Abhängigkeit fördert Manipulationsversuche


Unabhängiger Datenschutz: Piraten hoffen auf Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland verstoße durch die Angliederung des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Innenministerium seit mehr als 15 Jahren gegen EU-Recht

(16.01.14) - Anlässlich der Ernennung von Andrea Voßhoff zur neuen Bundesdatenschutzbeauftragten fordert die Piratenpartei Deutschland mehr Unabhängigkeit für den obersten Datenschützer und die Herauslösung des Amtes aus dem Innenministerium.

"Dass ein Bundesministerium die eigene Kontrollinstanz beaufsichtigt, ist geradezu eine direkte Einladung zum Missbrauch dieser Einflussmöglichkeit; so wie der bisherige Innenminister Friedrich das auch getan hat", erklärt Carolin Mahn-Gauseweg, stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland. "Mit der Ernennung einer Datenschutzbeauftragten, die Vorhaben wie Vorratsdatenspeicherung oder Bundestrojaner befürwortet, wird das Amt faktisch mundtot gemacht."

Die Piraten drängen deshalb seit Längerem darauf, die entsprechende EU-Richtlinie auch in Deutschland umzusetzen. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat Katharina Nocun, Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, bereits im Januar 2013 Beschwerde gegen die Bundesregierung bei der EU-Kommission eingelegt.

"Deutschland verstößt durch die Angliederung des Bundesdatenschutzbeauftragten an das Innenministerium seit mehr als 15 Jahren gegen EU-Recht. Ich hoffe auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Ein an das Innenministerium angeleinter Bundesdatenschutzbeauftragter ist nicht unabhängig, und das derzeitige Abhängigkeitsverhältnis fordert Manipulationsversuche durch die Regierung geradezu heraus", mahnt Nocun.

Würde die EU-Richtlinie richtig angewandt, dürfte der Innenminister nach Auffassung der Piraten nicht mehr der formell oberste Dienstherr des Datenschutzbeauftragten sein. Ebenso sollte die Entscheidungsbefugnis über gerichtliche Aussagen, wie auch die Vertretung des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht beim Innenministerium liegen. Auch braucht der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, so Nocun, die volle Befugnis, Personalentscheidungen ohne das Innenministerium zu treffen. Die EU-Kommission ist gehalten, sich innerhalb eines Jahres zur Sache zu äußern. (Piratenpartei: ra)


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