"Qualitätsorientierter Standard zur Selbstregulier
FEA legt Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit vor
Als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung veröffentlicht
(29.01.16) - Die Financial Experts Association e.V. (FEA), Bremen, hat einen Praxisleitfaden für die Aufsichtsratsarbeit entwickelt, der jetzt als Spezifikation des Deutschen Instituts für Normung (DIN SPEC) veröffentlicht worden ist. Ziel des Leitfadens ist es, den Aufsichtsgremien von Kapitalgesellschaften und mittelständischen Unternehmen durch die Formulierung von Grundsätzen und Beschreibungen von praxiserprobten Vorgehensweisen als Orientierung zu dienen um somit die Gremienarbeit wirksamer und effizienter zu gestalten. Die Leitlinien, die sich auf acht Kernprozesse der Aufsichtsratsarbeit konzentrieren, sollen Aufsichtsorgane mit praktischen Hilfestellungen unterstützen und damit einen wichtigen Beitrag zur Professionalisierung leisten.
"Uns war wichtig, mit unserem Praxisleitfaden einen hohen Standard guter Aufsichtsratsarbeit zu entwickeln, um so zur qualitätsorientierten Selbstregulierung einen Beitrag zu leisten – und zusätzliche gesetzliche Vorgaben zu vermeiden. Damit unsere DIN SPEC möglichst große Verbreitung findet, haben wir uns entschieden, den Praxisleitfaden allen Interessierten kostenfrei anzubieten", betont Thorsten Grenz, Präsident des ersten deutschen Berufsverbandes für Finanzexperten im Aufsichtsrat. Bereits unmittelbar nach der Veröffentlichung hätten bereits renommierte Beratungsunternehmen wie Kienbaum mitgeteilt, sich in ihrer Beratung an der DIN SPEC der FEA orientieren zu wollen. "Das begrüßen wir ausdrücklich", sagte Grenz.
Leitfaden setzt Standards
Der Leitfaden setzt Standards für die Überwachung der Rechnungslegungsprozesse und der Jahresabschlussprüfung sowie die Überwachung der Planungen und Berichte des Vorstandes durch den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss. Ebenso enthält der Praxisleitfaden eine Standardisierung der Nominierungs- und Besetzungsprozesse von Aufsichtsrats- und Beiratsmitgliedern sowie Vorschläge zur Ermittlung der Vorstandsvergütung, zur regelmäßigen Durchführung der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats, zur Überwachung der internen Kontroll- und Risikomanagementsysteme und für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und interner Revision. Insgesamt haben daran über 20 FEA-Mitglieder mitgearbeitet. Fachlich begleitet wurde der erste Deutsche Standard für Aufsichtsräte und Aufsichtsgremien u.a. von Ernst & Young, KPMG, BDO, Towers Watson sowie Warth & Klein Grant Thornton. (FEA: ra)
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