Datenschutzgerechte Vernichtung


TÜV SÜD DSI: Unternehmen halten zum Teil widerrechtlich personenbezogene Daten ein
Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden

(29.01.16) - Werden gespeicherte personenbezogene Daten nicht mehr benötigt beziehungsweise haben sie den Zweck ihrer Speicherung erfüllt, sind sie laut § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu löschen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Auftragsverhältnis oder eine Kundenbeziehung endet. Der "TÜV SÜD Datenschutzindikator" (DSI) zeigt jedoch, dass es bei etwa der Hälfte der Befragten keine klare Regelung für die Sperrung oder Löschung von nicht länger benötigten Daten gibt.

Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden. In diesem Fall ist der Zugriff zu sperren, damit sie nicht weiter genutzt werden. Spätestens nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen oder anderer gesetzlicher Fristen sind gespeicherte personenbezogene Daten jedoch zu löschen. "Um dem Bundesdatenschutzgesetz gerecht zu werden, müssen Unternehmen klar festlegen, wie mit gespeicherten personenbezogenen Daten umzugehen ist, wenn sie nicht länger benötigt werden", erklärt Rainer Seidlitz von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Außerdem sollte der Datenbestand fortlaufend auf personenbezogene Altdaten geprüft und entsprechende Löschungen oder Sperrungen veranlasst werden."

Wichtig ist, dass personenbezogene Daten auch nach ihrer Löschung nicht gelesen oder kopiert werden können. Denn werden sie durch nicht gelöschte oder nicht vernichtete Datenträger unbefugten Dritten zugänglich, können empfindliche Bußgelder verhängt und Schadensersatzansprüche der Betroffenen geltend gemacht werden. Daher sind Datenträger vor ihrer Entsorgung sorgfältig zu löschen oder zu vernichten. Bei 39 Prozent der Befragten gibt es jedoch kein Datenträgervernichtungskonzept für Altgeräte oder Altdatenträger, das die datenschutzrechtlichen Erfordernisse erfüllt und den Mitarbeitern als konkrete Verfahrensanweisung und als allgemeines Regelwerk dient. Bei Papierdatenträgern wie Akten oder Briefen, die personenbezogene Daten beinhalten, geben dagegen bereits 84 Prozent der Befragten an, dass sie auf eine datenschutzgerechte Vernichtung achten, bevor sie diese entsorgen. (TÜV SÜD: ra)

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Studien

  • KI definiert Geschäftsmodelle neu

    In Deutschlands Chefetagen mangelt es an ausreichender Kompetenz im Bereich generativer Künstlicher Intelligenz (GenAI). Zwei Drittel der Führungskräfte gehen selbstkritisch davon aus, dass Entscheider ohne fundiertes KI-Verständnis mittelfristig aus der Leitungsebene verdrängt werden. Zudem erwarten 52 Prozent, dass künftig vor allem vollständig auf generativer KI basierende Geschäftsmodelle dominieren werden.

  • Nur die wenigsten haben eine Cyberversicherung

    Wenn plötzlich wichtige Daten nach einem Angriff mit Schadsoftware verschwunden sind, jemand anderes sich im Internet der eigenen Identität bemächtigt und damit Schäden verursacht oder auch wenn man beim Online-Shopping betrogen wird - Opfer von Kriminalität im Internet zu werden, kann schnell teuer werden. Abhilfe versprechen Cyberversicherungen. Allerdings haben derzeit die wenigsten Internetnutzerinnen und -nutzer in Deutschland eine entsprechende Absicherung.

  • Identity Governance und Administration

    Omada hat die Veröffentlichung ihres jährlichen State of Identity Governance Report für 2025 bekannt gegeben. Der Bericht untersucht die Sicht von IT- und Geschäftsführern auf Bedrohungen im Kontext von Identitätssicherheit und die Lösungen, die sie zur Bewältigung dieser Herausforderungen einsetzen.

  • Überwinden des "Henne-Ei-Problems"

    Der ibi-Payment-Report 2024 behandelt ein umfangreiches und vielfältiges Themenspektrum. Dabei wurde auch SEPA Request-to-Pay detailliert betrachtet. Die aus den Online-Befragungen von 1.024 Endkunden sowie 40 Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Zahlungsverkehr und Payment von Kreditinstituten erzielten Ergebnisse zeigen, dass die Meinungen über das Gelingen einer flächendeckenden Durchsetzung von SEPA Request-to-Pay stark divergieren.

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen