Grundrecht auf Kommunikations- & Meinungsfreiheit
Piratenpartei: Regulierung des Internets durch die ITU darf Menschenrechte nicht unterlaufen
ITU-Vertrag müsse ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten und einem unzensierten Internet festschreiben
(07.01.13) - Auf der Konferenz der internationalen Fernmeldeunion (ITU) in Dubai hat sich die Mehrheit der Teilnehmer gegen ein Grundrecht auf Kommunikations- und Meinungsfreiheit im Internet ausgesprochen. Auch die deutsche Delegation lehnt ein freies Internet ab und möchte sich im zu verabschiedenden Vertrag auf rein technische Aspekte beschränken. Die ITU ist als UN-Organisation für die Regelung der internationalen Telekommunikation zuständig. Auf der aktuellen Konferenz widmet sie sich erstmals den Internet-Standards.
Dazu erklärt Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
"Der Schutz der Menschenrechte ist eines der obersten Ziele in der internationalen Zusammenarbeit. Dass gerade auch Deutschland die Freiheitsrechte des Menschen im digitalen Raum unter den Tisch fallen lassen möchte, macht uns sprachlos. Wir lehnen Eingriffe in den Inhalt des Netzes von Grund auf ab. Technische Regelungen dürfen kein Vorwand sein, die Freiheit des Netzes zu untergraben.
Die UNO hat die Gültigkeit der Menschenrechte im Internet erst kürzlich bestätigt und den freien Zugang zum Kommunikations- und Meinungsfreiheit Internet auf Menschenrechtsrang erhoben. Ein freies, unzensiertes Internet ist ein Grundpfeiler moderner Demokratien. Der ITU-Vertrag muss ein klares Bekenntnis zu Menschenrechten und einem unzensierten Internet festschreiben."
(Piratenpartei: ra)
Meldungen: Kommentare und Meinungen
-
Bedrohungslage ganzheitlich verstehen
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
-
KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
-
Umsetzung der E-Rechnungspflicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
-
Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
-
VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."