EU-Richtlinie: Umsetzung der Werberegelungen


VPRT zur Unterzeichnung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages: Umsetzung von EU-Vorgaben zur Werberegulierung im Grundsatz positiv – aber Kritik an Sonderauflagen für deutsche TV-Veranstalter
"Praxisfremde, diskriminierende Zusatzauflagen für deutsche TV-Veranstalter, die in dieser Form weder in der EU-Richtlinie noch in anderen EU-Staaten existieren"


(09.11.09) - Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat die von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Umsetzung der Werberegelungen der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder grundsätzlich begrüßt, allerdings auch punktuelle Kritik angemeldet.

VPRT-Präsident Jürgen Doetz: "Mit der Umsetzung der europäischen Regelungen insbesondere zur Zulässigkeit und Kennzeichnung von Produktplatzierungen haben die Länder eine wichtige Entscheidung getroffen, um die bestehende Rechts- und Planungsunsicherheit für die Sender zu beenden und transparente Regelungen für die Zuschauer zu schaffen. Wenn die Länder es 1:1 dabei belassen hätten, gäbe es in Deutschland nun klare Handlungsvorgaben, die allen Interessen gerecht würden."

Der VPRT kritisiert jedoch, dass die Länder stattdessen praxisfremde, diskriminierende Zusatzauflagen für deutsche TV-Veranstalter verabschiedet hätten, die in dieser Form weder in der EU-Richtlinie noch in anderen EU-Staaten existieren. Die von den Ländern beschlossene Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen soll für deutsche Fernsehsender auch für die Ausstrahlung sog. Fremdproduktionen wie etwa ausländische Lizenzware gelten, wenn die Produktplatzierungen mit zumutbarem Aufwand ermittelbar seien: "Das ist wirklichkeitsfremd und im Übrigen bei den Fernsehveranstaltern falsch adressiert. Wir sollen nun für Inhalte haften, die wir weder produziert noch beauftragt haben", so Doetz. Zudem wurden weitreichende Formateinschränkungen für Produktbeistellungen auch für private Sender vorgesehen.

Vor diesem Hintergrund sehen die privaten Rundfunkanbieter weiteren Handlungsbedarf. Der Verband appelliert an die Länder, gemeinsam mit den Betroffenen in den Dialog über weiter reichende Erleichterungen der Werbebestimmungen zu treten. Nicht zuletzt aufgrund des erheblichen wirtschaftlichen Drucks und wegen der zunehmenden Konvergenz fordert der VPRT eine Abschaffung aller gattungsspezifischen Werberegelungen durch eine umgehende erneute Überarbeitung der Europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.

Doetz kündigte an, dass dies eines der wichtigsten Themen im kommenden Jahr sein werde und man hierzu bereits in Kontakt mit der EU-Kommission stehe. (VPTR: ra)

VPTR: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • "Recht auf schnelles Internet"

    Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen."

  • Bitkom zum Recht auf Reparatur

    Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher - das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte - sogenannte Refurbished-IT - ersetzt werden können."

  • AI Act nahm letzte Hürde

    Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst,

  • Sechs Jahre DSGVO

    Am 25. Mai wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sechs Jahre alt. Seit ihrer Anwendbarkeit verhängten europäische Datenschutzbehörden in mehr als 2.200 öffentlich bekannten Fällen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 4,5 Milliarden Euro. Insbesondere Big-Tech-Unternehmen sind anfällig für hohe Bußgelder.

  • Sicherheit des Bankensektors in Europa

    Das Europäische Parlament hat am 24. April 2024 seine Position zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft werden dadurch bewährte Sicherungssysteme gefährdet und Finanzierungsmöglichkeiten für die Wirtschaft beeinträchtigt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen