Ungut: Angelegenheiten im Verborgenen regeln
Patientenvertreter warnen vor Gefährdung der Versorgungsqualität - Patientensicherheit und Versorgungsqualität müssen Priorität bei der Ausgestaltung der spezialärztlichen Versorgung haben
Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und -sicherheit gehen
(08.08.11) - Mit Unverständnis und großer Besorgnis haben die im Gemeinsamen Bundesausschuss vertretenen Patientenorganisationen auf Ankündigungen der Politik reagiert, die spezialärztliche Versorgung (§ 116b SGB V) in Zukunft aus dem Verantwortungsbereich des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu entfernen und innerhalb von dreiseitigen Verträgen regeln zu wollen. Die bisher lange Zeitdauer für Verhandlungen soll so verkürzt werden.
"Damit würde lediglich erreicht, dass die Öffentlichkeit und die Patientenvertretung aus der Entscheidung herausgehalten werden. Alle übrigen Akteure blieben die gleichen, nur könnten sie im Verborgenen regeln, was ihnen gefällt. Schneller und vor allem besser wird das so nicht", mahnte Ilona Köster-Steinebach vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in der heutigen Sitzung. Am Ende könnten Kassen und Leistungserbringer ohne Beteiligung der Patienten Vereinbarungen verhandeln, die zu Lasten der Versorgungsqualität und -sicherheit gehen.
Was ist die spezialärztliche Versorgung?
In der spezialärztlichen Versorgung sollen in erster Linie Erkrankungen behandelt werden, die selten auftreten oder einen besonders schweren Verlauf haben. Die Patientenvertretung setzt sich dafür ein, dass diese anspruchsvollen Behandlungen künftig einer öffentlich beobachteten Qualitätssicherung unterzogen werden, und dass bisher unberücksichtigte Gruppen von Patientinnen und Patienten von dieser Versorgungsform profitieren können. Die Berücksichtigung der notwendigen Qualitätsaspekte und der wissenschaftlichen Erkenntnisse braucht eben Zeit. "Was derzeit im Bereich Spezialversorgung diskutiert wird, wäre exakt das Gegenteil", beklagt Martin Danner, Geschäftsführer der BAG Selbsthilfe.
Neben einem Stimmrecht in Verfahrensfragen fordern die Patientenvertreter ein Vorschlagsrecht für einen der unparteiischen Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses ein. Dieser Unparteiische soll gleichberechtigt wie die von den Kassen und den Leistungserbringern vorgeschlagenen Personen arbeiten und sich mit diesen auch bei der Leitung der Plenumssitzungen abwechseln. "Vor dem Hintergrund der besonderen demokratischen Legitimation der Patientenvertretung - nicht nur durch ihre Mitglieder, sondern auch durch gesetzliche Verankerung, also das Parlament selbst - ist dieser Schritt überfällig," sagte Martin Danner dazu. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
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