"Recht auf Reparatur"


Studie: 56 Prozent lassen bereits Defekte am Smartphone reparieren – Bitkom: Ein "Recht auf Reparatur" greift jedoch ins Leere
EU-Kommission stellte ihren neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor



Die EU-Kommission stellte den neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg: "Dass wir weniger Müll und Elektroschrott erzeugen müssen, wie die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft festlegt – daran besteht kein Zweifel. Zweifelhaft ist aber, ob ein "Recht auf Reparatur" auf dieses Ziel einzahlen wird.

Denn neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten die meisten Hersteller von Elektronikprodukten wie Smartphones, Tablets oder Laptops bereits eine freiwillige Garantie an. Darüber hinaus gibt es eine große Bandbreite an Reparaturmöglichkeiten, die auch rege genutzt werden: Wie eine aktuelle Studie im Auftrag des Bitkom zeigt, haben 56 Prozent der Verbraucher, die schon einmal einen Defekt an ihrem Smartphone oder Handy hatten, diesen reparieren lassen oder – wenn möglich – selbst repariert.

Ein "Recht auf Reparatur" greift jedoch ins Leere, wenn die Reparaturen ansonsten als zu teuer oder zeitaufwändig empfunden werden. Eine Verpflichtung, eine Vielfalt von Ersatzteilen für lange Jahre auf Vorrat zu produzieren und einzulagern, dürfte mehr Müll erzeugen als vermeiden. Statt Symbolpolitik zu betreiben, muss es jetzt darum gehen, die bereits in großer Menge vorhandenen Reparaturangebote attraktiver zu machen – und zwar mit wirksamen politischen Hebeln. Einer davon wäre eine Steuervergünstigung für Reparaturen, damit sie für Verbraucher auch erschwinglich sind. Außerdem ist die Förderung und Erforschung neuer Technologien wichtig, wie die Herstellung von Ersatzteilen aus dem 3D-Drucker. Das ist nicht nur günstiger und umweltschonender, als Ersatzteile etwa aus Asien nach Deutschland zu fliegen – sondern es eröffnet auch die Möglichkeit, Ersatzteile für ältere Geräte herzustellen.

Geräte wie Smartphones sind zudem hochkomplex. Sie könnten nicht so flach, leicht und leistungsfähig und obendrein wasser- und staubdicht sein, wenn sie so konstruiert wären, dass jeder Nutzer sie einfach aufschrauben kann. Ein unsachgemäßes Öffnen der Geräte birgt darüber hinaus Sicherheitsrisiken – insbesondere bei sensiblen Bauteilen wie dem Akku. Ein "Recht auf Reparatur" hätte somit einen direkten Einfluss auf die Funktionalität und die Sicherheit der Geräte – zum Nachteil der Verbraucher. Jeder kann zudem selbst auf die Langlebigkeit seines Gerätes achten. Wer den Akku richtig lädt, Energie spart, indem er im Hintergrund laufende Apps schließt, das Gerät regelmäßig ganz ausschaltet und eine Schutzfolie auf dem Display anbringt oder eine wirkungsvolle Schutzhülle nutzt, vermeidet einen Großteil der Reparaturen. Viele Schäden treten nicht aufgrund von Materialfehlern oder Abnutzungserscheinungen auf, sondern schlicht, weil die Geräte nicht ausreichend geschützt werden."

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom im Januar 2020 durchgeführt hat. Dabei wurden 1.004 Bundesbürger ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 878 Nutzer eines Smartphones oder Handys. Die Fragen lauteten: Hatten Sie jemals einen Defekt an Ihrem Handy bzw. Smartphone?"; "Wie sind Sie mit dem Schaden verfahren?"
(Bitkom: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 15.06.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen