"Recht auf Reparatur"


Studie: 56 Prozent lassen bereits Defekte am Smartphone reparieren – Bitkom: Ein "Recht auf Reparatur" greift jedoch ins Leere
EU-Kommission stellte ihren neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor



Die EU-Kommission stellte den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Dass wir weniger Müll und Elektroschrott erzeugen müssen, wie die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festlegt – daran besteht kein Zweifel. Zweifelhaft ist aber, ob ein "Recht auf Reparatur" auf dieses Ziel einzahlen wird.

Denn neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten die meisten Hersteller von Elektronikprodukten wie Smartphones, Tablets oder Laptops bereits eine freiwillige Garantie an. Darüber hinaus gibt es eine große Bandbreite an Reparaturmöglichkeiten, die auch rege genutzt werden: Wie eine aktuelle Studie im Auftrag des Bitkom zeigt, haben 56 Prozent der Verbraucher, die schon einmal einen Defekt an ihrem Smartphone oder Handy hatten, diesen reparieren lassen oder – wenn möglich – selbst repariert.

Ein "Recht auf Reparatur" greift jedoch ins Leere, wenn die Reparaturen ansonsten als zu teuer oder zeitaufwändig empfunden werden. Eine Verpflichtung, eine Vielfalt von Ersatzteilen für lange Jahre auf Vorrat zu produzieren und einzulagern, dürfte mehr Müll erzeugen als vermeiden. Statt Symbolpolitik zu betreiben, muss es jetzt darum gehen, die bereits in großer Menge vorhandenen Reparaturangebote attraktiver zu machen – und zwar mit wirksamen politischen Hebeln. Einer davon wäre eine Steuervergünstigung für Reparaturen, damit sie für Verbraucher auch erschwinglich sind. Außerdem ist die Förderung und Erforschung neuer Technologien wichtig, wie die Herstellung von Ersatzteilen aus dem 3D-Drucker. Das ist nicht nur günstiger und umweltschonender, als Ersatzteile etwa aus Asien nach Deutschland zu fliegen – sondern es eröffnet auch die Möglichkeit, Ersatzteile für ältere Geräte herzustellen.

Geräte wie Smartphones sind zudem hochkomplex. Sie könnten nicht so flach, leicht und leistungsfähig und obendrein wasser- und staubdicht sein, wenn sie so konstruiert wären, dass jeder Nutzer sie einfach aufschrauben kann. Ein unsachgemäßes Öffnen der Geräte birgt darüber hinaus Sicherheitsrisiken – insbesondere bei sensiblen Bauteilen wie dem Akku. Ein "Recht auf Reparatur" hätte somit einen direkten Einfluss auf die Funktionalität und die Sicherheit der Geräte – zum Nachteil der Verbraucher. Jeder kann zudem selbst auf die Langlebigkeit seines Gerätes achten. Wer den Akku richtig lädt, Energie spart, indem er im Hintergrund laufende Apps schließt, das Gerät regelmäßig ganz ausschaltet und eine Schutzfolie auf dem Display anbringt oder eine wirkungsvolle Schutzhülle nutzt, vermeidet einen Großteil der Reparaturen. Viele Schäden treten nicht aufgrund von Materialfehlern oder Abnutzungserscheinungen auf, sondern schlicht, weil die Geräte nicht ausreichend geschützt werden."

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Januar 2020 durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 878 Nutzer eines Smartphones oder Handys. Die Fragen lauteten: Hatten Sie jemals einen Defekt an Ihrem Handy bzw. Smartphone?"; "Wie sind Sie mit dem Schaden verfahren?"
(Bitkom: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 15.06.20

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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    Das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum besseren Schutz hinweisgebender Personen vom 16. Dezember 2022 erhielt vom Bundesrat am 10. Februar 2023 keine Zustimmung. Unterschiedlich fielen die Stellungnahmen dazu aus. Dazu sagt Dr. Sebastian Oelrich, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Hinweisgeberschutz von Transparency Deutschland, Folgendes.

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