CETA teilweise wortgleich mit ACTA
Piratenpartei fordert Abbruch der CETA-Verhandlungen
Kontrolle über die Durchsetzung von Patent-, Markenschutz- und Urheberrechten könnte in private Hände gelangen
(17.07.12) - Die Piratenpartei Deutschland fordert mit Nachdruck, die Verhandlungen über das geplante Handelsabkommen Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) abzubrechen. Das zwischen der EU und Kanada geplante Abkommen enthalte nach Piraten-Angaben zentrale Passagen, die wortgleich aus dem erst kürzlich abgelehnten Abkommen ACTA übernommen wurden.
"Manche Politiker scheinen es partout darauf anlegen zu wollen, gegen den erklärten Willen des Volkes zu handeln, und bringen ein und denselben Vorschlag immer wieder unter anderem Namen ein", konstatierte Sebastian Nerz, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. "Auch der Transparenz wird erneut nicht Genüge getan. Immer noch wird hinter verschlossenen Türen verhandelt und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert."
Wie schon bei ACTA solle auch bei CETA mit schwammigen Formulierungen die Kontrolle über die Durchsetzung von Patent-, Markenschutz- und Urheberrechten in private Hände gelangen. Wieder werde versucht, Internet Provider in Haftung zu nehmen und die Verbraucher zu kriminalisieren. So sei in dem Abkommen beispielsweise vorgesehen, das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen zu bestrafen.
"CETA dokumentiert in erschreckender Weise das kurze Gedächtnis vieler Mitglieder der EU-Ausschüsse, die noch vor wenigen Tagen gegen ACTA gestimmt hatten. Wie bereits vermutet, muss die Gesellschaft trotz des großen Erfolges gegen ACTA weiterhin wachsam sein, um die vielen in den Ausschüssen liegenden zukünftigen Handelsabkommen im Hinblick auf Bürgerrechte, Transparenz und Datenschutz zu kontrollieren", ergänzt Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland. (Piratenpartei: ra)
Meldungen: Kommentare und Meinungen
-
Bedrohungslage ganzheitlich verstehen
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
-
KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
-
Umsetzung der E-Rechnungspflicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
-
Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
-
VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."