Compliance bei Hosting-Angeboten


IT-Dienstleisterin Freudenberg IT erhält Datenschutznachweis "Statement of Compliance" der legitimis
Der Aussage der legitimis gingen Prüfungen voran, die sich insbesondere mit der Leistungserfüllung als Auftragsdatenverarbeiter nach § 11 BDSG beschäftigten und die in diesem Zusammenhang notwendigen prozessualen, vertraglichen und technisch-organisatorischen Maßnahmen beurteilten

(14.03.14) - Die Freudenberg IT (FIT), IT-Dienstleister für den Mittelstand mit Sitz in Weinheim, wurde mit dem Statement of Compliance der Bergisch Gladbacher legitimis GmbH ausgezeichnet. legitimis bestätigt damit nach vorangegangener Prüfung, dass die operativen Prozesse und technischen Maßnahmen, die die Freudenberg IT als so genannter Auftragsdatenverarbeiter getroffen hat, in angemessener Weise und den Legalanforderungen entsprechend erfolgt sind.

"Als umfassende Anbieterin von IT- und Cloud-Lösungen unterliegt die Freudenberg IT mit ihren technischen und operativen Angeboten den strengen Vorgaben des Datenschutzes", sagt Sebastian Feik, Geschäftsführer der legitimis. "Die hohen Erwartungen der Kunden an den vertraulichen und datenschutzkonformen Umgang mit ihren Daten hat sich gerade in jüngster Vergangenheit immer mehr im operativen Geschäft gezeigt", meint Feik weiter.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Gerade Cloud-Services standen jüngst im Fokus datenschutzrechtlicher Diskussionen. So tritt beispielsweise ein Anbieter von Cloud-Lösungen regelmäßig als Auftragsdatenverarbeiter gegenüber dem Dateneigner als so genannte verantwortliche Stelle auf. Individuelle Regelungen, wie im Bundesdatenschutzgesetzt gefordert, können allerdings nur bedingt umgesetzt werden, da in Deutschland die strengsten Datenschutz-Richtlinien gelten. Dementsprechend garantiert die Freudenberg IT als deutsches Unternehmen, dass Kundendaten ausschließlich in der Bundesrepublik gespeichert werden. Dabei unterliegt die Freudenberg IT, anders als US-amerikanische Unternehmen und deren europäische Töchter, nicht dem Patriot Act – trotz weltweit präsenter Cloud.

"Das Statement of Compliance der legitimis GmbH und damit der Nachweis unseres hohen Datenschutzniveaus bestärkt uns bei der Konzeption und Realisierung unserer Hosting-Angebote. Wir erhalten so ein weiteres Testat über den qualitativen und sicheren Anspruch unserer Leistungen – das festigt vor allem das Vertrauen unserer Kunden in uns", resümiert Dr. Sebastian Weiß, Chief Financial Officer (CFO) der Freudenberg IT. Die Freudenberg IT besitzt für den sicheren Rechenzentrumsbetrieb sowie hinsichtlich operativer IT-Beratungsleistungen bereits aussagekräftige ISO27001 und ISO20000 Zertifizierungen.

Der Aussage der legitimis gingen Prüfungen voran, die sich insbesondere mit der Leistungserfüllung als Auftragsdatenverarbeiter nach § 11 BDSG beschäftigten und die in diesem Zusammenhang notwendigen prozessualen, vertraglichen und technisch-organisatorischen Maßnahmen beurteilten. Grundlagen bilden neben hauseigenen Anforderungen vor allem angewendete Teilaspekte industrieller Standards wie der ISO27001, dem BSI Grundschutzkatalog oder des neuerlichen Branchenstandards des DS-BvD-GDD-01.

Die legitimis stellte demnach im Rahmen ihrer Prüfungen fest, dass die Freudenberg IT wirksame Prozesse im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Leistungserbringung etabliert hat, den datenschutzrechtlichen Anforderungen ihrer Kunden zu entsprechen. Gleichzeitig hat die Freudenberg IT entsprechend dem Stand der Technik adäquate Methoden implementiert, die die notwendige Datensicherheit gewährleisten. (Freudenberg IT: ra)

Freudenberg IT: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen