Sperrung von Webseiten mit kriminellen Inhalten
Bundeskriminalamt: Gesetzgeber soll sich über Access-Blocking Gedanken machen, da eine Selbstverpflichtung der deutsche Internet Provider nicht zustande komme
Internetwirtschaft verweist auf ihre Aktivitäten gegen Internet-Kriminalität und sieht im Access-Blocking keine wirksame Maßnahme
(29.08.08) - In ihrem Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität 2007" ging das Bundeskriminalamt (BKA) auch auf das Thema "Sperrung von Internet-Webseiten" (Access-Blocking) ein. Das BKA wies darauf hin, dass ein Großteil der Kinderpornografie im World-Wide-Web mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet werde und sagte: "Die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein. Die technische Sperrung solcher Seiten (Access-Blocking) leistet einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornografie zu erschweren."
Das BKA machte ferner darauf aufmerksam, dass in anderen Ländern bereits seit Jahren Access-Blocking betrieben werden:
"Solche Maßnahmen werden, teils schon seit Jahren, in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, der Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt.
In den USA sperren einzelne bedeutende Provider freiwillig kinderpornografische Webseiten. Daneben gibt es in den Niederlanden, Belgien, Irland, Island, Polen, Australien und Japan konkrete Überlegungen zum Blockieren von Webseiten.
In Norwegen werden durch Access-Blocking täglich ca. 15.000 Zugriffsversuche auf kinderpornografische Webseiten abgewehrt.
Kritik übte das BKA an den deutschen Access Providern: Eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Sperrung des Zugangs zu Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sei derzeit nicht absehbar. Daher sei laut BKA die "Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung für die Access-Provider in Deutschland" andenkenswert. Neben der Sperrung von Kinderpornografie-Seiten sollte der Gesetzgeber auch "die Sperrung von Webseiten mit gleichermaßen menschenverachtenden antisemitischen Inhalten" ins Auge fassen.
Siehe auch Info-Folie des BKA zum Thema "Access-Blocking"
Stellungnahme von eco:
In einer Stellungnahme sagte der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. (in Person von Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco) zu aktuellen Appellen des BKA an Internet-Provider:
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft und seine Mitgliedsunternehmen würden sich sich seit Jahren insbesondere gegen Kinderpornografie und andere illegale Inhalte im Internet engagieren. eco unterhalte zu diesem Zweck eine Internet-Beschwerdestelle, die eingebunden sei in das internationale Netzwerk von Hotlines "Inhope" und den Hinweisen nachgeht mit dem Ziel, die Entfernung dieser Inhalte zu erreichen. In enger Kooperation mit dem Bundeskriminalamt sei es Verband und Mitgliedern gelungen, durch ihre Hinweise zur Überführung zahlreicher Straftäter beizutragen.
"Wir sind uns einig: lieber heute als morgen sollten Kinderpornografie, menschenverachtende Hetze und Rassismus aus dem Internet verbannt sein. Auch unsere Mitglieder finden es unerträglich, dass die von ihnen aufgebaute Infrastruktur, die nichts sein soll als eine Lebensader der Wissensgesellschaft, missbraucht wird. Der Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist wichtig. Deshalb engagieren wir uns - mit hohem Einsatz, aber auch mit Verstand. Statt mit so genannten Internet-Sperren lediglich Scheinerfolge zu versuchen, ist es effizienter an der Quelle anzusetzen. Mit unserer Internet-Beschwerdestelle sammeln wir Hinweise, mit denen in internationaler Zusammenarbeit und in enger Kooperation zwischen Strafverfolgern und Wirtschaft erfolgreich Täter überführt und illegale Inhalte entfernt werden. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit werden wir natürlich fortsetzen."
Internet Access-Provider würden dem Nutzer lediglich den Zugang ins Internet vermitteln, ähnlich wie Telefongesellschaften ihren Kunden den Zugang ins Telefonnetz vermitteln. Wie Telefongesellschaften hätten die Access-Provider weder Kenntnis noch Einfluss auf die Inhalte der Kommunikation, für die sie ihre Netze bereitstellen - dies verbiete ihnen das Fernmeldegeheimnis. Sie seien für die Rechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich noch an ihnen beteiligt.
Mit so genannten "Sperren" oder "Blocking" werde weder der rechtsverletzende Inhalt aus dem Internet entfernt noch dem Zugang zu ihm unmöglich gemacht.
(Bundeskrimanlamt: eco: ra)
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