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Compliance beim Cloud Computing


BSA will regulatorische Klarheit schaffen, um Investitionen in Cloud Computing-Projekte der EU attraktiv zu machen
Strategiepapier zum Thema Cloud Computing der EU vorgelegt


(18.02.11) - Als Antwort auf einen Aufruf der Europäischen Kommission hat die Business Software Alliance (BSA) einen Maßnahmenkatalog zur Förderung von Cloud Computing Services vorgelegt. Die "Cloud Computing Policy Agenda for Europe" führt zehn Empfehlungen für ein geeignetes politisches, rechtliches und technisches Umfeld an. Es ist das erste Strategiepapier, das sich umfassend mit politischen Fragestellungen zum Cloud Computing auseinandersetzt.

Vor dem Hintergrund der europäischen Gesetzgebungs-Agenda 2011 bis 2012 hat die BSA zehn Maßnahmen herausgearbeitet, darunter auch einige gesetzgeberische. Sie sollen die Privatsphäre der Nutzer in der Cloud stärken, dem Betrug und der Erschleichung von Leistungen entgegenwirken, die Entwicklung der nötigen Standards und Infrastrukturen fördern sowie ein adäquates Maß an regulatorischer Klarheit schaffen, um Investitionen in Cloud Computing-Projekte der EU attraktiv zu machen.

Die Cloud Computing Agenda der BSA für Europa im Überblick:

1. Förderung der Transparenz von Sicherheitsmaßnahmen in der Cloud

2. Verbesserung der Gesetzgebung zur Datensicherheit

3. Schaffung von Rechten, die Dritten Maßnahmen gegen Cyber-Attacken ermöglichen

4. Abschreckung von Hackern durch empfindliche Strafen auf nationaler Ebene

5. Harmonisierung des europäischen Datenschutzrahmens auf Ebene der
Mitgliedsstaaten

6. EU-weite Klärung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

7. Bi- oder multilaterale Kooperationen zum Schutz internationaler Datentransfers und Überprüfung heute eingesetzter Bearbeitungsmechanismen

8. Klärung der Frage, ob bestehende Handelskonventionen wie etwa das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO das Bereitstellen von Cloud Computing-Services betreffen

9. Förderung der Übertragbarkeit von Daten durch marktbestimmte, technologieneutrale Richtlinien

10. Bekämpfung des Diebstahls geistigen Eigentums über Cloud Services durch die entschlossene Durchsetzung rechtlicher Vorgaben und transparente Vorgaben zu Rechten und Behelfsmitteln

Die BSA hat das Dokument am 9. Februar 2011 bei einer Veranstaltung in den Räumen des Europäischen Parlaments vorgestellt. Zu den Teilnehmern der Diskussionsrunde zählten der bulgarische Abgeordnete Ivailo Kalfin, Dr. Udo Helmbrecht, Executive Director bei ENISA (European Network and Information Security Agency), Carl-Christian Buhr aus dem Stab von Kommissarin Neelie Kroes, sowie Vertreter der BSA-Mitglieder Symantec und Dell. Anwesend waren zudem hochrangige Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten sowie verschiedener Branchen, um gemeinsam an einer Cloud Computing-Vision für Europa zu arbeiten.

In einer Rede in Davos hatte EU-Kommissarin Neelie Kroes zuvor betont, dass Maßnahmen zur leichteren Einführung von Cloud Computing eine Top-Priorität für Europa seien. So könnten völlig neue Serviceangebote für EU-Bürger entstehen und wirtschaftliches Wachstum in vielen Bereichen unterstützt werden. Jedoch müssten zuerst die komplexen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen geklärt werden, die der Entwicklung von Cloud Computing hinderlich sein könnten. Es müsse eine EU-weite Strategie ausgearbeitet werden, so die Politikerin.

Francisco Mingorance, Senior Director of Government Affairs, EMEA der BSA: "Der im Cloud Computing erkennbare technologische Fortschritt bietet für Unternehmen, Regierungen und Bürger der EU weitreichende Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion. Es ist an der Zeit, die vielen scheinbar zusammenhangslosen Dossiers der europäischen Agenda unter dem Gesichtspunkt des Cloud Computing zu betrachten. Nur so kann ein regulatorisches Umfeld geschaffen werden, in dem die Vorteile der Cloud der gesamten Europäischen Union zugute kommen." (BSA: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

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    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

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