Bekämpfung von Korruption und Lobbyismus
Piratenpartei fordert die Aufnahme von Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im § 108e des Strafgesetzbuch und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch Deutschland
Netzsperren, Inhaltskontrollen und die Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen werden abgelehnt, Netzneutralität als zentrale Säule der Netzpolitik gefordert
(25.11.10) - Auf ihrem programmatischen Bundesparteitag erweiterte die Piratenpartei ihr politisches Programm um das Themenfeld "Wirtschaft und Soziales". Die Mitglieder beschlossen zudem basisdemokratisch eine Vielzahl von Anträgen zu Bildungspolitik, Netz- und Medienpolitik, mehr Demokratie und der Bekämpfung von Korruption und Lobbyismus.
Das Grundsatzprogramm wurde um ein Kapitel "Wirtschaft und Soziales" erweitert. Darin postulieren die Piraten ein Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Ein Einkommen, das ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglicht, soll direkt und bedingungslos garantiert werden. Hiermit soll ein Freiraum für selbstbestimmte Bildung, ehrenamtliches Engagement und wirtschaftliche Innovation geschaffen werden. Die Piratenpartei hält das Ideal der Vollbeschäftigung für dem 21. Jahrhundert nicht angemessen und will den Arbeitsbegriff neu definieren.
In der Bildungspolitik wollen die Piraten die Lernenden in den Vordergrund stellen. Die Lernziele müssen ihren Interessen und Fähigkeiten gerecht werden. Wie diese Lernziele erreicht werden, sollen Lernende möglichst selbst entscheiden. Um den Einfluss der Herkunft auf die Bildungschancen von Kindern zu verringern, soll Kindern ab drei Jahren ein kostenloser, auf Wunsch ganztätiger Platz in Kindertagesstätten angeboten werden. Diesen wird ein konkreter Bildungsauftrag gegeben. Die Finanzierung von Ausbildung und Studium wollen die Piraten unter anderem durch alternative Förderungsmöglichkeiten von den Einkommensverhältnissen unabhängig machen.
Piraten wollen mehr Demokratie. Dafür wollen sie den Einfluss der Wähler auf die personale Zusammensetzung der Parlamente durch Kumulieren und Panaschieren auf Bundes- und Landesebene stärken.
Die Piraten präzisierten ihre Positionen in der Netz- und Medienpolitik. Sie wollen die Teilhabe an elektronischer Kommunikation für alle Bürger sicherstellen: In der digitalen Revolution darf niemand zurückgelassen werden. Dafür sollen die Medienkompetenzen Jugendlicher, Eltern und Senioren gestärkt, digitale Medien möglichst barrierefrei gestaltet und die Kommunikationsnetze in ländlichen Regionen ausgebaut werden.
Dabei sollen keine Infrastrukturmonopole entstehen, stattdessen soll das Netz in dezentralen, nicht-kommerziellen Strukturen wachsen.
Netzsperren, Inhaltskontrollen und die Kennzeichnungspflicht für Privatpersonen werden abgelehnt, Netzneutralität als zentrale Säule der Netzpolitik gefordert.
Der Zugang zu Informationen soll nicht vom Staat eingeschränkt werden dürfen, aus Deutschland dürfen entsprechende Bestrebungen in anderen Ländern nicht unterstützt werden. Im Bereich der Internetkriminalität fordern die Piraten, die Täter durch die Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen. Die Provider dürfen nicht der verlängerte Arm des Staates werden.
Um ihr Ziel einer transparenten Politik zu erreichen, fordern die Piraten die Aufnahme von Regelungen zur Abgeordnetenbestechung im § 108e des Strafgesetzbuchs, die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption durch Deutschland und eine Reihe konkreter Maßnahmen gegen Lobbyismus und legalisierte Maßnahmen der Korruption.
Die Anzeige- und Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte der Abgeordneten sollen erweitert werden. Außerdem soll eine Karenzzeit für Minister auf Bundes- oder Landesebene und Staatssekretäre und ein Lobbyisten-Register eingeführt werden. (Piratenpartei: ra)
Meldungen: Markt-Nachrichten
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Massiver Datenschutzverstoß
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
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Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
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Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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Organisierte Kriminalität ist transnational
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
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Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.