Umfrage zu TTIP-Verbraucherschutzstandards


Verbraucherumfrage zum Transatlantischen Freihandelsabkommen: Große Mehrheit für europäische Verbraucherschutzstandards bei TTIP
Die Verbraucher sind bei TTIP wachsam: Sie haben wenig Vertrauen auch in die jüngsten Aussagen der EU-Kommission, diese werde kein Abkommen mittragen, durch das Verbraucherstandards abgesenkt werden

(10.06.14) - Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen (TTIP) wurden fortgesetzt. Die Verbraucher haben eine klare Botschaft: Europäische Rechts- und Verbraucherschutzstandards sollen erhalten bleiben. 92 Prozent der Verbraucher halten dies für sehr wichtig (59 Prozent) oder wichtig (33 Prozent). Das ergab eine aktuelle Umfrage von Infratest Dimap im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) anlässlich der Europawahl am 25. Mai 2014.

"Die Verbraucher sind bei TTIP wachsam. Sie haben wenig Vertrauen auch in die jüngsten Aussagen der EU-Kommission, diese werde kein Abkommen mittragen, durch das Verbraucherstandards abgesenkt werden", sagt Helga Springeneer, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Die Skepsis ist nachvollziehbar, denn TTIP ist nicht als klassisches Freihandelsabkommen geplant, wo Zollregelungen im Mittelpunkt stehen. Der EU und den USA geht es nicht nur um die Senkung von Zöllen, sondern primär um die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen. Je nach Lesart könnten damit auch Verbraucherschutzstandards als Handelsbarriere gewertet werden.

Mehr Transparenz bei den Verhandlungen
Die Zweifel der Verbraucher liegen aus Sicht des vzbv auch darin begründet, dass anfänglich nur äußerst spärliche Informationen flossen, insbesondere seitens der Kommission. Nach derzeitigem Stand kann außerdem die Öffentlichkeit den Text des Abkommens erst einsehen, wenn die Verhandlungen beendet sind.

"Niemand erwartet eine vollständige Offenlegung der Verhandlungspapiere, aber Zwischenfassungen müssen für Konsultationen eröffnet werden", fordert Springeneer. Die jüngste Veröffentlichung von Eckpunkten der EU-Kommission zu fünf Sektoren – darunter beispielsweise Chemikalien und Kosmetik – sei ein Fortschritt, ersetze aber nicht den Austausch von Argumenten mit der Zivilgesellschaft.

Nach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hatte auch Bundesverbraucherminister Heiko Maas bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 16. Mai 2014 mehr Transparenz bei den Verhandlungen angemahnt. Auch die Verbraucherschutzminister der Länder hatten sich klar positioniert: Das geplante Abkommen biete wirtschaftliche Chancen, dabei dürften aber Verbraucher- und Datenschutz keine Verhandlungsmasse sein und durch das Abkommen auch nicht ausgehebelt werden.

Vorsorgeprinzip darf keine Verhandlungsmasse sein
Aus Sicht des vzbv darf insbesondere das in Europa geltende Vorsorgeprinzip nicht aufgeweicht werden. Es sorgt dafür, dass Produkte dann nicht in den Markt gelangen, wenn aufgrund einer vorläufigen und wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zur Besorgnis besteht, dass möglicherweise negative Folgen für die Gesundheit insbesondere des Menschen bestehen. In den USA ist das anders: Produkte gelten solange als unschädlich, bis das Gegenteil bewiesen ist. "Das Vorsorgeprinzip ist ein grundlegendes Element des hohen Verbraucherschutzniveaus in Europa – es darf daher kein Verhandlungspfand sein", so Springeneer. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Studien

  • Compliance-Engagement der Unternehmensleitung

    Navex, Anbieterin integrierter Risiko- und Compliance-Management-Software, veröffentlichte ihren State of Risk & Compliance Report 2024. In diesem Jahr wurden weltweit mehr als 1.000 Risiko- und Compliance-Experten (R&C) befragt.

  • Im Umgang mit KI überfordert

    Unternehmen sind nicht auf Künstliche Intelligenz (KI) und Regularien vorbereitet, wie eine Kaspersky-Studie unter C-Level-Entscheidern zeigt. So wird eine Regulierung von KI bei weniger als einem Viertel (22 Prozent) der Unternehmen in Europa diskutiert, obwohl sie bereits in 95 Prozent eingesetzt wird - bei der Hälfte sogar für wichtige Prozesse (53 Prozent). 24 Prozent wollen IT- und Cybersicherheit mit KI-Unterstützung automatisieren.

  • Persönliche Beratung bleibt wichtig

    Um Geld zu überweisen und ihre Kontoauszüge einzusehen, nutzen die Deutschen häufiger eine Banking-App. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der über die App erledigten Bankdienstleistungen um vier Prozentpunkte auf 36 Prozent gestiegen. Damit liegen die Apps dicht hinter den Online-Portalen der Banken, die derzeit für 38 Prozent der Bankgeschäfte genutzt werden.

  • Cyberrisiken das größte Geschäftsrisiko

    Trend Micro veröffentlichte neue Studienergebnisse zum Umgang mit Cyberrisiken in Unternehmen. Die Studie zeigt: Drei Viertel der deutschen IT-Security-Verantwortlichen (76 Prozent, weltweit 79 Prozent) fühlen sich von der Geschäftsleitung unter Druck gesetzt, die Cyberrisiken im Unternehmen herunterzuspielen.

  • Startups in Deutschland: Zwischen Hoffen & Bangen

    Steigende Zinsen, Nullwachstum und globale Krisen: Die schwierige Konjunktur geht auch an den deutschen Startups nicht spurlos vorbei. Aktuell befürchtet aufgrund der konjunkturellen Entwicklung rund jedes zehnte Startup (11 Prozent) eine Insolvenz in den kommenden zwölf Monaten. Fast die Hälfte (45 Prozent) sagt, in den vergangenen zwei Jahren habe sich die Situation allgemein für Startups in Deutschland verschlechtert.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen