Bekämpfung der Internetkriminalität
Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert: EU-Richtlinien zu Aufbewahrungsfristen von Verbindungsdaten im Internet und bei der Telekommunikation müssen bundeseinheitlich umgesetzt werden
Neue strategische Ausrichtung überfällig - BDK stellt Forderungskatalog zur Bekämpfung der Internetkriminalität vor
(29.11.06) - Die dramatischen Beispiele der letzten Tage zeigen, wie leicht es einem Straftäter gemacht ist, sich dem Internet als Teil seiner Vorbereitungen und der Durchführung schlimmster Straftaten zu bedienen. "Das Internet hat sich mehr und mehr zur Fernuniversität für Straftäter und Terroristen entwickelt – da muss die Politik jetzt die richtigen Weichen stellen", äußerte sich Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter).
Gemeinsam mit Bert Weingarten von der Firma PAN AMP aus Hamburg, der dem BDK als Seminarleiter für das Themengebiet "Bekämpfung der Internetkriminalität" zur Verfügung stand, wurde folgender Forderungskatalog entwickelt:
1. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene zur Verhinderung der Veröffentlichung von Anleitungen zur Herstellung von Mitteln, die geeignet sind, Gesundheitsschädigungen von Menschengruppen herbeizuführen oder Sachschäden zu verursachen. Hierzu gehören Bombenbauanleitungen, Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen, Anleitungen zur Zucht gefährlicher Krankheitskeime oder zur Herstellung hochgiftiger Präparate.
2. Die Umsetzung der EU-Richtlinien zu Aufbewahrungsfristen von Verbindungsdaten im Internet und bei der Telekommunikation muss bundeseinheitlich geschehen. Die minimale Aufbewahrungsfrist darf sechs Monate nicht unterschreiten. Eine weitergehende Speicherung ist grundsätzlich zu erlauben.
3. Technische und personelle Stärkung der polizeilichen Fahndung und Ermittlung im Internet, verbunden mit einer kontinuierlichen Aktualisierung der technischen Bedingungen und regelmäßigen Fortbildung.
4. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen und Durchführung von anlassunabhängigen Recherchen zu schweren Straftaten auf Landesebene und Beteiligung an entsprechenden Projekten auf Bundesebene. Ziel ist die Aufdeckung und Verfolgung aktueller Verbrechen. Aufgabenfelder dieser Form der Kriminalitätsbekämpfung können bspw. die Kriminalitätsphänomene Terrorismus, Kinderpornografie, organisierte Kriminalität, illegaler Waffenhandel oder die strafbare Herstellung von sog. Selbstlaboraten sein.
5. Schaffung der logistischen und technischen Voraussetzungen, dass indizierte und strafbewehrte Inhalte in Deutschland nicht von ausländischen Servern herunter geladen werden können. Hierzu gehören verbotene jugendgefährdende Inhalte (auch die sog. Killerspiele), die Holocaust Lüge, terroristische Anleitungen und Kinderpornografie.
6. An die Medien ergeht der Appell, ihre Möglichkeiten dahingehend auszuschöpfen, dass jegliche Form der Verherrlichung von Gewalt, sei es in Form der häuslichen Gewalt oder in der des Terrorismus, geächtet wird. Es muss insbesondere jungen Menschen ins Bewusstsein gebracht werden, dass Gewalt keine Alternative der Konflikt- oder Problemlösung ist. (PAN AMP, BDK: ra)
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