Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte


Transparency Deutschland fordert Verbesserung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes
Stärkung der Informationsfreiheit trage zur Aufdeckung und Vorbeugung von Korruption bei

(04.10.12) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat anlässlich der öffentlichen Expertenanhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages eine Verbesserung der Informationsfreiheitsrechte gefordert. Anlass der Anhörung sind die vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation vorgelegten Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Mit Hilfe der Stärkung der Informationsfreiheit kann Korruption eher aufgedeckt sowie ihr besser vorgebeugt werden.

Der Evaluationsbericht enthält bereits die Anregung, die zahlreichen Ausschlussgründe einer Durchsicht zu unterziehen. Nach Auffassung von Transparency sind sie zu straffen und einer Prüfung zu unterziehen, ob sie in dieser weitgehenden Form immer noch erforderlich sind. Vor allem der Versagungsgrund Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse muss auch beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes – wie bereits in einigen Landes-Informationsfreiheitsgesetzen geregelt – mit einer Abwägungsklausel versehen werden. Dem Informationsbegehren ist trotz Vorliegens dieses Ausschlussgrundes dann stattzugeben, wenn das öffentliche Interesse oder das Interesse des Antragstellers überwiegt.

Dieter Hüsgen, Leiter der Arbeitsgruppe Informationsfreiheit, sagte: "Die Verwaltung soll von sich aus ihre Informationen soweit als möglich selbst veröffentlichen. Dadurch dürften sich oft konkrete Anträge auf Aktenauskunft oder Akteneinsicht erübrigen. Die Regionalgruppe Hamburg von Transparency hat erst vor kurzem bei dem am 6. Oktober 2012 in Kraft tretenden Hamburgischen Transparenzgesetz mitgewirkt, das erstmals derartige umfangreiche Veröffentlichungspflichten der Verwaltung vorsieht."

Weiterhin lehnt Transparency jegliche Überlegungen ab, die Behörden des Finanzsektors, wie zum Beispiel die BaFin und die Bundesbank, aus dem Informationsfreiheitsgesetz auszuklammern.

Der Evaluationsbericht des Instituts für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation äußert sich zur Höhe der für eine Aktenauskunft oder Akteneinsicht zu erhebenden Gebühren kritisch und regt eine Neuregelung an. Da nur bei einem Fünftel der Verfahren Gebühren anfallen, wird der vollständige Verzicht auf jegliche Gebühren bei allen Informationsfreiheitsanträgen vorgeschlagen. Da bisher kaum missbräuchlich gestellte Anträge zu verzeichnen waren, die Kostenerhebung mit Verwaltungsaufwand verbunden ist und die erzielten Einnahmen insgesamt nicht erheblich sind sowie Gebührenregelungen mit hohen Obergrenzen abschreckenden Charakter haben, begrüßt Transparency Deutschland diesen Vorschlag ausdrücklich. In der Zusammenfassung des Evaluationsberichtes heißt es, "insbesondere in den Fällen, in denen hinter dem Informationszugangsantrag keine wirtschaftlichen Interessen des Antragstellers stehen, sondern für den demokratischen Diskurs wesentliche Informationen benötigt werden". Dies ist nach Auffassung von Transparency in der Mehrzahl der Anträge auf Aktenauskunft und Akteneinsicht der Fall. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Datenschutz und Informationsfreiheit

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."

  • Bitkom zum "AI Continent Action Plan" der EU

    Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."

  • Rückschlag im Kampf gegen Korruption

    Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.

  • Nachhaltigkeit in der Unternehmensstrategie

    Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.

  • Risiken frühzeitig zu kontrollieren

    Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen