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Soziale Netzwerke mit mangelndem Fair-Play?


Unterlassungsverfahren: Verbraucherzentrale Bundesverband geht gegen Geschäftsbedingungen von Sozialen Netzwerken vor
In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen


(21.07.09) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Gegen die Plattformen MySpace, Facebook, lokalisten.de, wer-kennt-wen.de und Xing leitete der Verband Unterlassungsverfahren ein. "Die Bedeutung Sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen", so Vorstand Gerd Billen. Die Aktion wird koordiniert vom neuen vzbv-Projekt "Verbraucherrechte in der Digitalen Welt".

In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Gegenstand der aktuellen Verfahren sind insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung.

Diese erfolgen oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. "Dem Betreiber alle Rechte – dem Verbraucher bleibt das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", kommentiert Billen die bisher analysierten Netzwerke. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet."

Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich einlassen
Verbraucher wissen oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. "Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen", so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt". Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen – zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. "Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt", so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob sie möchten, dass ihre Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.

Auch beim Urheberrecht liegt hier einiges im Argen: Einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren, etwa könnte ein Privatfoto ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen. Außerdem behalten sich einige Anbieter das Recht vor, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder gar "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" den Zugang für Mitglieder zu sperren. "Die Anbieter müssen in solchen Fällen die Nutzer informieren", erklärt Carola Elbrecht. Die Nutzer werden dazu aufgefordert, möglichst viel von sich in Sozialen Netzwerken preiszugeben.

Verbraucherverbände definieren Mindeststandards
Soziale Netzwerke sind für Millionen Menschen weltweit attraktiv: Der Weltmarktführer Facebook zählt weltweit mehr als 200 Millionen Nutzer, davon in Deutschland 3,25 Millionen. Bei Wer-Kennt-Wen sind laut Betreiber derzeit 6,5 Millionen Nutzer angemeldet, bei Lokalisten laut Betreiber mehr als 3 Millionen Nutzer. Xing nennt knapp 2,7 Millionen Mitglieder in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat zusammen mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden im Mai 2009 ein Papier mit Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke und die Politik erarbeitet. Es ist in englischer Sprache auf der Webseite des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar.

Verbraucherrechte in der digitalen Welt
Seit 2009 hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband mit dem Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" den Schutz der Internetnutzer auf die Fahnen geschrieben. Finanziert vom Bundesverbraucherministerium ist es Aufgabe des Projektteams, regelwidrige Praktiken oder Vertragsbedingungen von Unternehmen zu identifizieren und dagegen rechtlich vorzugehen. Außerdem klärt das Projekt Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten, Gefahren und Fallen im Internet auf. Informationen hierzu liefert ab August 2009 eine eigene Website. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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    Im Jahr 2021 ist die Zahl der Korruptionsstraftaten in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen. Von der Polizei wurden insgesamt 7.433 Korruptionsdelikte registriert - ein Anstieg von fast 35 Prozent im Vergleich zu 2020. Auch die Zahl der damit unmittelbar zusammenhängenden Begleitdelikte - hierzu zählen u.a. Betrugsdelikte und Urkundenfälschungen, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Strafvereitelungen, Falschbeurkundungen im Amt sowie Verletzungen des Dienstgeheimnisses - nahm um über 10 Prozent zu.

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    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

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