Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

MaRisk: Bankenverband unterstützt IIF-Forderungen


Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB): Vergütung von Managern sollte sich am langfristigen Gesamterfolg der Bank und den eingegangenen Risiken orientieren
IIF-Vorschläge stehen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)


(12.08.08) - "Die vom Institute of International Finance (IIF) vorgelegten Empfehlungen leisten einen wichtigen Beitrag, die richtigen Schlussfolgerungen aus der US-Subprimekrise zu ziehen", erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken, in Berlin. "Der Bankenverband begrüßt die beabsichtigte Stärkung der Stellung des Risikomanagements und die Betonung der zusätzlichen Verantwortung des Aufsichtsorgans für die Beurteilung der Gesamtrisikosituation", so Weber weiter.

Wichtig für die dauerhafte Existenzsicherung der Bank sei auch die im IIF-Report geforderte sorgfältige Festlegung und Einhaltung des Risikoappetits der jeweiligen Bank, damit eine Risikokultur entstehen könne. Weber: "Diese Vorschläge stehen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der deutschen Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Wir gehen davon aus, dass die deutschen Banken die von IIF geforderten Veränderungen bereits heute im Wesentlichen erfüllen."

Weber unterstützte die Forderung des IIF, dass sich die Vergütung von Managern am langfristigen Gesamterfolg der Bank und den eingegangenen Risiken orientieren soll. Das Vergütungssystem müsse im Einklang mit dem Risikoprofil der gesamten Unternehmensgruppe stehen und, bezogen auf die Tätigkeit des einzelnen Mitarbeiters, sämtliche Risikoarten berücksichtigen. Er begrüßte, dass sich die Empfehlungen nicht nur auf die Vorstandsebene beziehen, sondern darüber hinausgehen.

Auch die Forderung nach einem auf das jeweilige Geschäftsmodell zugeschnittenen Management des Liquiditätsrisikos, so Weber weiter, sei zielführend. "Dies setzt allerdings eine Abkehr von starren aufsichtsrechtlichen Detailvorgaben zur Liquiditätssteuerung zugunsten einer stärker prinzipienorientierten Regulierung voraus", forderte Weber.

Klar bezog Weber auch Stellung zur Frage der Fair-Value-Bilanzierung: "Die Position des Bankenverbandes deckt sich mit der des IIF. Solange objektive Marktpreise vorliegen und die Steuerung von Finanzinstrumenten auf Zeitwertbasis erfolgt, befürworten wir eine Bewertung zum Fair Value. Der Vorschlag, die Auswirkungen der Bilanzierungsvorschriften in extremen Marktsituationen losgelöst von den aktuellen Finanzmarktturbulenzen im Rahmen eines High-Level-Dialog zwischen Unternehmen, Wirtschaftsprüfern, Rating-Agenturen, Investoren, Standortsetzern und Aufsichtsbehörden überprüfen zu lassen, hat unsere volle Unterstützung."

Selbstverständlich – so Weber – sollte sein, dass die Banken solide und angemessene Kreditvergabestandards anwenden, unabhängig davon, ob die Risiken im Institut verbleiben oder an Dritte übertragen werden. Zudem sei eine eigenständige, von Rating-Agenturen unabhängige Beurteilung von strukturierten Produkten durch die einzelnen Banken zwingend erforderlich.
Unabhängig davon spreche sich auch der Bankenverband für eine regelmässige externe Überwachung der Rating-Agenturen auf internationaler Ebene aus, die deren Methoden sowie ihre Governance umfassen müsse.

Wichtig sei laut Weber zudem die Transparenz bezogen auf Risikopositionen, insbesondere von Verbriefungstransaktionen, zu verbessern. Das gelte auch für die Verfahren zur Bewertung. "Dies ist ein wesentlicher Beitrag, um zu geordneten Verhältnissen an den Märkten beizutragen", konstatierte Weber. Er hob hervor, dass in Europa die Vorgaben der Säule III von Basel II bereits angewendet werden. "Der Gesetzgeber in den USA sollte dafür sorgen, dass Basel II auch dort schnellstmöglich und umfassend zur Anwendung kommen kann."

Um die vorgeschlagenen Maßnahmen, die sich vor allem an die Finanzbranche selbst wenden, zu einem nachhaltigen Erfolg zu führen, unterstützt der Bankenverband einen intensiven Dialog der Banken mit Notenbanken, Aufsichtsbehörden, dem Baseler Komitee, den Wirtschaftsprüfern und den Standardsettern für Bilanzierung. "Alle Beteiligten sollten jetzt konstruktiv an der Umsetzung der Schlussfolgerungen mitarbeiten", forderte Weber. "Wer hierin nur den Versuch sieht, staatliche Regulierung zu vermeiden, geht in dieser Einschätzung völlig fehl. Manche Sachverhalte können auch durch die Marktteilnehmer selbst geregelt werden. Entscheidend wird der richtige Mix aus neuen bzw. angepassten staatlichen Regeln und Selbstregulierung sein." (BdB: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen