Pulitzer-Preisträger Thomas L. Friedman: Das Thema AIG zeige das Problem von Nachhaltigkeit in Unternehmen und eines fehlenden von Inspiration geprägten Führungsstils Es mache keinen Sinn, immer mehr Zwangsregeln und Bestimmungen einzuführen, um Gesellschaften, Regierungen und Unternehmen zu einem nachhaltigen Verhalten zu bewegen
(25.03.09) - Die Bonuszahlungen für AIG-Manager haben auch in Deutschland die Gemüter erregt. Das Versicherungsunternehmen AIG hatte in den letzten Monaten von der US-Regierung mehr als 170 Milliarden Dollar an staatlichen Mitteln erhalten, um seine Insolvenz abzuwenden. Ins Schlingern geraten war der Konzern vor allem durch Kreditversicherungen, den "Credit Default Swaps" (CDS).
CDS sind Kreditderivate zum Handeln von Ausfallrisiken von Krediten, Anleihen oder Schuldnernamen, bei denen der Sicherungsgeber, eine Ausgleichszahlung zu zahlen hat, sofern der in dem CDS-Vertrag bezeichnete Referenzschuldner ausfällt. Der Verlust des AIG-Konzerns belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 2008 auf die Rekordsumme von rund 100 Milliarden Dollar.
Die AIG-Manager hatten vom Konzern Prämien in der Höhe von insgesamt 165 Millionen Dollar (das sind rund 120 Millionen Euro) erhalten. Wie die News York Times berichtete, habe die höchste Einzelprämie 6,4 Millionen Dollar betragen. Mehr als 73 Manager hätten mehr als 1 Million Dollar an Bonus-Zahlungen bezogen. Insgesamt hätten mehr als 400 AIG-Mitarbeiter eine Prämie erhalten.
Das Vorgehen der AIG, die nun zu rund 80 Prozent dem US-Staat gehört, hatte nicht nur in der amerikanischen Öffentlichkeit großen Protest hervorgerufen.
Auch US-Präsident Barack Obama hatte die Zahlungen und die Moral der Manager scharf kritisiert. Als Folge der Bonuszahlungen hatte das US-Abgeordnetenhaus beschlossen, in Zukunft diese Art von Prämien mit einer Steuer von bis zu 90 Prozent zu belegen.
Nachdem der öffentliche Druck auf die AIG-Manager stetig zunahm, haben nun einige der führenden Top-Manager ihre Prämien wieder zurückgezahlt, andere wollen sich angeblich ihrem Beispiel anschließen.
Der Autor und Pulitzer-Preisträger Thomas L. Friedman widmete sich in einem Kommentar der Sonntagsausgabe der New York Times (diese erschien zu einem Zeitpunkt, als noch nicht bekannt war, dass einige AIG-Manager ihre Bonus-Zahlungen wieder zurückgegeben werden) dem Thema "Nachhaltigkeit in Unternehmen und ein von Inspiration geprägter Führungsstil. Friedman glaubt, Präsident Obama eine Chance verpasst habe, den AIG-Managern Werte zu vermitteln.
Obama hätte sich seiner Anischt nach viel Ärger im Kongress ersparen können, wenn er die AIG-Manager an ihrer Ehre gepackt und ihnen klargemacht hätte, dass sie Teil einer "großen nationalen Mission" seien: Führung wecken, anstatt sie zu erzwingen. Managern könne man ethisches Verhalten nicht mit Gesetzen einimpfen. Friedman wettet, dass die meisten AIG-Manager ihre Boni sogar freiwillig zurückzahlen würden, wenn der Präsident sie auf diese ethische Sicht der Problemlage gelenkt hätte.
Friedman schließt sich in seinem Kommentar der Ansicht von Dov Seidman an, der CEO von LRN ist. Dieser vertritt in seinem Buch "How" (dt. "Die La-Ola-Welle") unter anderem die Meinung, dass es keinen Sinn mache, immer mehr Zwangsregeln und Bestimmungen einzuführen, um Gesellschaften, Regierungen und Unternehmen zu einem nachhaltigen Verhalten zu bewegen. Seidmans Quintessenz: "Gesetze sagen Ihnen, was Sie tun können. Werte erwecken in Ihnen, was Sie tun sollten." Es sei eine Führungsaufgabe, jene Werte in uns zu wecken. (LRN: ra)
Bei uns im Compliance-Shop erhältlich: Dov Seidman "Die La-Ola-Welle" - Es kommt nicht darauf an, was du tust, sondern wie Gebundene Ausgabe: 416 Seiten Preis: 29.90 Euro Verlag: Wiley-VCH Verlag; Auflage: 1 (2. April 2008) Sprache: Deutsch ISBN-10: 3527503722 ISBN-13: 978-3527503728
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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