Datenschutzgerechte Vernichtung


TÜV SÜD DSI: Unternehmen halten zum Teil widerrechtlich personenbezogene Daten ein
Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden

(29.01.16) - Werden gespeicherte personenbezogene Daten nicht mehr benötigt beziehungsweise haben sie den Zweck ihrer Speicherung erfüllt, sind sie laut § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu löschen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Auftragsverhältnis oder eine Kundenbeziehung endet. Der "TÜV SÜD Datenschutzindikator" (DSI) zeigt jedoch, dass es bei etwa der Hälfte der Befragten keine klare Regelung für die Sperrung oder Löschung von nicht länger benötigten Daten gibt.

Bestehen gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen, dürfen personenbezogene Daten nicht unmittelbar gelöscht werden. In diesem Fall ist der Zugriff zu sperren, damit sie nicht weiter genutzt werden. Spätestens nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen oder anderer gesetzlicher Fristen sind gespeicherte personenbezogene Daten jedoch zu löschen. "Um dem Bundesdatenschutzgesetz gerecht zu werden, müssen Unternehmen klar festlegen, wie mit gespeicherten personenbezogenen Daten umzugehen ist, wenn sie nicht länger benötigt werden", erklärt Rainer Seidlitz von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Außerdem sollte der Datenbestand fortlaufend auf personenbezogene Altdaten geprüft und entsprechende Löschungen oder Sperrungen veranlasst werden."

Wichtig ist, dass personenbezogene Daten auch nach ihrer Löschung nicht gelesen oder kopiert werden können. Denn werden sie durch nicht gelöschte oder nicht vernichtete Datenträger unbefugten Dritten zugänglich, können empfindliche Bußgelder verhängt und Schadensersatzansprüche der Betroffenen geltend gemacht werden. Daher sind Datenträger vor ihrer Entsorgung sorgfältig zu löschen oder zu vernichten. Bei 39 Prozent der Befragten gibt es jedoch kein Datenträgervernichtungskonzept für Altgeräte oder Altdatenträger, das die datenschutzrechtlichen Erfordernisse erfüllt und den Mitarbeitern als konkrete Verfahrensanweisung und als allgemeines Regelwerk dient. Bei Papierdatenträgern wie Akten oder Briefen, die personenbezogene Daten beinhalten, geben dagegen bereits 84 Prozent der Befragten an, dass sie auf eine datenschutzgerechte Vernichtung achten, bevor sie diese entsorgen. (TÜV SÜD: ra)

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Leben nach dem Tod - Digital unsterblich?

    Neue Technologien wie KI ermöglichen das Weiterleben nach dem Tod in Form von digitalen Darstellungen (Avataren) oder Chatbots. Die Digital Afterlife Industry, die solche Möglichkeiten anbietet, gilt als vielversprechender Wachstumsmarkt. Ein interdisziplinäres Forschungsteam des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie SIT sowie der Universität Tübingen hat Gestaltungsvorschläge zum Umgang mit Avataren erarbeitet und in der Studie "Ethik, Recht und Sicherheit des digitalen Weiterlebens" zusammengefasst.

  • Compliance-Probleme im Finanzbereich

    Yokoy veröffentlichte ihre Studie "Ausgabenmanagement 2025: Ein Blick voraus", die auf der Grundlage von Daten von über 200 Finanzführungskräften in Deutschland und UK basiert. Sie untersucht, was den CFOs im Jahr 2025 wichtig ist und wo sie Schwierigkeiten sehen.

  • Per Klick zur Entschädigung

    Wenn der Urlaubsflieger mit stundenlanger Verspätung oder gar nicht abhebt, hat man Anspruch auf Entschädigung - doch die muss man einfordern. Jede und jeder Zehnte (10 Prozent) hat dazu bereits einen Online-Dienst genutzt, der bei der Durchsetzung von Fluggastrechten hilft. Weitere 20 Prozent können sich vorstellen, auf eine solche digitale Hilfe zurückzugreifen. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.004 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

  • Desinformation zur Wahl

    Ob durch irreführende Posts, Bot-Netzwerke oder manipulierte Videos und Deep Fakes: Die allermeisten Menschen in Deutschland fürchten eine Einflussnahme anderer Staaten und ausländischer Akteure auf die Bundestagswahl. 88 Prozent der Wahlberechtigten nehmen an, dass fremde Regierungen, Personen oder Gruppen aus dem Ausland versuchen, die Bundestagswahl über soziale Medien zu manipulieren.

  • Gefahren von strategischer Korruption

    Transparency International hat den Korruptionswahrnehmungsindex 2024 (Corruption Perceptions Index, CPI) veröffentlicht. Der jährlich erscheinende Index ist der weltweit bekannteste Korruptionsindikator. Er umfasst 180 Staaten und Gebiete und bewertet den Grad der in Politik und Verwaltung wahrgenommenen Korruption. Der Meta-Index beruht auf der Einschätzung von Experten sowie Führungskräften.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen