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Compliance beim Cloud Computing


BSA will regulatorische Klarheit schaffen, um Investitionen in Cloud Computing-Projekte der EU attraktiv zu machen
Strategiepapier zum Thema Cloud Computing der EU vorgelegt


(18.02.11) - Als Antwort auf einen Aufruf der Europäischen Kommission hat die Business Software Alliance (BSA) einen Maßnahmenkatalog zur Förderung von Cloud Computing Services vorgelegt. Die "Cloud Computing Policy Agenda for Europe" führt zehn Empfehlungen für ein geeignetes politisches, rechtliches und technisches Umfeld an. Es ist das erste Strategiepapier, das sich umfassend mit politischen Fragestellungen zum Cloud Computing auseinandersetzt.

Vor dem Hintergrund der europäischen Gesetzgebungs-Agenda 2011 bis 2012 hat die BSA zehn Maßnahmen herausgearbeitet, darunter auch einige gesetzgeberische. Sie sollen die Privatsphäre der Nutzer in der Cloud stärken, dem Betrug und der Erschleichung von Leistungen entgegenwirken, die Entwicklung der nötigen Standards und Infrastrukturen fördern sowie ein adäquates Maß an regulatorischer Klarheit schaffen, um Investitionen in Cloud Computing-Projekte der EU attraktiv zu machen.

Die Cloud Computing Agenda der BSA für Europa im Überblick:

1. Förderung der Transparenz von Sicherheitsmaßnahmen in der Cloud

2. Verbesserung der Gesetzgebung zur Datensicherheit

3. Schaffung von Rechten, die Dritten Maßnahmen gegen Cyber-Attacken ermöglichen

4. Abschreckung von Hackern durch empfindliche Strafen auf nationaler Ebene

5. Harmonisierung des europäischen Datenschutzrahmens auf Ebene der
Mitgliedsstaaten

6. EU-weite Klärung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

7. Bi- oder multilaterale Kooperationen zum Schutz internationaler Datentransfers und Überprüfung heute eingesetzter Bearbeitungsmechanismen

8. Klärung der Frage, ob bestehende Handelskonventionen wie etwa das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO das Bereitstellen von Cloud Computing-Services betreffen

9. Förderung der Übertragbarkeit von Daten durch marktbestimmte, technologieneutrale Richtlinien

10. Bekämpfung des Diebstahls geistigen Eigentums über Cloud Services durch die entschlossene Durchsetzung rechtlicher Vorgaben und transparente Vorgaben zu Rechten und Behelfsmitteln

Die BSA hat das Dokument am 9. Februar 2011 bei einer Veranstaltung in den Räumen des Europäischen Parlaments vorgestellt. Zu den Teilnehmern der Diskussionsrunde zählten der bulgarische Abgeordnete Ivailo Kalfin, Dr. Udo Helmbrecht, Executive Director bei ENISA (European Network and Information Security Agency), Carl-Christian Buhr aus dem Stab von Kommissarin Neelie Kroes, sowie Vertreter der BSA-Mitglieder Symantec und Dell. Anwesend waren zudem hochrangige Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten sowie verschiedener Branchen, um gemeinsam an einer Cloud Computing-Vision für Europa zu arbeiten.

In einer Rede in Davos hatte EU-Kommissarin Neelie Kroes zuvor betont, dass Maßnahmen zur leichteren Einführung von Cloud Computing eine Top-Priorität für Europa seien. So könnten völlig neue Serviceangebote für EU-Bürger entstehen und wirtschaftliches Wachstum in vielen Bereichen unterstützt werden. Jedoch müssten zuerst die komplexen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen geklärt werden, die der Entwicklung von Cloud Computing hinderlich sein könnten. Es müsse eine EU-weite Strategie ausgearbeitet werden, so die Politikerin.

Francisco Mingorance, Senior Director of Government Affairs, EMEA der BSA: "Der im Cloud Computing erkennbare technologische Fortschritt bietet für Unternehmen, Regierungen und Bürger der EU weitreichende Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion. Es ist an der Zeit, die vielen scheinbar zusammenhangslosen Dossiers der europäischen Agenda unter dem Gesichtspunkt des Cloud Computing zu betrachten. Nur so kann ein regulatorisches Umfeld geschaffen werden, in dem die Vorteile der Cloud der gesamten Europäischen Union zugute kommen." (BSA: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Zusammenhang mit Korruptionsdelikten

    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

  • Deutsche Kunden einer Bank in Puerto Rico im Blick

    Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

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