190.000 Unterschriften an Bundesländer überreicht - Bürgerprotest gegen das Meldegesetz vor dem Bundesrat Bündnis kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz des Bundestags keine Möglichkeit mehr hätten, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten zu wehren
(19.09.12) - Vor der Sitzung des Bundesrats-Innenausschusses übergab das Bündnis "Meine Daten sind keine Ware" mehr als 190.000 Unterschriften gegen das neue Meldegesetz an die Innenministerien der Bundesländer. Die Unterzeichner fordern von den Ländern, die Weitergabe von Meldedaten an Adresshändler und Werbetreibende künftig nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Bürger zu erlauben. Symbolisch verschlossen Bündnisvertreter bei der Unterschriftenübergabe "Meldeakten" mit stabilen Vorhängeschlössern.
Das Bündnis kritisiert, dass Bürgerinnen und Bürger mit dem Gesetz des Bundestags keine Möglichkeit mehr hätten, sich gegen die Weitergabe ihrer Daten zu wehren. Der Bundestag hatte die ursprünglich vorgesehene Einwilligungslösung ("Opt-In") in der aktuellen Gesetzesfassung zugunsten eines nachträglichen Widerspruchsrechts ("Opt-Out") abgeschafft. Durch eine Zusatzklausel wird jedoch selbst dieses Widerspruchsrecht faktisch ausgehebelt. "Jetzt muss der Bundesrat das Gesetz stoppen – und für mehr Datenschutz sorgen", so Karsten Neumann von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz.
"Beim Melderecht darf es jetzt keine faulen Kompromisse geben: Ohne Einwilligung der Bürgerinnen und Bürger dürfen Meldeämter keine Daten an Adresshändler oder Werbetreibende verkaufen", forderte Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact.
Rena Tangens vom Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD stellte klar: "Meldebehörden sind kein Selbstbedienungsladen für Adresshändler. Datenschutz im Meldeamt muss die Regel und nicht die Ausnahme sein."
"Datenschutz darf für Behörden keine Fußnote sein. Da Bürger verpflichtet sind, ihre Daten bei Meldebehörden anzugeben, müssen sie aktiv um Einwilligung gebeten werden, bevor ihre Daten weiter gegeben werden", erklärte Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Das Bündnis wird getragen vom Kampagnennetzwerk Campact, dem Bürgerrechts- und Datenschutzverein FoeBuD e.V., dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. Der Online-Appell der Kampagne findet sich unter https://www.campact.de/melderecht/appell/ . (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.
Am 11.08.2020, fanden mehrere Einsatzmaßnahmen wegen des Verdachts der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung in mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main statt. Im Einzelnen: Ermittlungen gegen einen Geschäftsmann in Brandenburg - Einsatzkräfte des Bundeskriminalamts durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftssachen) Räumlichkeiten einer Im- und Exportfirma sowie Wohnräume eines Beschuldigten in Brandenburg wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
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