Siemens: Rechtsstreits im Geschäftsjahr 2007


Ein neues Maß an Offenheit: Siemens-Dokument bilanziert die Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Korruption, Kartell, Schmiergeld, Geldwäsche und Schwarze Kassen im Geschäftsjahr 2007
Siemens befindet sich förmlich in einem Weltkrieg gegen Behörden, Gerichte, Kommissionen und Staatsorganen – Es gibt kaum einen Vorwurf, der gegen Siemens nicht erhoben wird


Joe Kaeser und Peter Löscher:
Joe Kaeser und Peter Löscher: Neue Ära der Compliance und Offenheit?, Bild: Siemens

(09.11.07) – "Staatsanwaltschaften und andere Ermittlungsbehörden in verschiedenen Jurisdiktionen der Welt ermitteln gegen die Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften" – für die Siemens AG nun der Anlass, in aller Offenheit alle Rechtsstreitigkeiten des Konzern zu bilanzieren: Es geht um den Vorwurf der Bestechung von Amtsträgern einschließlich Untreue, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung und Kartellvergehen in unterschiedlichsten Dimensionen.

Das Dokument zeigt in beeindruckender Weise die weltweiten Verstrickungen des Konzerns. Siemens, das wird klar, wenn man die Zusammenfassung des Jahres 2007 liest, befindet sich förmlich in einem Weltkrieg gegen Behörden, Gerichte, Kommissionen und Staatsorganen. Angesichts dieser Dimensionen ist es direkt verwunderlich, dass das Unternehmen in seinen Quartalen noch so gutes Geschäft realisiert.

Nachfolgend zitieren wir hier das Dokument im Original:

"Staatsanwaltschaften und andere Ermittlungsbehörden in verschiedenen Jurisdiktionen der Welt ermitteln gegen die Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften ("Siemens" oder die "Gesellschaft" bezieht sich auf Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften, sofern inhaltlich nicht anders geboten) sowie gegen mehrere teils ehemalige, teils aktive Mitarbeiter unter anderem wegen des Vorwurfs der Bestechung von Amtsträgern einschließlich Untreue, Korruption, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Diese Ermittlungsverfahren haben Korruptionsvorwürfe gegen zahlreiche Siemens-Geschäftsbereiche zum Gegenstand.

Die Staatsanwaltschaft München setzt ihre Untersuchungen gegen mehrere teils ehemalige, teils aktive Mitarbeiter der Gesellschaft wegen des Verdachts der Untreue, Korruption und Steuerhinterziehung fort. Bislang durchsuchte die Staatsanwaltschaft München zahlreiche Geschäfts- und Privaträume; einige Haftbefehle wurden erlassen gegen aktive und ehemalige Mitarbeiter, u.a. ehemalige Führungskräfte des früheren Bereichs Communications (Com) und der Gesellschaft. Am 4. Oktober 2007 hat das Landgericht München auf Antrag der Staatsanwaltschaft München eine Geldbuße in Höhe von 201 Mio. EUR gegen Siemens verhängt. In dem Beschluss geht das Gericht davon aus, dass ein früherer leitender Angestellter des ehemaligen Bereichs Com in der Zeit von 2001 bis 2004 in 77 Fällen zum Zwecke der Auftragserlangung für die Gesellschaft ausländische Amtsträger in Russland, Nigeria und Libyen bestochen hat, wobei er gemeinschaftlich mit anderen handelte. Bei der Bemessung der Geldbuße hat das Gericht zum einen den rechtswidrig erlangten wirtschaftlichen Vorteil in Höhe von mindestens 200 Mio. EUR berücksichtigt, den die Gesellschaft aus den Taten des früheren Mitarbeiters gezogen hat, und ferner eine Geldbuße in Höhe von 1 Mio. EUR verhängt.

Mit der Entscheidung des Landgerichts München und der weiter unten dargestellten tatsächlichen Verständigung mit der deutschen Finanzverwaltung vom selben Tag sind die deutschen straf- und steuerrechtlichen Ermittlungen nur hinsichtlich der Siemens AG und auch nur hinsichtlich der Unregelmäßigkeiten im ehemaligen Geschäftsbereich Com beendet. Wie bereits berichtet, gibt es laufende Ermittlungsverfahren in der Schweiz, Italien und Griechenland. Diese Untersuchungen gehen dem Verdacht nach, dass mehrere teils ehemalige, teils aktive Mitarbeiter des früheren Geschäftsbereiches Com im Ausland schwarze Kassen gebildet und systematisch Gelder des Unternehmens veruntreut haben. Insbesondere sollen diese Mitarbeiter Gelder aus dem früheren Geschäftsbereich Com über Off-Shore-Gesellschaften und deren Schweizer und Liechtensteiner Konten ausgeschleust haben. Der Gesellschaft wurde bekannt, dass die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren an die Schweizer und Münchener Staatsanwaltschaften abgegeben hat.

Wie bereits berichtet, haben die Staatsanwaltschaften in Mailand und Darmstadt Vorwürfe untersucht, nach denen frühere Siemens-Mitarbeiter unzulässige Vergünstigungen an frühere Mitarbeiter von Enel in Verbindung mit der Vergabe von Enel-Aufträgen gewährt haben sollen. In Italien wurde das Verfahren gegen frühere zwei Mitarbeiter mit Eintritt der Rechtskraft einer Prozessabsprache der beiden beschuldigten Mitarbeiter und der Siemens AG ohne Anerkennung einer Schuld oder Rechtspflicht (sog. Patteggiamento) am 11. November 2006 beendet. In Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft gegen zwei andere frühere Mitarbeiter, die von der Prozessabsprache nicht erfasst waren, Anklage erhoben. Im Mai 2007 hat das Landgericht Darmstadt einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Untreue zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von zwei Jahren verurteilt. Der weitere ehemalige Mitarbeiter ist wegen Beihilfe zur Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von 9 Monaten verurteilt worden. Im Zusammenhang mit diesen Verurteilungen wurde gegenüber der Siemens AG ein Gewinn in Höhe von 38 Mio. EUR für verfallen erklärt. Die Staatsanwaltschaft sowie die beiden Angeklagten haben gegen dieses Urteil des Landgerichts Darmstadt Revision eingelegt. Die Siemens AG hat gegen das Urteil im Hinblick auf die Verfallsentscheidung Revision eingelegt. Wie bereits berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Wuppertal seit dem Jahr 2004 gegen Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts der Bestechung im Zusammenhang mit der Vergabe eines EU-Auftrages im Jahr 2002 für die Modernisierung eines Kraftwerkes in Serbien. Im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren durchsuchte die Staatsanwaltschaft im August 2007 Geschäftsräume des Geschäftsbereiches Power Generation an den Standorten Erlangen, Offenbach und Karlsruhe. Die Untersuchung dauert noch an.

Weiterhin wird in zahlreichen Jurisdiktionen der Welt in Bezug auf Siemens sowie auf ehemalige und aktive Mitarbeiter oder auf Projekte, in die Siemens involviert ist, wegen des Vorwurfs der Bestechung von Amtsträgern ermittelt, unter anderem in China, Ungarn, Indonesien, Norwegen, Israel, Italien und Russland.

Beispielsweise sei Folgendes genannt:
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In China werden gegenwärtig zahlreiche behördliche Untersuchungen wegen Amtsträgerbestechung geführt, in die verschiedene Bereiche von Siemens Ltd. China - in erster Linie Medical Solutions (Med), aber auch Automation and Drives (A&D) und Siemens IT Solutions and Services (SIS) - verwickelt sind. Diese Untersuchungen wurden von Staatsanwaltschaften in unterschiedlichen Regionen und Provinzen eingeleitet, etwa Guangdong, Jilin, Xi´an, Wuxi, Shanghai, Ting Hu, Shandong, Hunan, and Guiyang.

>> In Bezug auf Siemens Zrt. Ungarn und bestimmte Mitarbeiter werden von den ungarischen Behörden Untersuchungen geführt hinsichtlich Vorwürfen verdächtiger Zahlungen im Zusammenhang mit Beraterverträgen mit zahlreichen Scheinfirmen sowie Bestechungsvorwürfen im Zusammenhang mit der Erteilung eines Auftrages für die Lieferung von Kommunikationsausrüstungen an die Ungarische Armee.

>> Der Staatsanwalt der indonesischen Provinz Kalimantan hat den Leiter des Bereiches Med von Siemens PT Indonesien angeklagt aufgrund des Vorwurfes der Bestechung, des Betruges und überhöhter Abrechnungen im Zusammenhang mit der Vergabe eines Liefervertrages über Medizingeräte an ein Krankenhaus im Jahre 2003.

>> Die norwegischen Behörden untersuchen Vorwürfe der Bestechung sowie des Betruges zum Nachteil des Norwegischen Verteidigungsministeriums im Zusammenhang mit der Vergabe eines Liefervertrages über Telekommunikationsausrüstungen im Jahr 2001.

>> Die Staatsanwaltschaft Mailand untersucht den Vorwurf, zwei Mitarbeiter von Siemens S.p.A Italien hätten illegale Zahlungen an Mitarbeiter des staatlichen Gas- und Energieversorgungsunternehmens ENI geleistet.

Wie bereits berichtet, führt das US-amerikanische Justizministerium (Department of Justice – DOJ) im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorgängen und anderen Korruptionsvorwürfen ein Verfahren gegen Siemens wegen möglicher Verstöße gegen US-Strafvorschriften. Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2007 wurde Siemens davon unterrichtet, dass die für Untersuchungen zuständige Einheit der US-amerikanischen Wertpapieraufsichtsbehörde (U.S. Securities and Exchange Commission - SEC) ihre bisherige informelle Untersuchung dieser Angelegenheit in eine formelle Untersuchung umgewandelt hat. Siemens kooperiert bei diesen Untersuchungen. Die SEC und das DOJ untersuchen ferner mögliche Verletzungen des US-Rechtes im Zusammenhang mit dem Oil-for-Food-Programm. Siemens kooperiert mit der SEC und dem DOJ. Weiterhin hat ein französischer Untersuchungsrichter ein Vorermittlungsverfahren bezüglich der Teilnahme von französischen Unternehmen, darunter Siemens Frankreich S.A.S., am Oil-for-Food- Programm eingeleitet. Deutsche Staatsanwälte haben ebenfalls Ermittlungen in dieser Angelegenheit aufgenommen und im August 2007 Durchsuchungen von Firmenräumen und Privatwohnungen in Erlangen und Berlin durchgeführt. Siemens kooperiert mit den Behörden in Frankreich und Deutschland.

