Umfrage zu TTIP-Verbraucherschutzstandards
Verbraucherumfrage zum Transatlantischen Freihandelsabkommen: Große Mehrheit für europäische Verbraucherschutzstandards bei TTIP
Die Verbraucher sind bei TTIP wachsam: Sie haben wenig Vertrauen auch in die jüngsten Aussagen der EU-Kommission, diese werde kein Abkommen mittragen, durch das Verbraucherstandards abgesenkt werden
(10.06.14) - Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen (TTIP) wurden fortgesetzt. Die Verbraucher haben eine klare Botschaft: Europäische Rechts- und Verbraucherschutzstandards sollen erhalten bleiben. 92 Prozent der Verbraucher halten dies für sehr wichtig (59 Prozent) oder wichtig (33 Prozent). Das ergab eine aktuelle Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anlässlich der Europawahl am 25. Mai 2014.
"Die Verbraucher sind bei TTIP wachsam. Sie haben wenig Vertrauen auch in die jüngsten Aussagen der EU-Kommission, diese werde kein Abkommen mittragen, durch das Verbraucherstandards abgesenkt werden", sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Die Skepsis ist nachvollziehbar, denn TTIP ist nicht als klassisches Freihandelsabkommen geplant, wo Zollregelungen im Mittelpunkt stehen. Der EU und den USA geht es nicht nur um die Senkung von Zöllen, sondern primär um die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen. Je nach Lesart könnten damit auch Verbraucherschutzstandards als Handelsbarriere gewertet werden.
Mehr Transparenz bei den Verhandlungen
Die Zweifel der Verbraucher liegen aus Sicht des vzbv auch darin begründet, dass anfänglich nur äußerst spärliche Informationen flossen, insbesondere seitens der Kommission. Nach derzeitigem Stand kann außerdem die Öffentlichkeit den Text des Abkommens erst einsehen, wenn die Verhandlungen beendet sind.
"Niemand erwartet eine vollständige Offenlegung der Verhandlungspapiere, aber Zwischenfassungen müssen für Konsultationen eröffnet werden", fordert Springeneer. Die jüngste Veröffentlichung von Eckpunkten der EU-Kommission zu fünf Sektoren – darunter beispielsweise Chemikalien und Kosmetik – sei ein Fortschritt, ersetze aber nicht den Austausch von Argumenten mit der Zivilgesellschaft.
Nach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte auch Bundesverbraucherminister Heiko Maas bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. Mai 2014 mehr Transparenz bei den Verhandlungen angemahnt. Auch die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich klar positioniert: Das geplante Abkommen biete wirtschaftliche Chancen, dabei dürften aber Verbraucher- und Datenschutz keine Verhandlungsmasse sein und durch das Abkommen auch nicht ausgehebelt werden.
Vorsorgeprinzip darf keine Verhandlungsmasse sein
Aus Sicht des vzbv darf insbesondere das in Europa geltende Vorsorgeprinzip nicht aufgeweicht werden. Es sorgt dafür, dass Produkte dann nicht in den Markt gelangen, wenn aufgrund einer vorläufigen und wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, dass möglicherweise negative Folgen für die Gesundheit insbesondere des Menschen bestehen. In den USA ist das anders: Produkte gelten solange als unschädlich, bis das Gegenteil bewiesen ist. "Das Vorsorgeprinzip ist ein grundlegendes Element des hohen Verbraucherschutzniveaus in Europa – es darf daher kein Verhandlungspfand sein", so Springeneer. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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