Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Sperrung von Webseiten mit kriminellen Inhalten


Bundeskriminalamt: Gesetzgeber soll sich über Access-Blocking Gedanken machen, da eine Selbstverpflichtung der deutsche Internet Provider nicht zustande komme
Internetwirtschaft verweist auf ihre Aktivitäten gegen Internet-Kriminalität und sieht im Access-Blocking keine wirksame Maßnahme


(29.08.08) - In ihrem Bundeslagebild "Organisierte Kriminalität 2007" ging das Bundeskriminalamt (BKA) auch auf das Thema "Sperrung von Internet-Webseiten" (Access-Blocking) ein. Das BKA wies darauf hin, dass ein Großteil der Kinderpornografie im World-Wide-Web mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet werde und sagte: "Die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein. Die technische Sperrung solcher Seiten (Access-Blocking) leistet einen wichtigen Beitrag, um die Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornografie zu erschweren."

Das BKA machte ferner darauf aufmerksam, dass in anderen Ländern bereits seit Jahren Access-Blocking betrieben werden:
"Solche Maßnahmen werden, teils schon seit Jahren, in Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland, Italien, der Schweiz, Neuseeland, Großbritannien, Südkorea, Kanada und Taiwan durchgeführt.
In den USA sperren einzelne bedeutende Provider freiwillig kinderpornografische Webseiten. Daneben gibt es in den Niederlanden, Belgien, Irland, Island, Polen, Australien und Japan konkrete Überlegungen zum Blockieren von Webseiten.
In Norwegen werden durch Access-Blocking täglich ca. 15.000 Zugriffsversuche auf kinderpornografische Webseiten abgewehrt.

Kritik übte das BKA an den deutschen Access Providern: Eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Sperrung des Zugangs zu Internet-Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten sei derzeit nicht absehbar. Daher sei laut BKA die "Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung für die Access-Provider in Deutschland" andenkenswert. Neben der Sperrung von Kinderpornografie-Seiten sollte der Gesetzgeber auch "die Sperrung von Webseiten mit gleichermaßen menschenverachtenden antisemitischen Inhalten" ins Auge fassen.

Siehe auch Info-Folie des BKA zum Thema "Access-Blocking"

Stellungnahme von eco:
In einer Stellungnahme sagte der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco e.V. (in Person von Harald A. Summa, Geschäftsführer von eco) zu aktuellen Appellen des BKA an Internet-Provider:

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft und seine Mitgliedsunternehmen würden sich sich seit Jahren insbesondere gegen Kinderpornografie und andere illegale Inhalte im Internet engagieren. eco unterhalte zu diesem Zweck eine Internet-Beschwerdestelle, die eingebunden sei in das internationale Netzwerk von Hotlines "Inhope" und den Hinweisen nachgeht mit dem Ziel, die Entfernung dieser Inhalte zu erreichen. In enger Kooperation mit dem Bundeskriminalamt sei es Verband und Mitgliedern gelungen, durch ihre Hinweise zur Überführung zahlreicher Straftäter beizutragen.

"Wir sind uns einig: lieber heute als morgen sollten Kinderpornografie, menschenverachtende Hetze und Rassismus aus dem Internet verbannt sein. Auch unsere Mitglieder finden es unerträglich, dass die von ihnen aufgebaute Infrastruktur, die nichts sein soll als eine Lebensader der Wissensgesellschaft, missbraucht wird. Der Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist wichtig. Deshalb engagieren wir uns - mit hohem Einsatz, aber auch mit Verstand. Statt mit so genannten Internet-Sperren lediglich Scheinerfolge zu versuchen, ist es effizienter an der Quelle anzusetzen. Mit unserer Internet-Beschwerdestelle sammeln wir Hinweise, mit denen in internationaler Zusammenarbeit und in enger Kooperation zwischen Strafverfolgern und Wirtschaft erfolgreich Täter überführt und illegale Inhalte entfernt werden. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit werden wir natürlich fortsetzen."

Internet Access-Provider würden dem Nutzer lediglich den Zugang ins Internet vermitteln, ähnlich wie Telefongesellschaften ihren Kunden den Zugang ins Telefonnetz vermitteln. Wie Telefongesellschaften hätten die Access-Provider weder Kenntnis noch Einfluss auf die Inhalte der Kommunikation, für die sie ihre Netze bereitstellen - dies verbiete ihnen das Fernmeldegeheimnis. Sie seien für die Rechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich noch an ihnen beteiligt.

Mit so genannten "Sperren" oder "Blocking" werde weder der rechtsverletzende Inhalt aus dem Internet entfernt noch dem Zugang zu ihm unmöglich gemacht.
(Bundeskrimanlamt: eco: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen