Politische Bedeutung der Cum-Ex-Verfahren


Das Risikomanagementsystem der Finanzbehörden hat den Auftrag, die prüfungsbedürftigen Steuererklärungen herauszufiltern
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

1. April 2025

Der Bundesrat beurteilt die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung grundsätzlich positiv, verlangt aber in seiner Stellungnahme eine Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Das geht aus der Unterrichtung der Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrats (20/8652) zu ihrem Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (20/8294) hervor. Die Unterrichtung enthält auch die Antwort der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats.

Aus Sicht der Länderkammer ist das Gesetz zustimmungspflichtig, da Länderkompetenzen bei der Finanzaufsicht über den Nichtfinanzsektor berührt würden. Verwiesen wird auf Paragraf 43 Absatz 5 des Geldwäschegesetzes (GwG). Die Bundesregierung weist diese Sicht zurück und verneint die Zustimmungsbedürftigkeit ihres Gesetzentwurfs. Sie begründet dies unter anderem mit Abweichungsmöglichkeiten der Länder.

Inhaltliche Uneinigkeit herrscht in der Frage der Arbeitsweise der Financial Intelligence Unit (FIU). Zwar gesteht der Bundesrat zu, dass der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene sogenannte risikobasierte Ansatz "ein geeigneter Weg zur Bewältigung des steigenden Meldeaufkommens bei der FIU sein" könne. Allerdings müssten die gesetzlichen Vorgaben an bestehende Vorgaben der Abgabenordnung angepasst werden, fordern die Länder.

Dies gelte vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung, dass durch Zufallsauswahl eine hinreichende Anzahl von Fällen zur umfassenden Prüfung durch Amtsträger ausgewählt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung eröffne hierfür "zu großen Spielraum".

Die Bundesregierung lehnt das ab. Regelungen der Abgabenordnung könnten nicht eins zu eins auf die FIU übertragen werden. Das Risikomanagementsystem der Finanzbehörden habe den Auftrag, die prüfungsbedürftigen Steuererklärungen herauszufiltern und den Grundsatz der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Steuerfestsetzung umzusetzen. Hingegen ziele der geplante risikobasierte Ansatz der FIU "auf die risikogerechte Identifikation relevanter Meldungen und Informationen innerhalb des Analyseprozesses der Zentralstelle". (Deutscher Bundesrat: ra)

eingetragen: 21.10.23
Newsletterlauf: 19.12.23

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