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Bekämpfung der Internetkriminalität


Bund Deutscher Kriminalbeamter fordert: EU-Richtlinien zu Aufbewahrungsfristen von Verbindungsdaten im Internet und bei der Telekommunikation müssen bundeseinheitlich umgesetzt werden
Neue strategische Ausrichtung überfällig - BDK stellt Forderungskatalog zur Bekämpfung der Internetkriminalität vor

(29.11.06) - Die dramatischen Beispiele der letzten Tage zeigen, wie leicht es einem Straftäter gemacht ist, sich dem Internet als Teil seiner Vorbereitungen und der Durchführung schlimmster Straftaten zu bedienen. "Das Internet hat sich mehr und mehr zur Fernuniversität für Straftäter und Terroristen entwickelt – da muss die Politik jetzt die richtigen Weichen stellen", äußerte sich Klaus Jansen, Bundesvorsitzender des BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter).

Gemeinsam mit Bert Weingarten von der Firma PAN AMP aus Hamburg, der dem BDK als Seminarleiter für das Themengebiet "Bekämpfung der Internetkriminalität" zur Verfügung stand, wurde folgender Forderungskatalog entwickelt:

1. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene zur Verhinderung der Veröffentlichung von Anleitungen zur Herstellung von Mitteln, die geeignet sind, Gesundheitsschädigungen von Menschengruppen herbeizuführen oder Sachschäden zu verursachen. Hierzu gehören Bombenbauanleitungen, Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen, Anleitungen zur Zucht gefährlicher Krankheitskeime oder zur Herstellung hochgiftiger Präparate.

2. Die Umsetzung der EU-Richtlinien zu Aufbewahrungsfristen von Verbindungsdaten im Internet und bei der Telekommunikation muss bundeseinheitlich geschehen. Die minimale Aufbewahrungsfrist darf sechs Monate nicht unterschreiten. Eine weitergehende Speicherung ist grundsätzlich zu erlauben.

3. Technische und personelle Stärkung der polizeilichen Fahndung und Ermittlung im Internet, verbunden mit einer kontinuierlichen Aktualisierung der technischen Bedingungen und regelmäßigen Fortbildung.

4. Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen und Durchführung von anlassunabhängigen Recherchen zu schweren Straftaten auf Landesebene und Beteiligung an entsprechenden Projekten auf Bundesebene. Ziel ist die Aufdeckung und Verfolgung aktueller Verbrechen. Aufgabenfelder dieser Form der Kriminalitätsbekämpfung können bspw. die Kriminalitätsphänomene Terrorismus, Kinderpornografie, organisierte Kriminalität, illegaler Waffenhandel oder die strafbare Herstellung von sog. Selbstlaboraten sein.

5. Schaffung der logistischen und technischen Voraussetzungen, dass indizierte und strafbewehrte Inhalte in Deutschland nicht von ausländischen Servern herunter geladen werden können. Hierzu gehören verbotene jugendgefährdende Inhalte (auch die sog. Killerspiele), die Holocaust Lüge, terroristische Anleitungen und Kinderpornografie.

6. An die Medien ergeht der Appell, ihre Möglichkeiten dahingehend auszuschöpfen, dass jegliche Form der Verherrlichung von Gewalt, sei es in Form der häuslichen Gewalt oder in der des Terrorismus, geächtet wird. Es muss insbesondere jungen Menschen ins Bewusstsein gebracht werden, dass Gewalt keine Alternative der Konflikt- oder Problemlösung ist. (PAN AMP, BDK: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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