Kundenfeindliche Geschäftsbedingungen: Mehr Schutz beim Download von Musik und Spielen im Internet vzbv setzt Verbraucherrechte gegen Online-Anbieter durch - Auffällig waren die Versuche der Unternehmen, die Haftung für ihre Produkte und Dienstleistungen auszuschließen und die Gewährleistungsrechte der Kunden einzuschränken
(11.01.13) - Online-Shops zum Download von Musik, Spielen und e-Books verwenden oft kundenfeindliche Geschäftsbedingungen, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Über 30 solcher Klauseln hat der vzbv jetzt im Rahmen des "Internet Sweep" der Europäischen Union (EU) aus dem Verkehr gezogen. Am EU-weiten Aktionstag im Juni 2012 hatte der vzbv zehn Internetseiten überprüft. Sechs davon enthielten zum Teil massive Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte. Alle betroffenen Unternehmen haben inzwischen ganz oder zu einem erheblichen Teil Unterlassungserklärungen abgegeben und ihre Bedingungen nachgebessert.
In den Bedingungen der Online-Shops entdeckten die vzbv-Experten insgesamt 33 unzulässige Klauseln. Besonders auffällig waren die Versuche der Unternehmen, die Haftung für ihre Produkte und Dienstleistungen auszuschließen und die Gewährleistungsrechte der Kunden einzuschränken. "Der Download erfolgt auf eigenes Risiko", hieß es zum Beispiel in den Nutzungsbedingungen eines Anbieters von Musikdateien und e-Books. Sollte der Download Schäden am Computer des Nutzers anrichten, lehnte der Anbieter ausdrücklich jede Haftung ab. Ein anderer schloss alle Gewährleistungsrechte des Kunden aus, falls er einen gescheiterten Download nicht unverzüglich beanstandet. Klauseln, die die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausschließen sind unwirksam, weil sie den Kunden unangemessen benachteiligen.
Vertragsänderung nach "eigenem Ermessen" Wenn es um die eigenen Rechte ging, waren die Anbieter dagegen äußerst großzügig. Einer behielt sich vor, die Abo-Preise nach Belieben zu erhöhen. Ein anderer nahm sich heraus, nach Vertragsabschluss jederzeit die Geschäftsbedingungen "nach eigenem Ermessen" zu ändern. Der Betreiber einer Spiele-Seite räumte sich das Recht ein, das Benutzerkonto des Kunden jederzeit zu kündigen und zu löschen – ohne Grund und mit sofortiger Wirkung. Ein anderer verfasste einen Teil seiner Bedingungen in Englisch.
Die vom vzbv abgemahnten Unternehmen zeigten sich einsichtig. Alle sechs gaben Unterlassungserklärungen ab. Sie dürfen die darin enthaltenen Klauseln nicht mehr verwenden und sich bei bestehenden Verträgen nicht darauf berufen.
Der EU Internet Sweep: "Ausfegen" im Internet Der EU Internet Sweep (deutsch: fegen/ausfegen) ist eine von der EU-Kommission koordinierte Aktion zur Durchsetzung von Verbraucherrechten bei Online-Geschäften. Jedes Jahr nehmen sich die zuständigen Behörden EU-weit ein Schwerpunktthema vor. Sie prüfen, ob Angebote im Internet die Verbraucherschutzvorschriften einhalten und gehen gegen Rechtsverstöße vor. In Deutschland wird die Aktion vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ausgeführt. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.
Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.
"Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).
Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.
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