Urheberrechtsverstöße in gewerblichem Rahmen
Unterzeichner des Handelsabkommens ACTA einigen sich auf strafrechtliche Sanktionierung von Urheberrechtsverletzungen
Verpflichtung zu pauschalen Schadenersatzregeln für Produktpiraterie
(13.10.10) - Delegationen aus 37 Ländern, die gemeinsam die Hälfte des Welthandels ausmachen, haben sich auf strafrechtliche Ahndung der Verletzungen von Softwarelizenzen und andere Formen von Urheberrechtsverstößen in gewerblichem Rahmen geeinigt.
Diese Verpflichtung ist ein wesentlicher Teil des multilateralen Handelsabkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das auf Basis des TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)-Vertrags der Welthandelsorganisation (WTO) einen neuen, zeitgemäßen Rahmen zur Bekämpfung von Produktpiraterie schafft.
Die Vereinbarung verpflichtet die Unterzeichner auch dazu, den Inhabern von Urheberrechten bei Missbrauch ihres geistigen Eigentums Entschädigung etwa in Form von Schadenersatz zu ermöglichen.
Erfahrungsgemäß sind strafrechtliche Sanktionen bei der Senkung der Softwarepiraterie eines Landes entscheidend wichtig. Schadensersatzreglungen stellen sicher, dass Rechteinhabern ein gerichtlicher Weg zum Ausgleich wirtschaftlichen Ausfälle offen steht, wenn Fälschungen ihrer Produkte vertrieben oder genutzt werden.
Robert Holleyman, President und CEO der Business Software Alliance (BSA): "Dieser Vertrag ist von großer Bedeutung. Er schafft weitere Mittel zur Bekämpfung von Produktpiraterie, die vergleichbar mit denen sind, die in den USA bereits im Einsatz sind. Softwarepiraterie hat immerhin ein weltweites Volumen von 51 Milliarden Dollar. Wir werden das vorgestellte Dokument nun im Detail begutachten. Wir sind ausgesprochen zufrieden, dass die 37 Länder, die an der ACTA teilnehmen, ein Zeichen setzen: Der Schutz des geistigen Eigentums ist für den technischen Fortschritt und die weltweite wirtschaftliche Erholung unverzichtbar."
An den Verhandlungen zur ACTA sind die USA, Australien, Kanada, die EU und ihre 27 Mitgliedsstaaten, Japan, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und die Schweiz beteiligt.
Zusätzliche Informationen zur ACTA sind online unter http://www.ustr.gov/acta verfügbar. (BSA: ra)
BSA: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>