Aufgrund der obenstehenden Vorgänge und als Element seiner auf Kooperation ausgerichteten Vorgehensweise hat Siemens die Weltbank kontaktiert und Unterstützung bei allen die Weltbank angehenden Vorgängen angeboten. Seitdem steht Siemens mit dem Department of Industrial Integrity der Weltbank in Kontakt und wird die Kooperation fortsetzen. Im Februar 2007 hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg Ermittlungen gegen bestimmte derzeit beschäftigte und ehemalige Angestellte aufgenommen hat. Die Ermittlungen erstrecken sich auf Untreue gegenüber Siemens, Steuerhinterziehung und Verletzung des Betriebsverfassungsgesetzes und beziehen sich auf eine Vereinbarung, die zwischen Siemens und einem Unternehmen, das von dem früheren Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger AUB kontrolliert wird, abgeschlossen wurde. Die Staatsanwaltschaft untersucht Zahlungen, die während des Zeitraums von 2001 bis 2006 geleistet wurden und für die Siemens möglicherweise keine angemessenen Gegenleistungen erhalten haben soll. Der frühere Vorsitzende der AUB wurde im Februar 2007 verhaftet. Seit Februar 2007 fanden Durchsuchungen an mehreren Standorten der Siemens AG und in Privaträumen statt und in Verbindung mit dieser Ermittlung wurde Haftbefehl gegen ein Mitglied des Vorstands erlassen, das daraufhin in Haft genommen wurde. Sein Vorstandsmandat ist ausgelaufen, so dass er kein Mitglied des Vorstands mehr ist. Zusätzlich zu dem ehemaligen Mitglied des Vorstands sind andere derzeitige und frühere Mitglieder der Unternehmensführung als Verdächtige in dieser Sache genannt worden.


Im April 2007 stellte das ehemalige Mitglied des Vorstands eine Kaution in Höhe von 5 Mio. EUR so dass der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt wurde. In diesem Zusammenhang gab eine Bank eine Bankbürgschaftserklärung in Höhe von 5 Mio. EUR, davon wurden im Einklang mit deutschem Recht 4,5 Mio. EUR von der Gesellschaft gesichert. Das ehemalige Mitglied des Vorstands sicherte dem Unternehmen in Form einer persönlichen Verpflichtungserklärung vollumfängliche Kooperation und volle Unterstützung der von Debevoise & Plimpton LLP (Debevoise) unabhängig durchgeführten Untersuchung, wie unten beschrieben, zu. Des Weiteren wird das ehemalige Mitglied des Vorstands alle entstandenen Kosten und Zahlungen, die von dem Unternehmen geleistet wurden, erstatten, falls befunden wird, dass es seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen in Verbindung mit den durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg untersuchten Tatbeständen verletzt hat. Die Anschuldigungen, die in Verbindung mit der Beziehung des Unternehmens zu dem früheren Vorsitzenden der AUB und AUB erhoben wurden, werden im Rahmen der Untersuchung, die von Debevoise durchgeführt wird, ebenfalls untersucht. Im April 2007 stellte die Gewerkschaft IG Metall Strafantrag gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Verletzung der Bestimmungen von § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes durch Begünstigung der AUB im Zusammenhang mit den Wahlen des Betriebsrats des Unternehmens.

Im Februar 2007 erhob ein angeblicher Inhaber von American Depositary Shares der Siemens AG im Rahmen eines sogenannten Shareholder Derivative Lawsuit im Supreme Court des Bundesstaates New York Klage gegen derzeitige und ehemalige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Siemens AG sowie gegen die Siemens AG als nominal verklagte Partei. Ziel der Klage ist es, verschiedene Ansprüche in Bezug auf die Korruptionsvorwürfe und verwandte Verstöße bei Siemens geltend zu machen. Zurzeit ruht das Gerichtsverfahren.

Siemens hat Debevoise, eine unabhängige externe Anwaltskanzlei, beauftragt, eine unabhängige und umfassende Untersuchung durchzuführen, um festzustellen, ob gegen Anti- Korruptionsvorschriften verstoßen wurde. Des Weiteren wurde Debevoise mit einer unabhängigen und umfassenden Bewertung des Siemens Compliance- und Kontrollsystems beauftragt. Debevoise berichtet direkt und ausschließlich an den Compliance-Ausschuss des Aufsichtsrats (vormals an den Prüfungsausschuss, siehe unten) und wird von so genannten Forensic Accountants des internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmens Deloitte & Touche unterstützt. Die Untersuchung der Korruptionsvorwürfe durch Debevoise beim früheren Geschäftsbereich Com, anderen Bereichen der Gesellschaft sowie Siemens Regionalgesellschaften dauert an.

Ferner hat Siemens eine interne Analyse durchgeführt, welche Auswirkungen sich aus Sachverhalten, die in Zusammenhang mit den Vorwürfen des Verstoßes gegen Anti-Korruptionsvorschriften stehen, auf die Konzernabschlüsse des Unternehmens ergeben. Wie berichtet, wurden im ehemaligen Bereich Com sowie in den anderen Bereichen und Regionalgesellschaften zahlreiche Business Consultant Agreements (Vertriebsbezogene Beraterverträge - BCAs) und ähnliche vertriebsbezogene Vereinbarungen identifiziert. Siemens hat in erheblichem Umfang Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Verträgen identifiziert, für die Siemens entweder keine hinreichende Geschäftsgrundlage erkennen oder den Empfänger nicht hinreichend identifizieren konnte. Vor dem Hintergrund der Vorschriften des US-amerikanischen Rechts, insbesondere des Foreign Corrupt Practices Acts (FCPA), sowie des deutschen Rechts zur Korruptionsvermeidung, aber auch den Gesetzen anderer Rechtskreise erscheinen diese Zahlungen bedenklich. Die Zahlungen wurden bei der Ermittlung des Steueraufwands in früheren Perioden als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben gebucht. Wie berichtet, führte unsere Untersuchung zu dem Ergebnis, dass bestimmte dieser Zahlungen nach den deutschen Steuervorschriften und denen anderer Jurisdiktionen als nicht abzugsfähig einzuordnen sind.

