Kampf gegen illegale Finanzströme
Entschlosseneres Vorgehen in Deutschland nötig: Transparency fordert Verschärfung der Anti-Geldwäscherichtlinie der EU
OECD-Bericht zeigt Handlungsbedarf für Deutschland auf - UNCAC-Ratifizierung als Grundlage für effektivere Korruptionsbekämpfung
(17.03.14) - Transparency International Deutschland begrüßt die Ergebnisse des Berichts "OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries - Challenges and Opportunities". Hierin verweist die OECD auf die verheerenden Folgen von illegalen Finanzflüssen für Entwicklungs- und Schwellenländer, die Schätzungen zufolge die Mittel aus öffentlicher Entwicklungshilfe und Investitionen weit übersteigen. Die Ergebnisse des Berichts wurden am 26. Februar 2014 im Rahmen einer vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) organisierten Konferenz diskutiert.
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, mahnte in ihrem Konferenzbeitrag an, dass der Kampf gegen illegale Finanzströme nur durch ein entschiedeneres Vorgehen gewonnen werden könne: "Einerseits müssen organisierte Kriminalität und Korruption in Entwicklungsländern effektiver bekämpft werden. Andererseits müssen die OECD-Länder sowohl als Empfänger als auch als Absender von Geldtransfers wirkungsvollere Antworten finden, um illegale Finanzströme zu unterbinden."
Konkreten Handlungsbedarf für Deutschland sieht Müller im Bereich der Geldwäsche: "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Abstimmung des Europäischen Parlaments für eine Verschärfung der Anti-Geldwäscherichtlinie auf EU-Ebene zu unterstützen. Die bislang nicht verpflichtende Offenlegung von wirtschaftlichen Eigentümern in allen Mitgliedstaaten ist ein Schlupfloch in den bestehenden Vorschriften. Öffentliche Register auf nationaler Ebene sind ein überfälliger Schritt." Weiterer Handlungsbedarf besteht bei der Einführung eines Unternehmensstrafrechts, die Schließung rechtlicher Lücken bei der Geldwäscheregulierung im Nicht-Finanzsektor sowie bei gesetzlichen Regelungen zum Hinweisgeberschutz.
Ausdrücklich begrüßte Edda Müller den Beschluss des Deutschen Bundestags, den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und somit ein wesentliches Hindernis zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption überwunden zu haben. "Es bleibt zu hoffen, dass Deutschland nach der Ratifizierung eine weitaus aktivere Rolle in der internationalen Korruptionsbekämpfung spielen wird."
Zum Bericht "OECD Responses to Illicit Financial Flows from Developing Countries - Challenges and Opportunities" (pdf, 2,4 MB): http://www.oecd.org/corruption/IFFweb.pdf
(Transparency: ra)
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