Trennung von Marktaufsicht und Verbraucherschutz
Verbraucherschutz müsse gesetzliche Aufgabe der Finanzaufsicht werden
Maßnahmen zur Verankerung des Verbraucherschutzes bleiben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband viel zu vage
(22.12.10) - Der finanzielle Verbraucherschutz droht bei der Reform der Finanzaufsicht unter die Räder zu kommen. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Reaktion auf einen Zehn-Punkte-Plan, den die Regierungskoalition vorgestellt hat. "Verbraucherschutz muss gesetzliche Aufgabe der Finanzaufsicht werden. Davon ist in dem Papier keine Rede", so Vorstand Gerd Billen. Zudem seien viele Punkte äußerst vage und zum Teil widersprüchlich.
Kritik übt der vzbv insbesondere an der geplanten Trennung zwischen Marktaufsicht und finanziellem Verbraucherschutz. Für erstere soll künftig die Bundesbank zuständig sein, für letzteren die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wobei die Koalition die Aufgaben der BaFin insgesamt konkretisieren und eingrenzen will. "Marktaufsicht und Verbraucherschutz gehören zusammen. Wer beides trennt, schmiedet ein stumpfes Schwert", kritisiert Billen.
Zudem bleiben die Formulierungen zum finanziellen Verbraucherschutz äußerst vage. Konkrete Vorschläge, wie die Stärkung von Verbraucherorganisationen durch ein formalisiertes Beschwerderecht oder Eingriffsmöglichkeiten der Finanzaufsicht gegen unlautere Geschäftspraktiken, sucht man in dem Papier vergebens. Im Gegenteil: Finanzieller Verbraucherschutz wird unter den Vorbehalt gestellt, dass die übrigen Aufgaben der Aufsicht in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Verbraucherschutz als Aufsichtsziel
Damit Verbraucherinteressen im Finanzmarkt künftig mehr Gewicht haben, fordert der vzbv, Verbraucherschutz in der Finanzaufsicht als gleichberechtigtes Aufsichtsziel zu verankern. Bei besonders gravierenden Missständen müssen Verbraucherorganisationen außerdem die Finanzaufsicht zum Handeln bewegen können. Großbritannien hat mit diesem Instrument des Beschwerderechts gute Erfahrungen gemacht.
Auch europarechtlich ist eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht geboten. EU-Parlament und Kommission hatten sich im Herbst auf Vorschläge zum Europäischen System für die Finanzaufsicht (ESFS) verständigt. Diese sehen den Schutz der Verbraucher ausdrücklich vor. Geplant ist außerdem, europäische und nationale Kontrollbehörden stärker zu vernetzen. Um europaweit ein abgestimmtes aufsichtsrechtliches Handeln zu gewährleisten, ist es erforderlich, auch in Deutschland den Verbraucherschutz in der Finanzaufsicht zu verankern. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>