Während des vierten Quartals des Geschäftsjahrs 2007 wurde die eigene Untersuchung hinsichtlich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zahlungen unter BCAs, und anderen vertriebsbezogenen Vereinbarungen mit dritten Vermittlern und Beratern, welche im ehemaligen Bereich Com sowie in den anderen Bereichen und Regionalgesellschaften identifiziert wurden, weitestgehend abgeschlossen. Ferner wurde während des vierten Quartals des Geschäftsjahrs 2007 auch die risikoorientierte Analyse von Barscheckzahlungen und Kassenauszahlungen im ehemaligen Bereich Com sowie in den anderen Bereichen und Regionalgesellschaften weitestgehend abgeschlossen. Diese Barzahlungen waren nur begrenzt dokumentiert und erscheinen vor dem Hintergrund des FCPA, sowie des deutschen Rechts zur Korruptionsvermeidung, aber auch den Gesetzen anderer Rechtskreise ebenfalls bedenklich.

Die den Geschäftsjahren 2000 bis 2006 zuzuordnenden Steuerbelastungen aus den nachfolgend dargestellten Sachverhalten, wurden von Siemens, wie unten beschrieben, bilanziell durch Anpassung der Vergleichsperioden 2006 und 2005 berücksichtigt:

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Im Oktober 2007 traf die deutsche Finanzbehörde eine abschließende steuerrechtliche Regelung ("tatsächliche Verständigung") bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit bestimmter Zahlungen im ehemaligen Bereich Com der Siemens AG für die Geschäftsjahre 2000-2006. Entsprechend dieser Regelung ergibt sich aus Zahlungen unter BCAs, anderen vertriebsbezogenen Vereinbarungen mit dritten Vermittlern und anderen Zahlungen die sich auf den ehemaligen Bereich Com in der Siemens AG beziehen, eine Ertragsteuerverpflichtung in Höhe von 179 Mio. EUR. Dem zu Grunde liegen Zahlungen von rund 449 Mio. EUR die steuerlich als nicht abzugsfähig eingestuft wurden. Ferner wurden im Zusammenhang mit den Ertragsteuerverpflichtungen 12 Mio. EUR Zinsbelastungen berücksichtigt.

>> Im Oktober 2007 teilte die deutsche Finanzverwaltung Siemens im Zuge einer Schlussbesprechung die Teilergebnisse der Betriebsprüfung bezogen auf Zahlungen unter vertriebsbezogenen Beraterverträgen und ähnlichen Verträgen mit, welche sich auf die anderen Bereiche und Gesellschaften in Deutschland beziehen und die Geschäftsjahre 2000 bis 2005 umfassen. Siemens erklärte sich mit der Beurteilung der Finanzverwaltung einverstanden. Basierend auf diesen Beurteilungen der Finanzverwaltung hat Siemens die nicht abzugsfähigen Zahlungen, die sich auf das Geschäftsjahr 2006 beziehen, in den Ertragsteuererklärungen für das Jahr 2006 berücksichtigt. Aufgrund dieser Sachverhalte bilanzierte Siemens Ertragsteuerverpflichtungen in Höhe von 264 Mio. EUR für die Geschäftsjahre 2000 bis 2006. Dem zu Grunde liegen steuerlich nicht abzugsfähige Zahlungen in Höhe von rund 599 Mio. EUR. Ferner wurden in Zusammenhang mit den Ertragsteuerverpflichtungen 11 Mio. EUR Zinsbelastungen berücksichtigt.

>> Ferner bilanzierte Siemens im Geschäftsjahr 2007 zusätzlich geschätzte Ertragsteuerverpflichtungen in Höhe von 75 Mio. EUR, die sich aus BCAs, anderen vertriebsbezogenen Vereinbarungen mit dritten Beratern und anderen Zahlungen ausserhalb Deutschlands ergeben. Dem zu Grunde liegen als steuerlich nicht abzugsfähig eingestufte Zahlungen in Höhe von rund 258 Mio. EUR. Ferner wurden in Zusammenhang mit den Ertragsteuerverpflichtungen 5 Mio. EUR Zinsbelastungen berücksichtigt.

Wie bereits berichtet bilanzierte Siemens bereits im Geschäftsjahr 2006 Ertragsteuerverpflichtungen gegenüber den deutschen Finanzbehörden in Höhe von 168 Mio. EUR, die sich auf ein Zahlungsvolumen von rund 417 Mio. EUR beziehen. Ferner buchte Siemens im Geschäftsjahr 2006 Ertragsteuerverpflichtungen gegenüber ausländischen Steuerbehörden, die als nicht wesentlich eingestuft wurden. Aufgrund der oben beschriebenen Sachverhalte bilanzierte Siemens im Geschäftsjahr 2007 für die Geschäftsjahre 2000 bis 2006 zusätzliche Ertragsteuerverpflichtungen in Höhe von 350 Mio. EUR und damit in Zusammenhang stehende Zinsbelastungen in Höhe von 28 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2007 wendete Siemens erstmals den von der SEC erlassenen Staff Accounting Bulletin No. 108 an und nahm im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 eine Anpassung von Vergleichszahlen für die Geschäftsjahre 2006 und 2005 vor. Diese Anpassungen führten zu einer Erhöhung des Gewinns (nach Steuern) für das Geschäftsjahr 2006 um 25 Mio. EUR, zu einer Verminderung des Gewinns (nach Steuern) im Geschäftsjahr 2005 um 69 Mio. EUR sowie zu einer Verminderung des Eigenkapitals zum 1. Oktober 2004 um 334 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2007 buchte Siemens als unwesentlich eingestufte Aufwendungen in Zusammenhang mit bestimmten Steuerstrafen außerhalb Deutschlands aufgrund der oben beschriebenen Sachverhalte. Ferner buchte Siemens im Geschäftsjahr 2007 ebenfalls als nicht wesentlich eingestufte Ertragsteueraufwendungen, die sich aus der Schätzung von möglichen Verpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden in Zusammenhang mit vertriebsbezogenen Zahlungen an Berater und andere Zahlungen ergeben.

