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Verbesserung des Datenschutzes in der EU


EU-Kommissar Franco Frattini sorgt sich um den Datenschutz in Europa- Einheitliche Standards sollen Privatpersonen schützen
Bis spätestens 2007 will die EU nun ein Regelwerk präsentieren, das auf dem EU-Datenschutz basiert


(15.06.07) – Erneut hat sich EU-Kommissar Franco Frattini besorgt über den Datenschutz gezeigt. Frattini, der in der EU für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständig ist, bedauerte, dass bisher noch kein Regelwerk fertig gestellt wurde, obwohl ein erster Entwurf bereits 2005 vorgelegt worden war. Frattini betonte, dass es "einheitliche Standards geben müsse, um Privatpersonen zu schützen". Bis spätestens 2007 will nun die EU nun ein Regelwerk präsentieren, das auf dem EU-Datenschutz basiert.

Die Kommission hatte Ende Mai eine Mitteilung über die Vorteile von Technologien zum Schutz der Privatsphäre angenommen. Die Mitteilung enthält die diesbezüglichen Ziele der Kommission, die durch eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung solcher Technologien und ihrer Verwendung durch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Verbraucher erreicht werden sollen.

Dank der Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien werden ständig neue Dienstleistungen zur Erleichterung des täglichen Lebens angeboten. Neben diesen Vorteilen entstehen allerdings auch neue Risiken wie Identitätsdiebstahl, diskriminierende Profilerstellung, ständige Überwachung oder Täuschungsdelikte.

Vizepräsident Franco Frattini, der auch für die Verhandlungen über die Weitergabe persönlicher Daten europäischer Flugpassagiere an die USA verantwortlich ist, erklärte dazu: "Um sicherzustellen, dass Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen und persönliche Rechte nicht nur nach den geltenden Rechtsvorschriften unter Strafe gestellt, sondern auch technisch erschwert werden, schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Entwicklung und den Einsatz von Technologien zum Schutz der Privatsphäre fördern sollen."

Wie die für die Informationsgesellschaft und Medien verantwortliche Kommissarin Viviane Reding ergänzte, bieten Onlinedienste den Bürgern viele Vorteile und Annehmlichkeiten und den europäischen Unternehmen gewaltige Wettbewerbsvorteile. Damit sich solche Dienste jedoch eines großen Wachstums erfreuen und so die europäische Wirtschaft ankurbeln, müssen die Menschen hinlänglich darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre und legitime Geschäftsinteressen angemessen geschützt werden.

Die Verwendung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre kann dabei helfen, Informations- und Kommunikationssysteme und -dienstleistungen so zu konzipieren, dass nur so wenig wie nötig personenbezogene Daten gesammelt und verwendet werden müssen und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erleichtert wird. Durch die Verwendung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre sollte es möglich sein, ohne Verlust der Funktionalität des betreffenden Informationssystems Verstöße gegen bestimmte Datenschutzvorschriften zu erschweren bzw. leichter aufzudecken, was sich positiv auf das Vertrauen der Verbraucher – insbesondere im Internet – auswirken dürfte.

In der von der Kommission heute zu verabschiedenden Mitteilung werden Überlegungen über die Vorteile von Technologien zum Schutz der Privatsphäre angestellt. Außerdem setzt sich die Kommission das Ziel, diese Technologien zu fördern, und sie stellt konkrete Maßnahmen vor, die sich verwirklichen ließen, wenn die Entwicklung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre und deren Verwendung durch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Verbraucher unterstützt würden.

Um die angestrebte Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes in der Gemeinschaft zu erreichen, beabsichtigt die Kommission, den Bedarf an Technologien zum Schutz der Privatsphäre und die entsprechenden technischen Anforderungen eindeutig zu ermitteln und die Entwicklung dieser Technologien (vor allem durch FuE-Projekte und umfangreiche Pilotvorhaben) sowie ihren Einsatz durch Unternehmen und Behörden weiter zu fördern.

Dabei sollen eine Vielzahl von Akteuren einschließlich der Kommissionsdienststellen, nationaler Behörden, Unternehmen und Verbraucher einbezogen werden. Es geht darum, die Grundlage für Datenschutzdienste zu schaffen, die eine stärkere Einflussnahme der Benutzer ermöglichen und im Rahmen von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor die rechtlichen und technischen Unterschiede in Europa zu beseitigen versuchen.

Um die Einhaltung geeigneter Normen zum Schutz personenbezogener Daten durch Technologien zum Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, wird erwogen, die nationalen technischen Vorschriften über Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenverarbeitung zu normen und zu koordinieren.

Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher und eine Machbarkeitsstudie über ein EU-weites System von Datenschutzsiegeln durchführen. Anhand derartiger Datenschutzsiegel sollen die Verbraucher leicht erkennen können, ob ein gegebenes Produkt (insbesondere dank integrierter Technologien zum Schutz der Privatsphäre) sicherstellt oder dazu beiträgt, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.

Frattini und Medienkommissarin Viviane Reding kündigten eine an, Machbarkeitsstudie über ein "EU-weites System von Datenschutzsiegeln" zu finanzieren. Diese Datenschutzsiegel sollen den Verbrauchern zeigen, dass die Datenschutzvorschriften von einer Website eingehalten werden.
Ziel der Kommission sei es, dass nur so wenig wie nötig personenbezogene Daten von den Website-Betreibern gesammelt und verwendet werden müssen.

Dies solle laut Kommission unter anderem dadurch geschehen, dass verarbeitete Daten sollen nach gewisser Zeit automatisch anonymisiert werden. Zudem sollen Verschlüsselungstechniken gefördert werden. Ferner soll eine soll eine so genannte "Platform for Privacy Preferences" [P3P] soll den Usern Einblick in die Datenschutzpolitik der Webseiten-Betreiber geben.

Einschränkend fügt die Kommission aber an, dass öffentliche Interessen wie die Öffentlichen Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung oder Gesundheit eine Limitierung der Datenschutzrechte Einzelner rechtfertigen könnten.

In der Vergangenheit hatte sich die EU allerdings alles andere als Datenschutz-verliebt gezeigt. Die im Zuge der Terrorismusbekämpfung beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist ein Beispiel dafür: Internet und Telefoniedaten müssen danach mindestens sechs Monate lang für Strafverfolgungsbehörden bereitgehalten werden.

Zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland siehe auch:
So soll die "Vorratsdatenspeicherung" in Deutschland umgesetzt werden

(EU-Kommission: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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