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Einsatz illegaler Software wurde geahndet


Anonymer Hinweis enttarnte ein Unternehmen, das in großem Maßstab illegale Software einsetzte
BSA-Strafantrag: Der Einsatz unlizenzierter Software kostete über eine Million Euro


(24.07.09) - Ein deutsches Unternehmen hat gegenüber der Business Software Alliance (BSA) die Verwendung von unlizenzierter Software auf über 1.000 Rechnern eingestanden. Die Gesamtsumme an Schadensersatzzahlungen und Lizenzierungskosten in Höhe von 1,1 Mio. Euro macht dies zum zweitgrößten Fall in der Geschichte der BSA in Europa.

Auslöser der Ermittlungen war ein anonymer Hinweis an die BSA, welche daraufhin Strafantrag stellte. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft durchsuchte die EDV-Zentrale des Unternehmens und stellte fest, dass an dessen 30 Standorten

"Dies ist kein Fall versehentlicher Unterlizenzierung. Bei über 1.000 Mitarbeitern hatte die Firma nur viel zu wenige und veraltete Volume-Lizenzverträge", erklärt Dr. Christoph Süßenberger, Rechtsanwalt der Business Software Alliance. "Die geschätzte Schadenssumme liegt bei 1,1 Millionen Euro, und die Zahlung von Schadensersatz und Lizenzierungskosten, um die Firma auf einen legalen Stand zu bringen, ist entsprechend hoch. Zudem haben die Firma und die Geschäftsführung persönlich strafbewehrte Unterlassungserklärungen unterzeichnetet.

Deutschlands Ermittlungsprogramm führend in Europa
Die BSA hat mit diesem Fall wieder einmal unter Beweis gestellt, dass der gewerbliche Einsatz illegaler Software in Deutschland ein riskantes Spiel ist: mittlerweile sind die drei größten Fälle in der Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) allesamt in Deutschland verfolgt worden. Im Jahr 2007 hatten ein Medienunternehmen 2,5 Mio. Euro und ein überregional tätiger Groß- und Einzelhändler 600.000 Euro für unlizenzierte Software zahlen müssen.

"Das deutsche Ermittlungsprogramm arbeitet vorbildlich", bestätigt Georg Herrnleben, Director Zentral-, Osteuropa, Naher Osten und Afrika der BSA. "Das liegt auch in der jahrlangen Erfahrung begründet, die wir vor Ort haben, vor allem aber in der guten Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaften. Der Schutz des geistigen Eigentums genießt in Deutschland einen hohen Stellenwert. Mit unserer aktuellen TV-Kampagne wollen wir weiterhin dazu beitragen, dass der Einsatz illegaler Software in Unternehmen nicht mehr stattfindet. Es handelt sich dabei um ein Delikt, dass wettbewerbsverzerrend wirkt und der Gesamtwirtschaft schadet.

Deutsche Unternehmen haben 2008 insgesamt rund 1,6 Millionen Euro an Schadensersatz und Lizenzierungskosten für unlizenzierte Software gezahlt. Die BSA hat 211 Firmen wegen fehlender Lizenzen belangt. In der EU lag dieser Wert bei 11,5 Mio. Euro in 2.116 einzelnen Fällen. (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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