Im Zuge der unabhängigen Untersuchung identifizierte Debevoise auch bestimmte Konten für Kommissionsverbindlichkeiten im Bereich Med, welche vor dem Geschäftsjahr 2005 gebildet wurden und deren spätere Auflösung nicht in Einklang mit Bilanzierungsgrundsätzen stand. In den Geschäftsjahren 2005 bzw. 2006 führte die Auflösung dieser Verbindlichkeit zu einer Erhöhung des Bereichsergebnisses bei Med in Höhe von 25 Mio. EUR bzw. 24 Mio. EUR sowie zu einer Erhöhung des Gewinns (nach Steuern) von jeweils 15 Mio. EUR. Korrespondierend hierzu war das Eigenkapital zum 1. Oktober 2004 um 30 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen. Das Bereichsergebnis für das Geschäftsjahr 2007 ist nicht betroffen. Ferner können diese Konten für Zahlungen unter BCAs verwendet worden sein.

Siemens erlangte ferner Kenntnis von zusätzlichen Bankkonten und Kassen an unterschiedlichen Orten, die nicht in den Konzernbilanzen vergangener Geschäftsjahre erfasst wurden. Siemens untersucht gegenwärtig die Eigentumsverhältnisse dieser Zahlungsmittel. Bestimmte Zahlungsmittel wurden von den Behörden nicht freigegeben. Im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2007 wurden rund 11 Mio. EUR berücksichtigt. Diese ergaben sich im Wesentlichen aus der Rücküberweisung von Zahlungsmitteln durch einen ehemaligen Angestellten im Januar 2007 so Siemens wie aus Zahlungsmitteln, welche Siemens von einem Treuhandkonto im Oktober und November 2007 zuflossen.


Gegen Siemens werden weiterhin korruptionsbezogene Ermittlungen in den USA sowie in anderen Jurisdiktionen durchgeführt. Dies kann dazu führen, dass Siemens oder einzelne Mitarbeiter wegen Gesetzesverstößen straf- oder zivilrechtlich belangt werden, so etwa wegen Verstoßes gegen den FCPA. Ferner kann sich der Umfang der anhängigen Untersuchungen ausweiten und neue Untersuchungen in Zusammenhang mit Vorwürfen hinsichtlich Bestechung oder anderen rechtswidrigen Handlungen können aufgenommen werden. Negative Folgen können sich daraus auch für die operative Geschäftstätigkeit und die Reputation des Unternehmens ergeben, insbesondere in Form von Geldbußen, Schadensersatz, Vorteilsabschöpfungen, formalen oder informalen Ausschlüssen bei der öffentlichen Auftragsvergabe oder dem Entzug oder Verlust der Gewerbe- oder Betriebserlaubnis. Zum jetzigen Zeitpunkt hat das Management zusätzlich zu den vorgenannten Beträgen keine wesentlichen Rückstellungen für etwaige Sanktionen gebildet, da es bislang nicht über hinreichende Informationen verfügt, um eine verlässliche Schätzung der möglichen Höhe der Inanspruchnahme vornehmen zu können. Ferner können sich Änderungen im Geschäftsablauf und bei den internen Compliance-Programmen als notwendig erweisen. Das Geschäftsjahr 2007 beinhaltet Aufwendungen von 347 Mio. EUR für externe Berater im Zusammenhang mit den Untersuchungen mutmaßlicher Verstöße gegen Anti-Korruptionsgesetze und ähnlicher Angelegenheiten sowie für Maßnahmen zur Beseitigung von Schwächen des internen Kontrollsystems.

Das Unternehmen hat als Reaktion auf die Korruptionsvorwürfe eine Reihe von wesentlichen Schritten unternommen, um seine Compliance-Verfahren und internen Kontrollen zu verbessern.

Das Unternehmen verbessert und implementiert weiterhin seine Anti-Korruptionsrichtlinien und die damit verbundenen Kontrollsysteme und ist dabei, die Effektivität ihrer internen Kontrollsysteme
bezüglich der Finanzberichterstattung für das Geschäftsjahr 2007 auszuwerten.

Das Unternehmen hat u. a. die folgenden Initiativen eingeleitet oder arbeitet an deren Umsetzung:

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Der Aufsichtsrat des Unternehmens hat einen Compliance-Ausschuss gebildet, der laufende Ermittlungstätigkeiten und Maßnahmen des Unternehmens zur Beseitigung von Schwächen des internen Kontrollsystems beaufsichtigt. Der Compliance-Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats zusammen und seinen Vorsitz hat der Aufsichtsratsvorsitzende.

