Bundesverband deutscher Banken nicht zufrieden mit der Überarbeitung des IFRS 9 Einführung einer dritten Bewertungs-Kategorie ("Fair Value through OCI") erscheint nicht zielführend
(19.12.12) - Das International Accounting Standards Board hat einen Entwurf für die Überarbeitung des Bilanzierungsstandards IFRS 9 veröffentlicht, in dem es um die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten geht. Dazu erklärte Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes:
"Die seit über drei Jahren laufenden Diskussionen verdeutlichen, wie komplex das Thema ist. Mit dem nun vorliegenden Standardentwurf schlägt das IASB Änderungen an den bereits 2010 final verabschiedeten Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten vor. Zwar wird damit eine stärkere Angleichung an die US-amerikanischen Regeln erreicht.
Die damit verbundene Einführung einer dritten Bewertungs-Kategorie ("Fair Value through OCI") erscheint jedoch nicht zielführend. Zum einen wird hierdurch das ursprüngliche Ziel unterlaufen, die Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu vereinfachen. Zum anderen führt die dritte Kategorie entsprechend der Regelungen nach Basel III/CRD IV zu erheblichen Schwankungen bei der Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals. Hier zeigt sich deutlich die Verknüpfung von bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Regelungen. Eine engere Zusammenarbeit zwischen Standardsetzern und der Aufsicht wäre daher insgesamt wünschenswert." (Bankenverband: ra)
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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