BA kontra Frankfurter Rundschau: Grundsätzlich speichere die BA nur Daten, die sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötige Die Einhaltung des Datenschutzes in den IT-Systemen der BA wird in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft
(02.11.09) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wehrt sich gegen Vorwürfe, der Frankfurter Rundschau (in ihrer Ausgabe vom 30.11.09), die die Datensicherheit und den Datenschutz bei der BA auf schwachen Füßen sehen. Wir zitieren im Folgenden eine Pressemeldung der Bundesagentur.
"In der Frankfurter Rundschau werden heute unter der Überschrift 'Datenschleuder Bundesagentur' massive Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben. Dazu erklärt die BA: Grundsätzlich speichert die BA nur Daten, die sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötigt.
Die BA hat zur Verbesserung der Integrationsarbeit im Interesse des Kunden das so genannte Vier-Phasen-Modell eingeführt. Dieses ist kein neues IT-Verfahren, sondern es optimiert Arbeitsabläufe. Im Rahmen dieses Vier-Phasen-Modells werden nur die Daten erhoben, die für die Vermittlung von Arbeitslosen und die Integration von Hilfebedürftigen notwendig sind. Die Software wurde an das Vier-Phasen-Modell angepasst und enthält nun verbesserte Softwareoberflächen für eine schnellere Bearbeitung.
Nach ersten Hinweisen, dass es möglicherweise mit dieser IT-Anwendung datenschutzrechtliche Probleme geben könnte, hat die BA sofort reagiert und noch vor dem Start am 17.08.2009 technisch sichergestellt, dass vermittlungsrelevante sensible Daten aus der Potenzialanalyse des Bewerbers (Leistungsfähigkeit, persönliche Rahmenbedingungen) nicht mehr uneingeschränkt bundesweit durch Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung eingesehen werden können. Sie stehen nur noch einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung.
Die Einhaltung des Datenschutzes in den IT-Systemen der BA wird in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft und bei Bedarf verbessert. (Bundesagentur für Arbeit: ra)
Bundesagentur für Arbeit: Kontakt und Steckbrief
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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