>> Der Vorstand hat einen externen Anwalt bestellt, um als unabhängiger "Ombudsmann" zu handeln und um einen geschützten Kommunikationskanal für Angestellte von Siemens und Dritte bereitzustellen. Das Unternehmen hat darüber hinaus einen Compliance Helpdesk eingerichtet, der umfangreiche Möglichkeiten eröffnet, Compliance-bezogene Beschwerden von Mitarbeitern ("Tell Us") zu erhalten und Compliance-bezogene Fragen der Mitarbeiter zu beantworten ("Ask Us").

>> Das Unternehmen hat einen Disziplinarausschuss eingerichtet, um angemessene Disziplinarmaßnahmen in Fällen zu erwägen und zu verhängen, in denen sich der Verdacht von Verletzungen des Rechts oder der Unternehmensrichtlinien bzw. sonstigem Fehlverhalten erhärtet hat.

>> Die Revisions- und Compliance-Abteilungen des Unternehmens sowie eine interne Task Force setzen ihre interne Analyse und Überprüfung der Compliance- und internen Kontrollsysteme des Unternehmens auf Lücken und jedwede Umgehungsmöglichkeiten fort, einschließlich von Maßnahmen zur Beseitigung von Schwächen des internen Kontrollsystems vor Ort in ausgewählten Regionen und der Bereiche.

>> Das Unternehmen arbeitet an der Verbesserung der internen Kontrollen durch die Zentralisierung seiner Zahlungsverkehrs- und Barzahlungssysteme.

>> Das Unternehmen hat den Abschluss von neuen BCAs sowie neue Zahlungen für bestehende BCAs untersagt. Etwaige Ausnahmen bedürfen, nach Überprüfung der betroffenen Vereinbarungen, der vorherigen schriftlichen Einverständnisse der entsprechenden Führungskräfte sowie des Chief Compliance Officers (CCO) des Unternehmens. Als Teil dieser Politik überprüft das Unternehmen weiterhin die bestehenden BCAs auf ein Compliance- Risiko bei fortgesetzter Ausführung. Bei einer Anzahl von BCAs hat das Unternehmen Zahlungen ausgesetzt und in bestimmten Fällen die BCAs gekündigt.

>> Das Unternehmen arbeitet an der Verbesserung seiner Anti-Korruptionsrichtlinien. Das Unternehmen hat neue Richtlinien verabschiedet und arbeitet an deren Einführung bezüglich der Einhaltung des Verbots der Korruption im öffentlichen Sektor, Einbindung von Vermittlern, die mit den Behörden im Namen von Siemens zusammenarbeiten, der Compliance bei M&A Transaktionen, Joint Ventures und Minderheitsbeteiligungen und die Vergabe von Geschenkartikeln und Bewirtung.

>> Das Unternehmen führt ferner ein offizielles Anti-Korruptionsprogramm sowie weitere rechtsbezogene Compliance-Trainingsprogramme für die Geschäftsleitung, konzerninterne und regionale Compliance-Officer sowie weitere Angestellte ein.

>> Das Unternehmen hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 ein neues Vorstandsressort für Recht und Compliance geschaffen. Peter Y. Solmssen ist in den Vorstand berufen worden und übernimmt gleichzeitig die Funktion des Chefjustiziar. Peter Y. Solmssen hat die Leitung des Ressorts Recht und Compliance übernommen.

>> Mit Wirkung zum 19. September 2007 ist Andreas Pohlmann zum neuen Chief Compliance Officer berufen worden.

>> Mit Wirkung zum 1. Oktober 2007 sind sämtliche Revisionsfunktionen in der Hauptabteilung Corporate Finance Audit zusammengelegt und der Zentralabteilung Corporate Finance unterstellt. Corporate Finance Audit wird geleitet von Hans Winters, der zum Chief Audit Officer berufen wurde und dem Prüfungsausschuss und seinem Vorsitzenden unabhängig berichtet. >> Das Unternehmen hat ein weltweites Amnestie-Programm eingeführt. Nach diesem Programm wird das Unternehmen keine Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen oder das Arbeitsverhältnis einseitig lösen, wenn Mitarbeiter bis 31. Januar 2008 freiwillig Verstöße gegen das Verbot der Korruption im öffentlichen Sektor melden, einschließlich der damit verbundenen bilanziellen Unregelmäßigkeiten. Das Unternehmen behält sich leichtere Disziplinarmaßnahmen oder zusätzliches Compliance-Training vor. Von der Amnestie ist jedoch das Top Management – abgesehen von bestimmten Ausnahmen für bestimmte Funktionen –- ausgeschlossen.

Wie berichtet, hat Siemens einen unabhängigen Compliance-Berater beauftragt, um den Vorstand und den Compliance-Ausschuss im Hinblick auf die zukünftige Struktur der Compliance- Organisation, bei der Durchführung von Compliance-Reviews, der Überprüfung der Richtlinien und Kontrollmechanismen einschließlich deren Verbesserungsmöglichkeiten sowie der damit verbundenen Kommunikation und Schulung zu beraten. Der unabhängige Compliance-Berater legte dem Vorstand und dem Compliance-Ausschuss regelmäßig Zwischenberichte vor. Mit Eintritt der oben beschriebenen Veränderungen wies der Compliance-Ausschuss den Compliance-Berater an, an den Chief Compliance Officer zu berichten und dessen Maßnahmen zu unterstützen.

