Sie sind hier: Home » Markt » Nachrichten

Rechtsgutachten der Berufsfotografen


Neuer Personalausweis: Einführung werfe massive rechtliche Fragen auf - Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)?
Centralverband der Berufsfotografen fordert rechtlich unbedenkliches Verfahren für Ausweisbeantragung


Hans Starosta:
Hans Starosta: Berufsfotografen erhalten einen unrechtmäßigen Wettbewerbsnachteil, Bild: Centralverband der Deutschen Berufsfotografen

(29.09.10) - Scharfe Kritik übt der Centralverband der Deutschen Berufsfotografen (CV) an der Verordnung zur Einführung des neuen Personalausweises ("PAuswV", BR-Drs. 240/10 vom 22. April 2010). Laut dieser Verordnung des Bundesministeriums des Innern "kann
das Lichtbild auch … durch die Personalausweisbehörde gefertigt werden."

Die Umsetzung dieser Regelung zum 1. November 2010 führe zu einer unzulässigen Vermischung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Aufgaben. Bisher werden Lichtbilder für amtliche Ausweisdokumente ausschließlich von privaten Fotografen und anderen privaten Dienstleistern angefertigt.

Folge der Neuregelung aus Sicht der Berufsfotografen: "Mit der Verordnung greift der Staat massiv und unnötig in die Marktwirtschaft und den freien Wettbewerb ein. Denn steht es den Meldeämtern frei, mit den Fotografen in Wettbewerb zu treten, werden zahlreiche Existenzen bedroht. Angesichts ungleicher Bedingungen sehen wir darin einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)", erklärte Bundesinnungsmeister Hans Starosta im Rahmen der Fachmesse "Photokina" in Köln.

Ein vom Centralverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt diese Einschätzung im vollen Umfang. Das Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Franziska Meyer-Hesselbarth stellt klar, dass die Erstellung der Lichtbilder für Ausweispapiere – ähnlich wie das Prägen von Kfz-Schildern – eine rein privatwirtschaftliche Dienstleistung ist und nicht zum hoheitlichen Aufgabenbereich der Kommunen gehört.

Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben habe die zuständige Behörde regelmäßig keine Wahlfreiheit; nach der Verordnung kann sie dagegen selbst entscheiden, ob die Lichtbilder in eigener Regie gefertigt werden oder nicht. Die Kann-Regelung der Verordnung zeige zugleich, dass die Vorschrift nicht mit Sicherheitsargumenten zu begründen sei.

"Unsere Nachfrage beim Bundesinnenministerium hat ergeben, dass die Rechtmäßigkeit dieser Regelung nicht geprüft wurde. Leider ist auch nicht beabsichtigt, dieses Versäumnis noch rechtzeitig zum Stichtag 1. November 2010 zu beheben", sagt Hans Starosta weiter.

Unabhängig davon, ob die Personalausweisbehörde Fotoautomaten betreiben oder Lichtbilder durch eigene Mitarbeiter erstellen lassen wird – es ist eindeutig, dass hierfür Räumlichkeiten zumindest in unmittelbarer Nähe der Verwaltungsbüros und hoheitlich erlangte Informationen genutzt werden.

"Durch diese Verknüpfung erhalten die Berufsfotografen einen unrechtmäßigen Wettbewerbsnachteil", führt der Bundesinnungsmeister aus. Die Berufsfotografen haben umfassenden Widerstand angekündigt. Sie werden die Umsetzung der Verordnung juristisch anfechten. Kommunen, die Investitionen in die entsprechende Hard- und Software tätigen, um Lichtbilder anfertigen zu können, droht deshalb erheblicher wirtschaftlicher Schaden.

Denn behalten die Berufsfotografen mit ihrer Einschätzung recht, wird die Rechtsprechung den Kommunen das Anfertigen von Lichtbildern untersagen und Fotografen unter Umständen sogar Schadensersatz zusprechen.

Für Bundesinnungsmeister Starosta ist klar: "Ein verantwortlicher Umgang mit Steuergeldern ist nur gewährleistet, wenn die Personalausweisbehörden beim BMI auf eine rechtliche Überprüfung der fraglichen Regelung dringen und zugleich auf den Eingriff in die marktwirtschaftliche Ordnung verzichten."

Der zweite "Knackpunkt" besteht nach Ansicht des CV im Aufbringen der sogenannten "qualifizierten elektronischen Signatur" (QES) auf den neuen Personalausweis. Dieser enthält einen Chip, auf dem neben biometrischen Daten und Identifikationsmerkmalen des Ausweisinhabers auch eine QES gespeichert werden kann. Mit Hilfe der QES ist es beispielsweise möglich, Verträge elektronisch zu unterschreiben.

Die Bereitstellung der QES erfolgt nach dem Signaturgesetz ausschließlich durch bestimmte private Anbieter, sogenannte Trustcenter, und ist somit eine privatwirtschaftliche Dienstleistung. Die Beantragung und Ausgabe qualifizierter Signaturen durch Personalausweisbehörden würde dagegen zu einer nicht zulässigen Vermengung hoheitlicher und privater Aufgabenbereiche führen.

Der Centralverband der Berufsfotografen betont, dass er der Umsetzung der Verordnung trotz bestehender Kritikpunkte ansonsten positiv gegenübersteht. Insbesondere begrüßt der CV die aufgrund technischer Fortschritte nun realisierbare Möglichkeit der elektronischen Übertragung von Lichtbildern an Meldestellen.

Starosta verweist hierzu auf ein gemeinsam mit dem CV entwickeltes Konzept der Firma ValiPic aus Eppstein. Danach ist es möglich, Lichtbilder bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Sicherheitsstandards schnell und kostengünstig an Meldestellen elektronisch zu übertragen.

Hans Starosta sagt: "Mit diesem System ist es schon heute möglich, die privatwirtschaftlichen und hoheitlichen Aufgaben sauber voneinander zu trennen und die Anforderungen im Sinne aller Beteiligten – Bürger, Kommunen und Dienstleister – zu erfüllen. Da gegenüber der Verordnungsregelung bessere Lösungen zur Verfügung stehen, fordern wir die Bundesregierung und die Kommunen auf, eine rechtlich beanstandungsfreie und zugleich ökonomisch effiziente Lösung für die behördliche Praxis der Ausweiserstellung zur Anwendung zu bringen." (Centralverband der Deutschen Berufsfotografen: ra)

Centralverband der Berufsfotografen: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen