Räuberische Aktionärsklagen verhindern
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk nimmt die derzeit diskutierten Modelle zur Verhinderung so genannter "räuberischer Aktionärsklagen" kritisch unter die Lupe
Einschränkung der Klagemöglichkeit führt dazu, dass sich Minderheitsaktionäre auch bei berechtigten Anliegen nicht mehr durchsetzen können
(12.03.08) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat am 11. März anlässlich einer Feierstunde der IHK München die Tätigkeit der vor 500 Jahren eingeführten Handelsgerichte gewürdigt. Im rechtspolitischen Teil ihrer Rede nahm die Ministerin die derzeit diskutierten Modelle zur Verhinderung so genannter "räuberischer Aktionärsklagen" kritisch unter die Lupe.
"Zusammen mit ihren hauptamtlichen Kollegen leisten ehrenamtliche Handelsrichter einen essentiellen Beitrag zum Standortfaktor Recht", erklärte die Ministerin. Handelsrichter sind Kaufleute, die ehrenamtlich als Richter in den Kammern für Handelssachen der Landgerichte tätig sind. Sie werden von der Justizverwaltung auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern ernannt und bringen in die Rechtsprechung in Handelssachen den besonderen Sachverstand der Kaufleute ein. Die Grundlage zur Errichtung besonderer Handelsgerichte war durch ein Edikt Kaiser Maximilians I vom 17. März 1508 gelegt worden. Merk sagte: "Ohne die fachliche Kompetenz der Handelsrichter würden viele Urteile am wirtschaftlichen Kern des Rechtsstreits vorbei gesprochen."
Zugleich nahm die Ministerin die derzeit erörterten Modelle unter die Lupe, mit denen so genannte "räuberische Aktionärsklagen" verhindert werden sollen. Dabei handelt es sich um Klagen, die Aktionäre gegen Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft allein mit dem Ziel erheben, sie als Druckmittel einzusetzen, um sich unberechtigte Vorteile von der Gesellschaft zu verschaffen. Die vorgeschlagenen Lösungen gehen von der Beschränkung der Wirkung solcher Klagen bis hin zu einer Quorumslösung, nach der von vornherein nur Aktionäre klagen dürfen, die einen bestimmten Prozentsatz der Aktien halten - weil ein höherer Anteil der Aktien angeblich gegen einen Missbrauch spricht.
Die Ministerin machte darauf aufmerksam, dass jede Einschränkung der Klagemöglichkeit gleichzeitig dazu führt, dass sich Minderheitsaktionäre auch bei berechtigten Anliegen nicht mehr durchsetzen können. "Der Aktionär, der einen rechtswidrigen Hauptversammlungsbeschluss angreifen möchte, aber nicht das nötige Quorum hat, wird seinen guten Vorsatz resigniert fallen lassen", sagte die Ministerin. "Das Recht, Hauptversammlungsbeschlüsse anzufechten, ist aber ein zentrales Minderheitenrecht. Man muss also eine Lösung finden, die einerseits räuberische Aktionärsklagen verhindert, andererseits den Aktionären, die keine unlauteren Absichten verfolgen, dieses Mittel nicht aus der Hand schlägt. Zu denken wäre etwa an eine Vereinfachung des Verfahrens."
(Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)
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