Datenschutz muss zukunftsfähig werden
Datenschutzforderung: Radikale Beschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten und Beschränkung der Geltungsdauer gesetzlicher Regelungen
30. DAFTA: Datenschutz muss zukunftsfähig gestaltet werden
(30.11.06) - Über die Zukunftsfähigkeit des Datenschutzes in Zeiten erhöhter Sicherheitsanforderungen und einer sich rasant entwickelnden Informationstechnologie diskutierten Politiker sowie Datenschutzverantwortliche aus Wissenschaft und Wirtschaft anlässlich der 30. Datenschutzfachtagung (AFTA) der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e.V. (GDD), die unter dem Titel "Datenschutz in einer sich wandelnden Welt" vom 16. bis zum 17. November in Köln stattfand.
Der Vorstandsvorsitzende der GDD, Prof. Peter Gola, nahm das Leitthema der Veranstaltung zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass sich der Stand des Datenschutzes in den nahezu dreißig Jahren, die das Bundesdatenschutzgesetz nunmehr bestehe, keineswegs verbessert habe. Die Politik messe dem Datenschutz unzureichende Bedeutung zu. Dies belege auch die Aussage der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries anlässlich des diesjährigen Juristentags, wonach der Datenschutz es "derzeit nicht leicht" habe. Eine Kehrtwende, so Gola, könne nur über eine Stärkung des Datenschutzbewusstseins bei den politischen Entscheidungsträgern erreicht werden.
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, ist der Ansicht, ein zukunftsfähiger Datenschutz müsse an der Förderung des Datenschutzbewusstseins ansetzen. Dem Einzelnen müsse deutlich gemacht werden, dass Datenschutzfragen zunehmend auch Relevanz für ihn persönlich erhielten, wie etwa dann, wenn seine Kreditanfrage wegen eines schlechten Score-Wertes abgelehnt oder das Darlehen nur zu schlechteren Konditionen gewährt werde. Ein stärkeres Datenschutzbewusstsein, so Schaar, sei dabei vor allem über einen Bündnisschluss mit Verbraucherschutz und Wirtschaft zu erzielen.
Nach Dr. Regina Wollersheim vom Bundesministerium für Verbraucherschutz kann das wirtschaftliche Potenzial der neuen Märkte nur dann optimal erschlossen werden, wenn beim Verwenden digitaler Daten Transparenz, Wahlfreiheit und Missbrauchschutz gewährleistet werden. Handlungsfelder sehe das Ministerium in den Bereichen RFID, Kundenkarten, Scoring, Spam-Bekämpfung sowie der Sicherheit beim elektronischen Geschäftsverkehr. Man setze hierbei aber auch auf die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft.
Das Mitglied des Nationalen Ethikrates Prof. Dr. Dr. Spiros Simitis warnte vor der Annahme, die gegenwärtig vorhandenen Konzepte seien ausreichend, um einen effektiven Datenschutz auch in Zukunft gewährleisten zu können. Es bedürfe einer grundlegenden Neuregelung des Datenschutzrechts, wobei insbesondere eine radikale Beschränkung des Zugangs zu personenbezogenen Daten sowie im Hinblick auf die ständig fortschreitende technologische Entwicklung eine Beschränkung der Geltungsdauer gesetzlicher Regelungen erforderlich sei. Der Umstand, dass der Bundesrat nunmehr entgegen ursprünglich gemachter Zusagen die partielle Freigabe der Mautdaten fordere, mache deutlich, dass es in derartigen Fällen eines gesetzlich geregelten Informationsverzichts bedürfe.
Angesichts der aktuellen Sicherheitsbedürfnisse und der immensen Potenziale moderner Datenverarbeitung einerseits und der damit verbundenen Herausforderungen an die informationelle Selbstbestimmung andererseits sei eine grundlegend neue Wertediskussion zu führen, konstatierte die stellvertretende Vorsitzende der GDD, Dr. Astrid Breinlinger. (GDD: ra)
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