Zusätzlich zu den oben beschriebenen Verfahren ist Siemens in eine Reihe von kartellrechtlichen und sonstigen juristischen Verfahren involviert:

Eine mexikanische Kontrollbehörde hat Siemens Mexico für die Dauer von drei Jahren und neun Monaten von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen, beginnend am 30. November 2005. Dieses Verfahren hatte seinen Ursprung in dem Vorwurf, Siemens Mexico habe angebliche nicht bedeutsame steuerliche Unregelmäßigkeiten im Rahmen der Unterzeichnung eines öffentlichen Auftrages im Jahr 2002 nicht offengelegt. Aufgrund eines von Siemens Mexico eingelegten Rechtsmittels wurde der Vollzug der Entscheidung am 13. Dezember 2005 zunächst ausgesetzt und später der Ausschluss auf eine Dauer von vier Monaten verkürzt. Auf ein weiteres Rechtsmittel hin wurde der Vollzug des verkürzten Ausschlusses im April 2006 durch das zuständige mexikanische Gericht ausgesetzt. Eine abschließende Entscheidung über das Rechtsmittel ist bisher noch nicht bekannt gegeben worden.

Im Februar 2007 hat Siemens Medical Solutions USA Inc. (SMS) den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Büro der US-Bundesstaatsanwaltschaft für den nördlichen Bezirk des Bundesstaates Illinois bekanntgegeben, um Vorwürfe einer im Januar 2006 erhobenen Anklage beizulegen. Mit der Vereinbarung werden alle Vorwürfe der Anklage einer Klärung zugeführt. Nach der Vereinbarung hat sich SMS schuldig bekannt, in einem Fall den Straftatbestand der Justizbehinderung im Zusammenhang mit einem Zivilprozess begangen zu haben. Der Zivilprozess folgte einer wettbewerblichen Ausschreibung für die radiologische Ausstattung des Krankenhauses von Cook County aus dem Jahr 2001. Weiterhin hat sich SMS bereit erklärt, eine Strafzahlung von 1 Mio. USD und eine Entschädigungszahlung von rund 1,5 Mio. USD zu leisten. Im Dezember 2006 hat die Japanische Wettbewerbsbehörde (Fair Trade Commission) die Büroräume von mehr als zehn Herstellern und Zwischenhändlern von Medizingeräteprodukten, darunter Siemens Asahi Medical Technologies Ltd., im Zusammenhang mit einer Untersuchung über mögliche Kartellrechtsverletzungen durchsucht. Siemens kooperiert bei der noch andauernden Untersuchung mit der Wettbewerbsbehörde.

Im Februar 2007 hat die französische Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung zu möglichen Kartellrechtsverstößen bei auf dem Gebiet der Straßenbahnen tätigen Unternehmen, darunter Siemens Transportation Systems S.A.S. in Paris, eingeleitet. Siemens kooperiert mit der französischen Wettbewerbsbehörde.

Im Februar 2007 hat die norwegische Wettbewerbsbehörde eine Untersuchung zu möglichen Kartellrechtsverstößen bei auf dem Gebiet des Brandschutzes tätigen norwegischen Unternehmen, darunter Siemens Building Technologies AS, eingeleitet. Siemens kooperiert bei der noch andauernden Untersuchung mit der norwegischen Wettbewerbsbehörde. Die norwegische Wettbewerbsbehörde hat bislang keinen Zeitplan für einen Abschluss der Untersuchung bekannt gegeben. Im Februar 2007 hat die Europäische Kommission eine Untersuchung zu möglichen Kartellrechtsverstößen bei europäischen Herstellern von Hochleistungstransformatoren, unter anderem die Siemens AG und die im Juli 2005 von Siemens übernommene VA Tech, eingeleitet. Bei Hochleistungstransformatoren handelt es sich um elektrische Ausrüstung, die einen wesentlichen Bestandteil von Stromübertragungssystemen bildet und die Stromspannung regelt. Siemens kooperiert bei der noch andauernden Untersuchung mit der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission hat bislang keinen Zeitplan für den Abschluss der Untersuchung bekannt gegeben. Im April 2007 haben Siemens AG und VA Tech Klagen vor dem Europäischen Gericht 1. Instanz in Luxemburg gegen die Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 24. Januar 2007 eingereicht, mit denen gegen Siemens und VA Tech Bußgelder wegen des Vorwurfs kartellrechtswidriger Absprachen bei Gasisolierten Schaltanlage auf dem Europäischen Markt zwischen 1988 und 2004 verhängt wurden. Bei einer Gasisolierten Schaltanlage handelt es sich um elektrische Ausrüstung, die einen wesentlichen Bestandteil von Umspannwerken bildet. Die gegen Siemens AG verhängte Geldbuße beträgt 396,6 Mio. EUR. Die gegen die im Juli 2005 von Siemens übernommene VA Tech verhängte Geldbuße beträgt 22,0 Mio. EUR. Zusätzlich haftet VA Tech gesamtschuldnerisch mit Schneider Electric für eine weitere Geldbuße von 4,5 Mio. EUR. Das Europäische Gericht 1. Instanz hat noch keine Entscheidung verkündet. Weiterhin führen Behörden in Brasilien, Neuseeland, der Tschechischen Republik, Slowakei und Südafrika Ermittlungen wegen denselben möglichen Kartellrechtsverstößen. Am 25. Oktober 2007 hat das ungarische Wettbewerbsgericht auf unsere Klage hin die gegen Siemens verhängte Geldbuße von 320.000 EUR auf 120.000 EUR und die gegen VA Tech verhängte Geldbuße von 640.000 EUR auf 110.000 EUR reduziert.


