"kickbacks" sind Schmiergeldzahlungen
Transparency nimmt Stellung zum Offenen Brief der Wessing Rechtsanwälte, der Kritik an Transparency-Methoden Oil-for-Food-Skandal übte
"Ihre Annahme, wir hätten den Staatsanwaltschaften 'einen Erkenntnisgewinn' bringen wollen, ist nicht richtig"
(18.06.07) – Am 6. Juni veröffentlichte Compliance-Magazin.de einen Beitrag der Transparency International Deutschland e.V. Diese hat gegen 57 deutsche Unternehmen Beschwerde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eingelegt. Laut Transparency, das sich auf eine Expertenuntersuchung der UNO beruft, haben die Unternehmen im Rahmen des Programms "Öl für Lebensmittel" (Oil for Food) der Vereinten Nationen insgesamt 11,9 Millionen US-Dollar Schmiergelder an den Irak gezahlt.
Siehe:
Oil for Food-Skandal - Deutsche Firmen beteiligt
Oil for Food - Die deutsche Sünderkartei
Zu unserem Beitrag erreichte die Redaktion ein Offener Brief, der an Prof. Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender des Vorstandes von Transparency Deutschland und ehem. Geschäftsführer von Transparency International, gerichtet ist (Compliance-Magazin.de veröffentlichte diesen Brief am 13.06.07).
Absender des Briefes ist die Kanzlei Wessing Rechtsanwälte (Absender: Dr. Jürgen Wessing), die die Methodik von Transparency als "plakativ", "oberflächlich" und "falsch" kritisiert.
Siehe:
Offener Brief an Transparency
In einem weiteren Offenen Brief, der an Compliance-Magazin.de gerichtet ist, wehrt sich Prof. Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender des Vorstandes von Transparency International - Deutschland e.V., gegen die Kritik der Kanzlei Wessing Rechtswälte. Zitat: "Unserer Ansicht nach ist der Bericht der Volcker-Kommission Anlass genug, die Nationale Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anzurufen."
Offener Brief im Original
Sehr geehrter Herr Dr. Wessing,
in Ihrem offenen Brief vom 8. Juni 2007 unterstellen Sie uns mit unserer Beschwerde gegen 57 deutsche Unternehmen "eine plakative, oberflächliche und falsche Art". Bitte erlauben Sie uns, zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten Stellung zu beziehen.
Die Zielsetzung unserer Beschwerde ist die Förderung der Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Diese Leitsätze sind Empfehlungen der 30 OECD und 9 weiteren Regierungen und setzen für multinationale Unternehmen freiwillige Verhaltensstandards in verschiedenen Bereichen, u.a. bei der Bekämpfung der Korruption (Kapitel VI der Leitsätze). Die Leitsätze sehen vor, dass bei einem vermuteten Verstoß gegen sie die jeweilige Nationale Kontaktstelle angerufen werden kann. Unserer Ansicht nach ist der Bericht der Volcker-Kommission Anlass genug, die Nationale Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anzurufen. Damit kann dort ein Klärungsprozess eingeleitet werden, ob Maßnahmen der Korruptionsprävention, wie in den Leitsätzen gefordert, bei den genannten Unternehmen bestehen bzw. ggfs. wie ihre Durchsetzung unterstützt und ggfs. vereinbart werden kann. Mit den Unternehmen, die entsprechende Maßnahmen bereits umsetzen, kann diese Klärung und ggfs. Vereinbarung sicher schneller erfolgen als in anderen Unternehmen.
Wie von uns ausgeführt, ist die Quelle, die wir für unsere Beschwerde verwendet haben, der Bericht der Volcker-Kommission. Dort ist von "kickbacks" die Rede. Wir halten es für legitim, "kickbacks" als Schmiergeldzahlungen zu bezeichnen und daher die Nationale Kontaktstelle, wie in den Leitsätzen vorgesehen, anzurufen, um die Klärung eines vermuteten Verstoßes gegen die Leitsätze zu initiieren und eine Vereinbarung über die zukünftige Einhaltung der OECD-Leitsätze zu erzielen.
Ihre Annahme, wir hätten den Staatsanwaltschaften "einen Erkenntnisgewinn" bringen wollen, ist nicht richtig. Diese Vermutung verkennt die Zielrichtung und den Charakter der Leitsätze, die auf vorwärtsgewandte Korruptionsprävention setzen. Eine rückwärtsgewandte Prüfung der Schmiergeldzahlungen im Detail und eine mögliche Bestrafung ist Sache des Strafrechts und der Gerichte.
Wir werden Compliance-Magazin.de eine Kopie unseres Schreibens zukommen lassen, da dort Ihr Offener Brief aufgegriffen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Hansjörg Elshorst
Vorsitzender des Vorstandes
Transparency International - Deutschland e.V.
Alte Schönhauser Str. 44
D - 10119 Berlin
Tel.: (49)(30)549898-0
Fax: (49)(30)549898-22
e-mail: office@transparency.de
www.transparency.de
(Transparency: ra)
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