CETA: Verbessert aber nicht zustimmungsfähig
CETA: vzbv fordert Bundesregierung und EU-Parlament auf, nicht zuzustimmen
Verbraucherinteressen hätten in CETA stärker berücksichtigt werden müssen - Investorenschutz bleibt Streitpunkt beim EU-Kanada-Abkommen
Die Zustimmung in Europa zum europäisch-kanadischen Handelsabkommen bröckelt. Das luxemburgische Parlament hat bereits eine kritische Resolution verabschiedet. Noch ist aber nicht sicher, ob alle nationalen Parlamente über CETA abstimmen werden. In Brüssel aber wird die EU-Kommission in Kürze den Mitgliedsstaaten das Abkommen vorlegen. "CETA wurde als neuer handelspolitischer Goldstandard angepriesen, doch aus Verbrauchersicht ist das Handelsabkommen leider weit davon entfernt" so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Deshalb fordert der vzbv die Abgeordneten im Bundestag und im EU-Parlament auf, dem Abkommen nicht zuzustimmen.
"Angela Merkel und Barack Obama versprachen im April auf der Hannover Messe, mit Handelsabkommen das Leben der Menschen zu verbessern. Das muss auch die Messlatte für das kanadisch-europäische Abkommen CETA sein: Bieten sie Verbrauchern einen konkreten Mehrwert?", so Klaus Müller.
CETA aus Verbrauchersicht
Aus Verbrauchersicht vertrete CETA nicht gebührend die Interessen von Verbrauchern. Grundsätzlich befürwortet der vzbv fairen Handel, wenn er Wahlfreiheit, Wettbewerb, Qualität und Preisniveau verbessert. "Die Wahrung von Verbraucherinteressen wird in CETA nicht ausdrücklich festgeschrieben. Wir vermissen konkrete Vorteile" so Müller.
Verbraucherrechte nicht verankert
Hauptkritikpunkt: Verbraucherrechte und Schutzpflichten seien in CETA nicht verankert. Die langfristige Auslegung der Bestimmungen des Vertragstextes im Sinne eines hohen Verbraucherschutzniveaus sei somit nicht deutlich erkennbar. Zudem fordert der vzbv die Festschreibung des in Europa vorherrschenden Vorsorgeprinzips sowie einen Verzicht auf den Investorenschutz.
Der vzbv meint, das EU-Kanada Handelsabkommen enthalte dennoch auch positive Ansätze, etwa die beschränkte Reichweite von CETA, die auf Freiwilligkeit beruhende Kooperation zwischen Regierungsbehörden oder das Ausklammern von Chemikalien oder Kosmetika, deren Regulierung in der EU und Kanada unterschiedlichen Philosophien unterliege. Dass die Regelungen für den Lebensmittelmarkt weitgehend entlang der WTO-Regelungen ausgestaltet sind, sei ebenso vertretbar.
Zusammengefasst: In CETA wurden keine Goldstandards verabredet, um den internationalen Handel für Verbraucher rechtssicherer zu gestalten und ihr Vertrauen in globale Wertschöpfungsketten zu erhöhen. Der Mangel an Leitlinien, fehlende Streitschlichtungsmechanismen im Onlinehandel oder die verpasste Einführung von Schnellwarnsystemen zur Lebensmittel- oder Produktsicherheit mache dies deutlich. Dabei wären das ganz konkrete Ansätze für ein "Goldstandard-Abkommen" – die Chance ist jedoch nicht genutzt worden.
Eine ausführlichere Bewertung des CETA-Abkommens aus Verbrauchersicht finden Sie hier und als Dokument zum Download.
http://www.vzbv.de/sites/default/files/ceta_bewertung_vzbv.pdf
eingetragen: 30.06.16
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