Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Reform des Korruptionsstrafrechts


Kritik an geplanter uferloser Ausweitung des Korruptionsstrafrechts: "Der Staatsanwalt darf nicht zum Oberaufseher der Wirtschaft werden"
Justizministerin Dr. Beate Merk verabschiedet Chef der Staatsanwaltschaft Weiden und führt Nachfolger in sein Amt ein

(11.03.08) - In einer Feierstunde im Zentraljustizgebäude in Weiden hat Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk am 10. März den bisherigen Chef der Staatsanwaltschaft Weiden, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Günther Ruckdäschel, verabschiedet und seinen Nachfolger, Herrn Gerd Schäfer, in sein neues Amt eingeführt.

"Sie haben die Weidener Justiz mitgeprägt, haben Akzente gesetzt und neue Wege beschritten, ohne dabei den Bodenkontakt zu verlieren", lobte Merk den bisherigen Behördenleiter Ruckdäschel, der bereits am 1. September 2007 an die Spitze der Regensburger Staatsanwaltschaft gewechselt war, nachdem er zwei Jahre als Behördenleiter in Weiden amtiert hatte. "Und Sie selbst haben sich zu einer vorbildlichen Führungspersönlichkeit entwickelt, unaufgeregt und uneitel, aber auch vernehmbar und bestimmt wo nötig."

Herrn Schäfer begrüßte die Ministerin mit den Worten: "Als Nachfolger für Herrn Ruckdäschel haben wir mit Ihnen die Idealbesetzung gefunden. Denn wenn man Ihren Werdegang verfolgt, so entsteht vor einem das Bild eines geborenen Strafrechtlers. Der Kriminalitätsbekämpfung, so hat man den Eindruck, gehört Ihre ganze Leidenschaft."

Günther Ruckdäschel begann seine Laufbahn als Richter und Staatsanwaltschaft in Regenburg. 1984 wurde er zum Staatsanwalt als Gruppenleiter in Regenburg ernannt, bevor er 1993 Vorsitzender Richter am Landgericht Regensburg wurde. 2001 folgte der Wechsel an das Landgericht Weiden als dortiger Vizepräsident, 2003 die Bestellung zum Leiter der Staatsanwaltschaft Weiden und schließlich zum 1. September 2007 die Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg.

Gerd Schäfer begann seine Karriere bei der Justiz 1983 als Staatsanwalt in Augsburg. Nach zwei Jahren wechselte er in seine Heimatstadt Nürnberg. Zwischen 1989 und 1995 übernahm er ein Richterreferat am Nürnberger Amtsgericht und war dort u.a. als Ermittlungs- und als Zivilrichter tätig. 1996 kehrte er als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft zurück. Im Jahr 2000 wurde er Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, wo er als Referent für den Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland und besonders als Koordinator im berühmten sog. "Argentinienverfahren" diplomatisches Geschick beweisen konnte. Im Februar 2005 wechselte er schließlich als neuer stellvertretender Behördenleiter zur Staatsanwaltschaft in Weiden.

In ihrer Festansprache ging die Bayerische Justizministerin auf den Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin zur Reform des Korruptionsstrafrechts ein und kritisierte ihn scharf. "Es geht - bei aller Bedeutung der Korruptionsbekämpfung - nicht an, wenn die Bundesjustizministerin nun plant, die Strafvorschriften gegen Bestechlichkeit und Bestechung im privaten Verkehr uferlos auszuweiten."
Danach sollen Zuwendungen an Privatangestellte beim Bezug von Waren oder Dienstleistungen bereits dann das Strafrecht auf den Plan rufen, wenn der Angestellte interne Pflichten verletzt. Ein Schaden oder eine Verzerrung des Wettbewerbs soll für die Strafbarkeit nicht mehr erforderlich sein. Begründet wird das wesentlich mit europarechtlichen Vorgaben.

Merk sagte: "Dazu sage ich nur: Das kann so nicht bleiben. Die Staatsanwälte sollen sich weiterhin auf die Fälle konzentrieren können, die wirklich strafwürdig sind. Die Pläne der Bundesjustizministerin schießen weit über das Ziel hinaus und würden letztlich dazu führen, dass die Strafjustiz zum Oberaufseher für die Wirtschaft wird. Der Deutsche Bundestag muss dem jetzt einen Riegel vorschieben." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen