf europäisches Wettbewerbsrecht und sei darauf gerichtet, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu landen, obwohl das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip für Deutschland festgeschrieben habe. Mit einem Rechtsgutachten durch die Universität Hannover will der Interessenverband zeigen, dass die Grundlage der Wettbewerbsklage des BDPK gegen das Grundgesetz verstößt und nicht an den EuGH überwiesen werden darf, sondern vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gehört.
Ursprünglich, so heißt es in dem Brief des IVKK-Vorsitzenden, habe der BDPK diese Klage gegen die Stadt München richten wollen, dieses Vorhaben jedoch aus Furcht vor einem politischen "Tsunami" aus dem Fokus der Medien- und Landeshauptstadt München ins beschauliche Baden-Württemberg verlagert.
In seinem Schreiben warnt der IVKK-Vorsitzende, das Landgericht Tübingen könne den Fall vorschnell dem Europäischen Gerichtshof vorlegen und damit die Entscheidung über Krankenfinanzierung in Deutschland faktisch auf die EU-Ebene verlagern. Ziegler: "Was sich derzeit beim europäischen Bankensystem abspielt, würde sich dann auch beim europäischen Krankenhauswesen vollziehen. Dazu darf es nicht kommen, weil das Krankenhauswesen in Deutschland eine grundgesetzlich garantierte Instanz ist und bleibt."
Ziegler bestätigt, dass der Bereich der Krankenhausfinanzierung in Deutschland reformbedürftig und möglicherweise ungerecht sei. Klagen dagegen seien jedoch in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht "bestens aufgehoben". (Interessenverband Kommunaler Krankenhäuser - IVKK: ra)
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