Datenschutz und Dokumentation


Ergebnisse des "TÜV SÜD Datenschutzindikators": Gute Dokumentation lässt Rückschluss auf gute Organisation zu
Unternehmen müssen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, wenn sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen



Für den Schutz personenbezogener Daten brauchen Unternehmen sowohl eine gute allgemeine Dokumentation von Prozessen als auch eine strukturierte sowie fachkundige Organisation, um diesen zu realisieren. Damit stellen sie sicher, dass sie nicht gegen das Gesetz verstoßen und hohe Strafen riskieren. Die korrelierte Auswertung des "TÜV SÜD Datenschutzindikators" (DSI) zeigt, dass Unternehmen, die bei der Dokumentation gut aufgestellt sind, zu 80 Prozent auch eine gute Datenschutzorganisation haben.

Zwar verfügen nur rund 30 Prozent über aktuelle Verfahrensübersichten und ein öffentliches Verfahrensverzeichnis. Sind aber Richtlinien und Dokumentation vorhanden, dann wird auch die Datenschutzorganisation des Unternehmens als gut bezeichnet. Grundsätzlich schneiden die Unternehmen bei der Organisation gut ab: 70 Prozent der Unternehmen, die einen Datenschutzbeauftragten benötigen haben diesen auch schriftlich bestellt, 55 Prozent ziehen ihn immer aktiv hinzu und 72 Prozent verpflichten ihre Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis. Bei der Schulung der Mitarbeiter gibt es allerdings noch Nachholbedarf: Nur 33 Prozent kümmern sich regelmäßig darum.

"Ein Zeichen für eine schlechte Organisation ist, wenn kein Datenschutzbeauftragter (DSB) bestellt ist, obwohl mehr als neun Mitarbeiter ständig mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind", erklärt Rainer Seidlitz, Datenschutzexperte der TÜV SÜD Sec-IT GmbH. "Denn so fehlt ein wichtiges Instrument für ein gutes Datenschutzmanagement."

Außerdem müssen Unternehmen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen, da sie gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Noch gravierender können die Konsequenzen sein, wenn ein bestellter DSB nicht aktiv zu datenschutzrelevanten Fällen hinzugezogen wird. Erhebt oder verarbeitet ein Unternehmen beispielsweise personenbezogene Daten unbefugt, die nicht allgemein zugänglich sind, kann ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro erhoben werden.

Die Trendfrage zeigt, dass nur etwa ein Drittel der Befragten auf die Datenschutzvereinbarungen des Anbieters achten, wenn sie PC-Software, Smartphone-Apps und Online-Dienste nutzen. 44 Prozent achten manchmal darauf und die restlichen Befragten so gut wie nie oder nie. Diese Ergebnisse zeigen, wie wichtig es ist, den DSB aktiv für alle Unternehmensaktivitäten einzusetzen, die den Datenschutz betreffen. Der TÜV SÜD DSI wurde im Juli 2014 von der TÜV SÜD Sec-IT GmbH, unterstützt durch die LMU München, vorgestellt. (TÜV SÜD: ra)

eingetragen: 30.06.16
Home & Newsletterlauf: 10.08.16

TÜV Süd: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Gefährliche Lücken in der Finanzbildung

    Die Finanzwelt ist für viele Deutsche wie ein Minenfeld, das man besser meidet. Eine repräsentative Bevölkerungsumfrage des Bankenverbands zeigt, dass sich ein Großteil der Befragten nicht ausreichend mit ihren Finanzen beschäftigt und wichtige Begriffe nicht versteht.

  • Motivation und Bindung der Beschäftigten

    Startups in Deutschland beteiligen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstärkt am Unternehmen. Aktuell geben 44 Prozent an, Beschäftigte am Startup zu beteiligen, vor einem Jahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 42 Prozent können sich eine Mitarbeiterbeteiligung in der Zukunft vorstellen. Nur 6 Prozent der Startups setzen nicht auf Mitarbeiterbeteiligung und schließen das auch für die Zukunft aus.

  • Angriffe auf deutsche Wirtschaft nehmen zu

    Deutsche Unternehmen rücken verstärkt in den Fokus von Angreifern aus dem In- und Ausland. In den vergangenen zwölf Monaten waren 81 Prozent aller Unternehmen vom Diebstahl von Daten und IT-Geräten sowie von digitaler und analoger Industriespionage oder Sabotage betroffen.

  • Lobby- und Transparenzregeln

    Anlässlich der Veröffentlichung des Lobbyrankings 2024 wirft Transparency International Deutschland e.V. einen vergleichenden Blick auf die Regeln für eine integre und transparente Politik in den Bundesländern und im Bund.

  • KI-Skepsis vorherrschend

    Nur 3 Prozent der Unternehmen im DACH-Raum beschreiben sich als fortgeschritten bei der Einführung generativer KI (GenAI). Das zeigt eine aktuelle Lünendonk-Studie. Trotz hohem Potenzial und zahlreichen Anwendungsfeldern ist die Skepsis gegenüber der neuen Technologie bei Anwendern wie Entscheidern hoch. Unsicherheit und die Angst vor Schatten-KI hemmen die Einführung. Gleichzeitig erhofft sich jedes zweite Unternehmen durch GenAI Hilfe bei der digitalen Transformation.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen