"Qualitätsorientierter Standard zur Selbstregulier


FEA legt Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit vor
Als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung veröffentlicht

(29.01.16) - Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Bremen, hat einen Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit entwickelt, der jetzt als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung (DIN SPEC) veröffentlicht worden ist. Ziel des Leitfadens ist es, den Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften und mittelständischen Unternehmen durch die Formulierung von Grundsätzen und Beschreibungen von praxiserprobten Vorgehensweisen als Orientierung zu dienen um somit die Gremienarbeit wirksamer und effizienter zu gestalten. Die Leitlinien, die sich auf acht Kernprozesse der Aufsichtsratsarbeit konzentrieren, sollen Aufsichtsorgane mit praktischen Hilfestellungen unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung leisten.

"Uns war wichtig, mit unserem Praxisleitfaden einen hohen Standard guter Aufsichtsratsarbeit zu entwickeln, um so zur qualitätsorientierten Selbstregulierung einen Beitrag zu leisten – und zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu vermeiden. Damit unsere DIN SPEC möglichst große Verbreitung findet, haben wir uns entschieden, den Praxisleitfaden allen Interessierten kostenfrei anzubieten", betont Thorsten Grenz, Präsident des ersten deutschen Berufsverbandes für Finanzexperten im Aufsichtsrat. Bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung hätten bereits renommierte Beratungsunternehmen wie Kienbaum mitgeteilt, sich in ihrer Beratung an der DIN SPEC der FEA orientieren zu wollen. "Das begrüßen wir ausdrücklich", sagte Grenz.

Leitfaden setzt Standards
Der Leitfaden setzt Standards für die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse und der Jahresabschlussprüfung sowie die Überwachung der Planungen und Berichte des Vorstandes durch den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss. Ebenso enthält der Praxisleitfaden eine Standardisierung der Nominierungs- und Besetzungsprozesse von Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern sowie Vorschläge zur Ermittlung der Vorstandsvergütung, zur regelmäßigen Durchführung der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats, zur Überwachung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme und für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und interner Revision. Insgesamt haben daran über 20 FEA-Mitglieder mitgearbeitet. Fachlich begleitet wurde der erste Deutsche Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien u.a. von Ernst & Young, KPMG, BDO, Towers Watson sowie Warth & Klein Grant Thornton. (FEA: ra)

FEA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen