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Datenschutz im Zeitalter der Globalisierung


Ein Datenschutzkonzept ist gerade bei Outsourcing und Offshoring-Prozessen wichtig - Risiken liegen in der langfristigen Bindung an einen Offshore-Partner im Ausland
Firmeninterna zwischen Datenschutz und Staatsgewalt - Wahrung des Datenschutzes bei international agierenden Unternehmen

(18.10.07) - Vom 9. bis 11. Oktober 2007 fand zum siebenten Mal Idacon – der Weka Kongress für Datenschutzbeauftragte – in Augsburg statt. Zusätzlich zu gesetzlichen Neuerungen und Fragen des Datenschutzes im Unternehmen stand vor allem ein Thema im Fokus des Kongresses: die Problematik des Datenschutzes im Rahmen von internationalen wirtschaftlichen Aktivitäten.

Datenschutz beim Outsourcing und Offshoring waren Thema des Vortrages von Dr. Peter Bräutigam, Partner der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz in München. Sowohl beim Outsourcing als auch beim Offshoring lagert ein Unternehmen Leistungen nach draußen. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass dies beim Letzteren über Landesgrenzen hinweg erfolgt. Und gerade da lauern die datenschutzrechtlichen Fallstellen. Bräutigam erläuterte, warum es für viele Unternehmen attraktiv ist, insbesondere IT-Funktionen in ferne Länder wie Indien, China oder Rumänien auszulagern. Denn dort muss trotz hohem Ausbildungsniveau der Fachkräfte nur ein Bruchteil der deutschen Gehälter gezahlt werden.

In seinem eindringlichen Referat machte Bräutigam deutlich, wie wichtig ein Datenschutzkonzept gerade bei Outsourcing und Offshoring-Prozessen ist. Zudem spielt die sorgfältige Auswahl der Dienstleister und die detaillierte vertragliche Vereinbarung eine große Rolle, um keine Haftungsprobleme zu provozieren. Beim Offshoring kommen aber zu den wirtschaftlichen Vorteilen der Kostenersparnis auch erhebliche Risiken hinzu. Das Unternehmen muss genau prüfen, welche Datenschutzbestimmungen im Zielland gelten, da es ja erhebliche Datenmengen dorthin transferiert.

Zusätzliche Risiken lägen, so betonte Dr. Peter Bräutigam, in der langfristigen Bindung an einen Offshore-Partner im Ausland, der Abhängigkeit von der dortigen wirtschaftlichen und politischen Situation sowie dem Verlust an Kontrollmöglichkeiten.

Datenschutzrechtliche Probleme häufen sich darüber hinaus in der Personalverwaltung von internationalen Konzernen. Der Brühler Unternehmens- und Datenschutzberater Harald Eul diskutierte insbesondere die Problematik der Übertragung von Personaldaten an die Muttergesellschaft und unter welchen Voraussetzungen Mitarbeiterdaten eines Konzerns überhaupt in zentralen Telefon- und E-Mail-Verzeichnissen geführt werden dürfen.

Er verdeutlichte, dass die Datenweitergabe nur bei einem klaren Vertragszweck, bei berechtigtem Interesse, einer geleisteten Einwilligung der Mitarbeiter, einer entsprechenden Betriebsvereinbarung oder im Falle einer Auftragsdatenverarbeitung zulässig sei. Entscheidend beim Vertragszweck sei, so Eul, der individuelle Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers mit dem einzelnen Konzernunternehmen und dass im Arbeitsvertrag ein eindeutiger Konzernbezug bestehe. Aber auch die Funktionsübertragung sei unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Harald Eul gab den Kongressteilnehmern, die etwa zu zehn Prozent aus internationalen Konzernen kamen, praktische Lösungsvorschläge mit an die Hand: Die Übertragung von Personaldaten innerhalb der Unternehmen eines Konzerns sollte am besten in Form der Auftragsdatenverarbeitung vollzogen werden, weil sie die beste Konstruktion für den Mitarbeiter darstellt, denn der Auftraggeber muss für die Einhaltung der Rechte sorgen. Bei der Funktionsübertragung müssen besondere Schutzmechanismen eingehalten und bei der Regelung durch Betriebsvereinbarungen sollten die Anforderungen vertraglich geregelt werden.

Die Unternehmen können auf konzernweite E-Mail- und Telefonverzeichnisse zugreifen, wenn es für die Tätigkeit der einzelnen Mitarbeiter erforderlich ist und wenn gute andere Gründe für ein konzernweites Verzeichnis bestehen. Besondere Probleme resultieren bei der Datenübertragung der ausländischen Tochterunternehmen aufgrund der unterschiedlichen Datenschutzniveaus in den einzelnen Ländern. Regelungen hierfür gibt es in den EU-Standard-Vertragsklauseln, dem Safe-Harbour-Prinzip der Vereinigten Staaten sowie den Binding Corporate Rules (BCR) für die Unternehmen.

Außerdem erörterte der auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwalt und externe Datenschutzbeauftragte Dr. Gregor Scheja die Organisation von Datenschutz in internationalen Konzernen. Er erläuterte, inwieweit ein funktionierendes Datenschutznetzwerk über die Unternehmen hinweg erforderlich ist und wie die unterschiedlichen Meldevorschriften in den einzelnen Ländern effektiv eingehalten werden. Darüber hinaus diskutierte er Vertragskonzepte für die internationale Auftragsdatenverarbeitung.

In den Vorträgen weiterer Kongress-Referenten in Augsburg standen die neuesten gesetzlichen Bestimmungen und brisante datenschutzrechtliche Fragen im Mittelpunkt. Der Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg, Dr. Claus Pätzel, widmete sich dem Thema Firmeninterna zwischen Datenschutz und Staatsgewalt und erläuterte die Möglichkeiten der Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Zivilprozess.

