Patientenvertreter warnen vor Gefährdung der Versorgungsqualität - Patientensicherheit und Versorgungsqualität müssen Priorität bei der Ausgestaltung der spezialärztlichen Versorgung haben Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und -sicherheit gehen
(08.08.11) - Mit Unverständnis und großer Besorgnis haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss vertretenen Patientenorganisationen auf Ankündigungen der Politik reagiert, die spezialärztliche Versorgung (§ 116b SGB V) in Zukunft aus dem Verantwortungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu entfernen und innerhalb von dreiseitigen Verträgen regeln zu wollen. Die bisher lange Zeitdauer für Verhandlungen soll so verkürzt werden.
"Damit würde lediglich erreicht, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten werden. Alle übrigen Akteure blieben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt. Schneller und vor allem besser wird das so nicht", mahnte Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der heutigen Sitzung. Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und -sicherheit gehen.
Was ist die spezialärztliche Versorgung? In der spezialärztlichen Versorgung sollen in erster Linie Erkrankungen behandelt werden, die selten auftreten oder einen besonders schweren Verlauf haben. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass diese anspruchsvollen Behandlungen künftig einer öffentlich beobachteten Qualitätssicherung unterzogen werden, und dass bisher unberücksichtigte Gruppen von Patientinnen und Patienten von dieser Versorgungsform profitieren können. Die Berücksichtigung der notwendigen Qualitätsaspekte und der wissenschaftlichen Erkenntnisse braucht eben Zeit. "Was derzeit im Bereich Spezialversorgung diskutiert wird, wäre exakt das Gegenteil", beklagt Martin Danner, Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe.
Neben einem Stimmrecht in Verfahrensfragen fordern die Patientenvertreter ein Vorschlagsrecht für einen der unparteiischen Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses ein. Dieser Unparteiische soll gleichberechtigt wie die von den Kassen und den Leistungserbringern vorgeschlagenen Personen arbeiten und sich mit diesen auch bei der Leitung der Plenumssitzungen abwechseln. "Vor dem Hintergrund der besonderen demokratischen Legitimation der Patientenvertretung - nicht nur durch ihre Mitglieder, sondern auch durch gesetzliche Verankerung, also das Parlament selbst - ist dieser Schritt überfällig," sagte Martin Danner dazu. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
vzbv: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ihren Tätigkeitsbericht vorgestellt. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist mit Blick auf die digitale Transformation und Zukunftstechnologien wie Künstlicher Intelligenz eines der wichtigsten in Deutschland. Der vorgelegte Tätigkeitsbericht zeigt den eingeschlagenen und dringend notwendigen Perspektivwechsel der BfDI, die Datenschutz und verantwortungsvolle Datennutzung gleichermaßen in den Blick nimmt."
Die EU-Kommission hat den "AI Continent Action Plan" vorgestellt, mit dem Europa bei Künstlicher Intelligenz zu den aktuell führenden Nationen USA und China aufschließen will. Dazu erklärt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Mit dem AI Continent Action Plan verschiebt die EU den Fokus von KI-Regulierung auf KI-Förderung - und dafür ist es höchste Zeit. Die europäischen Staaten können nur gemeinsam zu den führenden KI-Nationen USA und China aufschließen und die Grundlagen für eine wettbewerbsfähige, europäische KI schaffen. Eine KI aus Europa würde einen entscheidenden Beitrag zu Europas digitaler Souveränität leisten. Die aktuelle geopolitische Lage und die angespannten Handelsbeziehungen zu den USA machen dies notwendiger denn je."
Transparency Deutschland kritisiert den Koalitionsvertrag von Union und SPD als unzureichend im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und -prävention sowie Transparenz. Keine der drei Kernforderungen, die die Antikorruptionsorganisation bereits im Wahlkampf an die künftige Bundesregierung formuliert hatte, wurde im Koalitionsvertrag berücksichtigt. In der nächsten Legislaturperiode bleiben damit gravierende Defizite bestehen - und der Handlungsbedarf verschärft sich.
Die Europäische Kommission hat am 26.02.25 mit der Omnibus-Richtlinie ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsvorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit vorgelegt. Stefan Premer, Principal Sustainability Consultant - Global Lead Climate Strategy bei Sphera, Anbieterin von Lösungen für das Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen, erläutert unten seine Sicht zu diesen Vorschlägen.
Die Regulierung von KI ist ein zentrales politisches und wirtschaftliches Thema - doch während Europa auf Vorschriften setzt, treiben die USA und China die Umsetzung voran. Die EU versucht mit dem AI-Act, Risiken frühzeitig zu kontrollieren, doch der technologische Fortschritt lässt sich nicht per Gesetz erzwingen. Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen, indem sie Transparenz fördern und Vertrauen schaffen - nicht nur aus ethischen Gründen, sondern auch für wirtschaftliche Vorteile.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen