Nachbesserungsbedarf bei Behandlungsfehlern
Verbraucherzentrale kritisiert: Patientenrechtgesetz greift zu kurz - Keine Verbesserungen für Opfer von Fehlbehandlungen
Unverändert schlecht bleibt hingegen die Vertretung von Patienteninteressen innerhalb der Entscheidungs- und Schlichtungsgremien der Krankenkassen
(31.01.12) - Enttäuscht reagiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf den Entwurf des Patientenrechtegesetzes. "Wir haben uns mehr erhofft. Es gießt lediglich bestehendes Richterrecht in Gesetzesform", kritisiert Gerd Billen den Entwurf. Dennoch begrüßt er, dass nach mehr als 20 Jahren Diskussion die Patientenrechte erstmals gesetzlich fixiert werden sollen. Zwischenzeitlich sei zu befürchten gewesen, dass das Projekt in dieser Legislaturperiode nicht mehr realisiert werde.
Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der vzbv vor allem bei Behandlungsfehlern. Nur bei groben Behandlungsfehlern solle ein Patient davon befreit werden, einen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden beweisen zu müssen. Das sei bereits heute Stand der Rechtsprechung. Ebenso fürden eine verbindliche Einbeziehung von Patientenvertretern in außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren, zum Beispiel Schlichtungsstellen der Ärztekammern, sowie verbindliche Standards zur Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit medizinischer Gutachten fehlen.
Die Schätzungen zur Zahl der Behandlungsfehler schwanken stark: 17.000 vermeidbare Todesfälle pro Jahr vermutet das Aktionsbündnis Patientensicherheit allein aufgrund von Hygieneproblemen. Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern werden etwa 11.000 Patienten vorstellig, in einem Viertel der Fälle kommen die Kommissionen zu dem Ergebnis, dass ein Behandlungsfehler vorliegt.
Positiv hebt der vzbv hervor, dass der Behandlungsvertrag endlich seinen gebührenden Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten soll. Zudem würden die Inhalte der ärztlichen Aufklärungspflichten vor einer Behandlung konkretisiert. Darüber hinaus könnte die Einführung eines patientenorientierten Beschwerdemanagements und Fehlerberichtssystems zu einer Steigerung der Patientensicherheit in Krankenhäusern führen.
Unverändert schlecht bleibe hingegen die Vertretung von Patienteninteressen innerhalb der Entscheidungs- und Schlichtungsgremien der Krankenkassen. Auch in den Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung von Kassen und Ärzten beziehungsweise Krankenhäusern würden die Patientenvertreter nicht bessergestellt. Etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss säßen sie auch künftig nur beratend mit am Tisch oder bleiben, wie bei den Entscheidungen zum Honorarsystem im Bewertungsausschuss, gleich ganz außen vor. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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