Heidi Schuster, Referentin für Datenschutz und IT-Sicherheit in der Generalverwaltung der Max- Planck-Gesellschaft München, beschäftigte sich mit dem datenschutzkonformen Internetauftritt im Rahmen des Telemediengesetzes (TMG). Die Datenschutzexperten Dr. Eugen Ehmann und Dr. Ivo Geis diskutierten die aktuellen Trends hinsichtlich der Stellung des Datenschutzbeauftragten bzw. den Datenschutz vor dem Hintergrund von virtuellen Plattformen wie "Second Life".

Wie jedes Jahr konnten die Teilnehmer des Kongresses vertiefende Intensivseminare besuchen, die am dritten Kongresstag stattfanden. Hier standen der Medizinische Datenschutz, die Problematik der Videoüberwachung sowie die aktuellen Trends der IT-Sicherheit im Fokus. (Weka Media: ra)


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Meldungen: Markt-Nachrichten

  • Massiver Datenschutzverstoß

    Vierzehn Menschenrechts- und Digitalrechtsorganisationen - darunter auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) - starteten, koordiniert von Liberties, die Kampagne #StopSpyingOnUs, indem sie gleichzeitig in neun EU-Ländern bei ihren nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden Beschwerden gegen illegale Verfahren der verhaltensorientierten Werbung einreichen. Zu den Ländern, die an der Kampagne teilnehmen, gehören Deutschland, Belgien, Italien, Frankreich, Estland, Bulgarien, Ungarn, Slowenien und die Tschechische Republik. Dies ist die dritte Welle einer Kampagne, die 2018 begann. Die ersten Beschwerden wurden bei den britischen und irischen Datenschutzbehörden eingereicht.

  • Tausende Briefkastengesellschaften vorgehalten

    Seit drei Jahren ermittelt das Bundeskriminalamt im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen insgesamt drei Beschuldigte. Ab 18.02.2019 erfolgte die gleichzeitige Beschlagnahme von vier Immobilien in Schwalbach am Taunus, Nürnberg, Regensburg und Mühldorf am Inn im Gesamtwert von rund 40 Millionen Euro. Daneben wurde ein Konto bei einer Bank in Lettland mit einem erwarteten Guthaben in Höhe von ca. 1,2 Millionen Euro beschlagnahmt, welches aus der Veräußerung einer weiteren Immobilie in Chemnitz herrührt. Zusätzlich wurde die vorläufige Sicherung von Kontoguthaben bei diversen Banken in Deutschland auf der Grundlage von Vermögensarresten in Höhe von ca. 6,7 Millionen Euro bei zwei beteiligten Immobiliengesellschaften in Deutschland veranlasst.

  • Korruption: Dunkelfeld weiterhin sehr groß

    Das Bundeskriminalamt (BKA) hat 2017 einen Rückgang der Korruptionsstraftaten registriert. Wie aus dem veröffentlichten Bundeslagebild Korruption hervorgeht, nahm die Zahl dieser Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 25 Prozent auf 4.894 ab. Damit wurde 2017 die niedrigste Anzahl von Korruptionsstraftaten seit fünf Jahren gemeldet. Das BKA führt diese Entwicklung unter anderem auf etablierte Compliance-Strukturen in Unternehmen und Behörden sowie auf die damit verbundene Sensibilisierung der Mitarbeiter zurück. Einen Grund zur Entwarnung liefern die Zahlen indes nicht: Nur ein Teil aller begangenen Korruptionsstraftaten wird polizeilich bekannt. Das Dunkelfeld wird weiterhin als sehr groß eingeschätzt.

  • Organisierte Kriminalität ist transnational

    "Die Organisierte Kriminalität hat viele Gesichter und Betätigungsfelder. Damit ist und bleibt das Bedrohungs- und Schadenspotential, das von Organisierter Kriminalität ausgeht, unverändert hoch", so BKA-Präsident Holger Münch bei der heutigen Pressekonferenz im BKA-Wiesbaden zur Vorstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität 2017. Die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität liegt auf unverändert hohem Niveau: 2017 wurden 572 OK-Verfahren registriert (2016: 563). Rund 1/3 der OK-Gruppierungen ist im Bereich der Rauschgiftkriminalität (36,2 Prozent) aktiv. Damit ist und bleibt Drogenhandel das Hauptbetätigungsfeld von OK-Gruppierungen, gefolgt von Eigentumskriminalität (16,4 Prozent). An dritter Stelle findet sich Wirtschaftskriminalität (11,0 Prozent). Der polizeilich erfasste Schaden lag 2017 bei rund 210 Millionen Euro (2016: rund 1 Mrd. Euro).

  • Finanzermittlungen der Ermittlungsbehörden

    Der FIU-Jahresbericht für das Jahr 2016 verzeichnet mit rund 40 Prozent die höchste Steigerungsrate an Geldwäscheverdachtsmeldungen innerhalb der letzten 15 Jahre. Insgesamt 40.690 (2015: 29.108) Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz wurden an die FIU übermittelt, der Großteil davon von den Kreditinstituten. Mit 38 Prozent (2015: 32 Prozent) sind die meisten Bezüge zum Deliktsbereich Betrug festgestellt worden. Darunter fallen zum Beispiel auch der Warenbetrug über das Internet und der CEO-Fraud. Durch die Erkenntnisse, die direkt aus den Verdachtsmeldungen gewonnen werden konnten und den anschließenden verfahrensunabhängigen Finanzermittlungen stellten die Ermittlungsbehörden insgesamt Vermögenswerte von rund 69, 8 Millionen Euro sicher. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr.

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