Optimierung der Geldwäscheprävention
Datenschutz im Internet in Gefahr: Einzahler von E-Geld sollen verpflichtet werden, sich zu identifizieren, auch wenn Bagatellbeträge elektronisch aufgeladen werden
"Katastrophe für den Datenschutz im Internet und für dortige Bezahlsysteme" - "Mit Geldwäschebekämpfung hat dies nichts zu tun"
(13.07.11) - Die Bundesregierung hat einen "Gesetzentwurf zur Optimierung der Geldwäscheprävention" vorgelegt. Darin ist u. a. vorgesehen, dass Einzahler von elektronischem Geld, dem sog. E-Geld, verpflichtet werden, sich zu identifizieren, auch wenn Bagatellbeträge elektronisch aufgeladen werden. In einer Stellungnahme, die u. a. den zuständigen Landesministerien und den Bundestagsfraktionen zugesandt wurde, warnt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vor dieser Regelung.
Der Leiter des ULD, Thilo Weichert, sagt:
"Der Gesetzesvorschlag kommt aus heiterem Himmel, versteckt in einem unverdächtigen Gesetz und auf leisen Pfoten. Würde er umgesetzt, so wäre das eine Katastrophe für den Datenschutz im Internet und für dortige Bezahlsysteme: Es wäre praktisch nicht mehr möglich, im Internet – aber auch anderswo elektronisch – anonym einzukaufen.
Die Identifizierungspflicht, für die kein Schwellenwert vorgesehen ist, würde dazu führen, dass anonymes Einkaufen und Bezahlen ausgeschlossen wäre, selbst wenn es nur um Centbeträge geht. Mit Geldwäschebekämpfung hat dies nichts zu tun. Zu tun hat dies mit dem Bestreben einiger Sicherheitsfanatiker, alle von uns zunehmend elektronisch hinterlassenen Spuren zu personifizieren. Dies bringt nicht mehr Sicherheit, konterkariert aber anonyme Online-Bezahlsysteme.
So würde z. B. die Paysafecard, die mit EU-Forschungsmitteln entwickelt wurde, im Kern in Frage gestellt. Das Gesetzesprojekt steht im Widerspruch zu dem verfassungsrechtlich begründeten Gebot im Telemediengesetz, die Nutzung von Online-Diensten anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Wie wichtig dies sein kann, hat der 100-Millionen-Datensätze-Klau bei Sony gezeigt, bei dem die anonym zahlenden Spieler jetzt im Gegensatz zu den Kreditkartenzahlern nicht den Risiken ausgesetzt sind, dass ihre Finanzdaten missbraucht werden. Vernünftige Gründe für das Anonymitätsverbot im Gesetzesvorschlag sind bis heute nicht vorgetragen worden. Deshalb gibt es nur eine sinnvolle Alternative zur Entwurfsregelung: deren ersatzlose Streichung."
Die Stellungnahme des ULD ist im Internet verfügbar unter
https://www.datenschutzzentrum.de/internet/20110629-geldwaeschepraevention.html
(ULD: ra)
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