Verbesserung des Datenschutzes in der EU
EU-Kommissar Franco Frattini sorgt sich um den Datenschutz in Europa- Einheitliche Standards sollen Privatpersonen schützen
Bis spätestens 2007 will die EU nun ein Regelwerk präsentieren, das auf dem EU-Datenschutz basiert
(15.06.07) – Erneut hat sich EU-Kommissar Franco Frattini besorgt über den Datenschutz gezeigt. Frattini, der in der EU für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständig ist, bedauerte, dass bisher noch kein Regelwerk fertig gestellt wurde, obwohl ein erster Entwurf bereits 2005 vorgelegt worden war. Frattini betonte, dass es "einheitliche Standards geben müsse, um Privatpersonen zu schützen". Bis spätestens 2007 will nun die EU nun ein Regelwerk präsentieren, das auf dem EU-Datenschutz basiert.
Die Kommission hatte Ende Mai eine Mitteilung über die Vorteile von Technologien zum Schutz der Privatsphäre angenommen. Die Mitteilung enthält die diesbezüglichen Ziele der Kommission, die durch eine Reihe gezielter Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung solcher Technologien und ihrer Verwendung durch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Verbraucher erreicht werden sollen.
Dank der Entwicklung von Informations- und Kommunikationstechnologien werden ständig neue Dienstleistungen zur Erleichterung des täglichen Lebens angeboten. Neben diesen Vorteilen entstehen allerdings auch neue Risiken wie Identitätsdiebstahl, diskriminierende Profilerstellung, ständige Überwachung oder Täuschungsdelikte.
Vizepräsident Franco Frattini, der auch für die Verhandlungen über die Weitergabe persönlicher Daten europäischer Flugpassagiere an die USA verantwortlich ist, erklärte dazu: "Um sicherzustellen, dass Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen und persönliche Rechte nicht nur nach den geltenden Rechtsvorschriften unter Strafe gestellt, sondern auch technisch erschwert werden, schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor, die die Entwicklung und den Einsatz von Technologien zum Schutz der Privatsphäre fördern sollen."
Wie die für die Informationsgesellschaft und Medien verantwortliche Kommissarin Viviane Reding ergänzte, bieten Onlinedienste den Bürgern viele Vorteile und Annehmlichkeiten und den europäischen Unternehmen gewaltige Wettbewerbsvorteile. Damit sich solche Dienste jedoch eines großen Wachstums erfreuen und so die europäische Wirtschaft ankurbeln, müssen die Menschen hinlänglich darauf vertrauen können, dass ihre Privatsphäre und legitime Geschäftsinteressen angemessen geschützt werden.
Die Verwendung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre kann dabei helfen, Informations- und Kommunikationssysteme und -dienstleistungen so zu konzipieren, dass nur so wenig wie nötig personenbezogene Daten gesammelt und verwendet werden müssen und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen erleichtert wird. Durch die Verwendung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre sollte es möglich sein, ohne Verlust der Funktionalität des betreffenden Informationssystems Verstöße gegen bestimmte Datenschutzvorschriften zu erschweren bzw. leichter aufzudecken, was sich positiv auf das Vertrauen der Verbraucher – insbesondere im Internet – auswirken dürfte.
In der von der Kommission heute zu verabschiedenden Mitteilung werden Überlegungen über die Vorteile von Technologien zum Schutz der Privatsphäre angestellt. Außerdem setzt sich die Kommission das Ziel, diese Technologien zu fördern, und sie stellt konkrete Maßnahmen vor, die sich verwirklichen ließen, wenn die Entwicklung von Technologien zum Schutz der Privatsphäre und deren Verwendung durch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Verbraucher unterstützt würden.
Um die angestrebte Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre und des Datenschutzes in der Gemeinschaft zu erreichen, beabsichtigt die Kommission, den Bedarf an Technologien zum Schutz der Privatsphäre und die entsprechenden technischen Anforderungen eindeutig zu ermitteln und die Entwicklung dieser Technologien (vor allem durch FuE-Projekte und umfangreiche Pilotvorhaben) sowie ihren Einsatz durch Unternehmen und Behörden weiter zu fördern.
Dabei sollen eine Vielzahl von Akteuren einschließlich der Kommissionsdienststellen, nationaler Behörden, Unternehmen und Verbraucher einbezogen werden. Es geht darum, die Grundlage für Datenschutzdienste zu schaffen, die eine stärkere Einflussnahme der Benutzer ermöglichen und im Rahmen von Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor die rechtlichen und technischen Unterschiede in Europa zu beseitigen versuchen.
Um die Einhaltung geeigneter Normen zum Schutz personenbezogener Daten durch Technologien zum Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, wird erwogen, die nationalen technischen Vorschriften über Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenverarbeitung zu normen und zu koordinieren.
Darüber hinaus wird die Kommission Maßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher und eine Machbarkeitsstudie über ein EU-weites System von Datenschutzsiegeln durchführen. Anhand derartiger Datenschutzsiegel sollen die Verbraucher leicht erkennen können, ob ein gegebenes Produkt (insbesondere dank integrierter Technologien zum Schutz der Privatsphäre) sicherstellt oder dazu beiträgt, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Frattini und Medienkommissarin Viviane Reding kündigten eine an, Machbarkeitsstudie über ein "EU-weites System von Datenschutzsiegeln" zu finanzieren. Diese Datenschutzsiegel sollen den Verbrauchern zeigen, dass die Datenschutzvorschriften von einer Website eingehalten werden.
Ziel der Kommission sei es, dass nur so wenig wie nötig personenbezogene Daten von den Website-Betreibern gesammelt und verwendet werden müssen.
Dies solle laut Kommission unter anderem dadurch geschehen, dass verarbeitete Daten sollen nach gewisser Zeit automatisch anonymisiert werden. Zudem sollen Verschlüsselungstechniken gefördert werden. Ferner soll eine soll eine so genannte "Platform for Privacy Preferences" [P3P] soll den Usern Einblick in die Datenschutzpolitik der Webseiten-Betreiber geben.
Einschränkend fügt die Kommission aber an, dass öffentliche Interessen wie die Öffentlichen Sicherheit, Kriminalitätsbekämpfung oder Gesundheit eine Limitierung der Datenschutzrechte Einzelner rechtfertigen könnten.
In der Vergangenheit hatte sich die EU allerdings alles andere als Datenschutz-verliebt gezeigt. Die im Zuge der Terrorismusbekämpfung beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) ist ein Beispiel dafür: Internet und Telefoniedaten müssen danach mindestens sechs Monate lang für Strafverfolgungsbehörden bereitgehalten werden.
Zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland siehe auch:
So soll die "Vorratsdatenspeicherung" in Deutschland umgesetzt werden
(EU-Kommission: ra)
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