Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials


IP-Adressen beschreiben keine Personen, sondern lediglich Router oder Endgeräte
Portugal: Staatsanwaltschaft Lissabon verzichtet auf Verfolgung von Filesharern

(09.10.12) - Das nichtgewerbliche Kopieren urheberrechtlich geschützten Materials ist nicht kriminell und IP-Adressen sind kein geeigneter Beweis, um Personen zu identifizieren, sagt die Piratenpartei. Diese Linie vertrete auch die Staatsanwaltschaft Lissabon, das Departamento de Investigação e Ação Penal (DIAP), im Umgang mit ca. 2000 IP-Adressen angeblicher Filesharer, die ihr von einer Anti-Piraterie-Gruppe übergeben worden seien [1].

"Wir freuen uns, dass die Strafverfolger in Portugal unsere Ansichten teilen und hoffen, dass diese Entscheidung in Deutschland als Anregung zum Umdenken begriffen wird. Die eindeutige Legalisierung der Privatkopie – auch im Internet – ist längst überfällig", sagte Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland. "Ebenso muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass IP-Adressen kein zuverlässiger Nachweis einer Tat sind", ergänzt Kramm.

IP-Adressen beschreiben keine Personen, sondern lediglich Router oder Endgeräte. Aus diesem Grund werden in Deutschland in der Regel die Anschlussinhaber haftbar gemacht, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass andere Personen Zugriff hatten. Dieser Umstand macht es sehr schwierig, öffentliche Netzzugänge anzubieten.[2]

Ferner werden durch Rechteverwerter ermittelte IP-Adressen von Gerichten oft als Beweise gewertet, obwohl Fälle bekannt sind, bei denen es zu Fehlern während der Auswertung oder Übermittlung gekommen ist [3]. Darüber hinaus kann technisch nicht ausgeschlossen werden, dass festgehaltene Adressen zu Anschlüssen Unbeteiligter gehören [4, 5, 6].

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich in ihren Urheberrechtspositionen unter anderem für die Entkriminalisierung des Filesharings aus [7]. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Positionen inklusive wissenschaftlicher Quellen und einer Erklärung von Geschäftsmodellen finden sich in der im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 verlinkten Detailausarbeitung zur Urheberrechtsreform [8], welche sich mit jedem einzelnen Paragraphen befasst.

Quellen
[1]
http://heise.de/-1720239
[2]
http://www.piratenpartei.de/2012/06/27/piraten-unterstutzen-gesetzesentwurf-der-digitalen-gesellschaft-fur-ein-offenes-netz/
[3]
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2008/109_1_08beschluss20080925.html
[4]
http://www.filesharing-rechtsanwalt.de/olg-koeln-wenn-die-dynamische-ip-adresse-immer-wieder-gleich-ist-spricht-dies-fuer-eine-fehlerhafte-ermittlung
[5]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Beweismittel-IP-Adresse-fragwuerdig-980685.htmlhttp://www.heise.de/newsticker/meldung/Beweismittel-IP-Adresse-fragwuerdig-980685.html
[6]
http://www.heise.de/newsticker/meldung/IP-Adressen-nur-mit-sicherem-Routing-eindeutig-999457.html
[7]
http://www.piratenpartei.de/2012/04/15/vorstellung-der-urheberrechtspositionen-der-piratenpartei-und-aufklarung-von-mythen/
[8] Wahlprogramm Bundestagswahl 2013:
http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Urheberrecht
(Piratenpartei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen