Reform des Korruptionsstrafrechts
Kritik an geplanter uferloser Ausweitung des Korruptionsstrafrechts: "Der Staatsanwalt darf nicht zum Oberaufseher der Wirtschaft werden"
Justizministerin Dr. Beate Merk verabschiedet Chef der Staatsanwaltschaft Weiden und führt Nachfolger in sein Amt ein
(11.03.08) - In einer Feierstunde im Zentraljustizgebäude in Weiden hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk am 10. März den bisherigen Chef der Staatsanwaltschaft Weiden, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel, verabschiedet und seinen Nachfolger, Herrn Gerd Schäfer, in sein neues Amt eingeführt.
"Sie haben die Weidener Justiz mitgeprägt, haben Akzente gesetzt und neue Wege beschritten, ohne dabei den Bodenkontakt zu verlieren", lobte Merk den bisherigen Behördenleiter Ruckdäschel, der bereits am 1. September 2007 an die Spitze der Regensburger Staatsanwaltschaft gewechselt war, nachdem er zwei Jahre als Behördenleiter in Weiden amtiert hatte. "Und Sie selbst haben sich zu einer vorbildlichen Führungspersönlichkeit entwickelt, unaufgeregt und uneitel, aber auch vernehmbar und bestimmt wo nötig."
Herrn Schäfer begrüßte die Ministerin mit den Worten: "Als Nachfolger für Herrn Ruckdäschel haben wir mit Ihnen die Idealbesetzung gefunden. Denn wenn man Ihren Werdegang verfolgt, so entsteht vor einem das Bild eines geborenen Strafrechtlers. Der Kriminalitätsbekämpfung, so hat man den Eindruck, gehört Ihre ganze Leidenschaft."
Günther Ruckdäschel begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwaltschaft in Regenburg. 1984 wurde er zum Staatsanwalt als Gruppenleiter in Regenburg ernannt, bevor er 1993 Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg wurde. 2001 folgte der Wechsel an das Landgericht Weiden als dortiger Vizepräsident, 2003 die Bestellung zum Leiter der Staatsanwaltschaft Weiden und schließlich zum 1. September 2007 die Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg.
Gerd Schäfer begann seine Karriere bei der Justiz 1983 als Staatsanwalt in Augsburg. Nach zwei Jahren wechselte er in seine Heimatstadt Nürnberg. Zwischen 1989 und 1995 übernahm er ein Richterreferat am Nürnberger Amtsgericht und war dort u.a. als Ermittlungs- und als Zivilrichter tätig. 1996 kehrte er als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft zurück. Im Jahr 2000 wurde er Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, wo er als Referent für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland und besonders als Koordinator im berühmten sog. "Argentinienverfahren" diplomatisches Geschick beweisen konnte. Im Februar 2005 wechselte er schließlich als neuer stellvertretender Behördenleiter zur Staatsanwaltschaft in Weiden.
In ihrer Festansprache ging die Bayerische Justizministerin auf den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Reform des Korruptionsstrafrechts ein und kritisierte ihn scharf. "Es geht - bei aller Bedeutung der Korruptionsbekämpfung - nicht an, wenn die Bundesjustizministerin nun plant, die Strafvorschriften gegen Bestechlichkeit und Bestechung im privaten Verkehr uferlos auszuweiten."
Danach sollen Zuwendungen an Privatangestellte beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen bereits dann das Strafrecht auf den Plan rufen, wenn der Angestellte interne Pflichten verletzt. Ein Schaden oder eine Verzerrung des Wettbewerbs soll für die Strafbarkeit nicht mehr erforderlich sein. Begründet wird das wesentlich mit europarechtlichen Vorgaben.
Merk sagte: "Dazu sage ich nur: Das kann so nicht bleiben. Die Staatsanwälte sollen sich weiterhin auf die Fälle konzentrieren können, die wirklich strafwürdig sind. Die Pläne der Bundesjustizministerin schießen weit über das Ziel hinaus und würden letztlich dazu führen, dass die Strafjustiz zum Oberaufseher für die Wirtschaft wird. Der Deutsche Bundestag muss dem jetzt einen Riegel vorschieben." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)
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