Im April 2007 hat die polnische Wettbewerbsbehörde gegen Siemens Sp.z o.o. Polen eine Untersuchung zu möglichen Kartellrechtsverstößen auf dem Gebiet der Wartung von medizinischen Diagnosegeräten eingeleitet. Siemens kooperiert bei der noch andauernden Untersuchung mit der polnischen Wettbewerbsbehörde.

Im Juni 2007 hat die türkische Wettbewerbsbehörde ihre frühere Entscheidung bekräftigt, wonach wegen Kartellrechtsverstößen auf dem Gebiet der Verkehrs-Signalanlagen ein Bußgeld von umgerechnet etwa 6 Mio. EUR gegen Siemens AS Türkei verhängt wird. Siemens Türkei hat dagegen ein Rechtsmittel eingelegt, das noch anhängig ist. Es besteht die Möglichkeit, dass aufgrund dieser Entscheidung Siemens von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der Türkei für die Dauer von einem oder zwei Jahren ausgeschlossen wird.

Die Siemens AG hatte beim International Center for Settlement Investment Disputes (ICSID), der Weltbank, ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die Republik Argentinien eingeleitet. Wir vertraten den Standpunkt, dass Argentinien unseren Vertrag über den Aufbau und Betrieb eines Systems für digitale Personalausweise, Grenzkontrollen, Datensammlung und Wählerlisten unrechtmäßig gekündigt und dadurch eine Verletzung des Investitionsschutzabkommens zwischen Deutschland und Argentinien (BIT) begangen habe. Wir forderten Schadensersatz in Höhe von ca. 500 Mio. USD wegen Enteignung und Verletzung des BIT. Argentinien bestritt die Zuständigkeit des ICSID Schiedsgerichts und reklamierte die Zuständigkeit der argentinischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. In einer Entscheidung vom 4. August 2004 legte das Schiedsgericht seine Zuständigkeit für die von Siemens erhobenen Ansprüche und die formelle Berechtigung der Siemens AG für die Geltendmachung ihrer Ansprüche fest. Im Oktober 2005 fand eine mündliche Verhandlung zur Begründetheit des Klagebegehrens vor dem ICSID Schiedsgerichtstribunal in Washington statt. Das Schiedsgericht hat Siemens mit Endurteil vom 6. Februar 2007 einstimmig auf Basis des Vertragswerts und Folgeschäden, eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 217,8 Mio. USD zzgl. 2,66 % compound interest hierauf seit 18. Mai 2001 zugesprochen. Das Schiedsgericht entschied außerdem, dass Argentinien Siemens von allen Ansprüchen von Subunternehmen in diesem Projekt (in Summe ca. weitere 44 Mio. USD) freizustellen hat, sowie Siemens im Falle der nicht rechtzeitigen Rückgabe des Contract Performance Bond für dieses Projekt den vollen Betrag des Contract Performance Bond in Höhe von weiteren 20 Mio. USD zurückzuzahlen hat. Die vom Schiedsgericht für die Rückgabe festgelegte Frist ist ohne Erfüllung durch Argentinien verstrichen. Gegen dieses Urteil hat Argentinien mit der Behauptung, es lägen gravierende Verfahrensmängel vor, beim ICSID Schiedsgerichtszentrum am 4. Juni 2007 Antrag auf Annullierung des Urteils und auf Suspendierung der Vollstreckung gestellt. Ein so genanntes "ad hoc committee" ist eingesetzt worden, das über den Antrag von Argentinien zu entscheiden hat. Siemens geht davon aus, dass das ad hoc committee nicht vor 2009 über den Antrag von Argentinien entscheiden wird.

Die Siemens AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten als diversifizierter, global präsenter Konzern in verschiedenen weiteren Rechtsstreitigkeiten und Verfahren als Beklagte benannt worden. Zum Teil sind diese anhängigen Ansprüche bereits offen gelegt worden. In einigen dieser Rechtsstreitigkeiten werden Schadensersatzansprüche in substanzieller oder unbestimmter Höhe sowie Strafschadensersatz (punitive damages) geltend gemacht. Zeitweise ist Siemens auch Gegenstand von weiteren über die oben genannten hinausgehenden behördlichen Ermittlungen. Siemens kooperiert mit den zuständigen Behörden in unterschiedlichen Rechtskreisen und führt, soweit es angebracht ist, interne Untersuchungen bezüglich des behaupteten Fehlverhaltens durch, unterstützt durch interne und externe Rechtsberater. Angesichts der Zahl von Rechtsstreitigkeiten und anderen Verfahren, an denen Siemens beteiligt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in einigen dieser Verfahren negative Entscheidungen für Siemens ergehen könnten. Siemens verteidigt sich in Rechtsstreitigkeiten und Verfahren, soweit dies angemessen ist. Eine Prognose von Verfahrensergebnissen ist, insbesondere in Fällen, in denen die Anspruchsteller substanzielle oder unbestimmte Schadensersatzansprüche geltend machen, mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden; im Hinblick darauf kann Siemens häufig keine Vorhersage darüber treffen, welche Verpflichtungen sich aus einem solchen Verfahren eventuell ergeben könnten. Obwohl in solchen Fällen eventuelle negative Entscheidungen wesentliche Auswirkungen auf die konsolidierten operativen Ergebnisse in einer Berichtsperiode haben könnten, geht Siemens nicht davon aus, dass die, in diesem Paragraphen dargestellten Rechtsthemen, wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Siemens haben werden."
(Siemens: ra)



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