Anstieg bei Inkassogebühren endlich stoppen


Inkassokosten hoch wie nie - Inkassokosten sind trotz einer gesetzlichen Neuregelung gestiegen
Gesetzesevaluierung im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums zeigt dringenden Handlungsbedarf



Inkassokosten für Verbraucher zu senken – das war ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Doch das Ziel wurde verfehlt: Die Inkassokosten sind seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. Das geht aus einer Evaluierung des Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, den Inkassogebühren Grenzen zu setzen.

"Die Inkassokosten sind trotz Regulierung kräftig gestiegen. Jetzt ist es Zeit zum Handeln. Die Bundesverbraucherministerin muss Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der Evaluierungsbericht, den das BMJV Mitte April auf seiner Website veröffentlicht hat, zeigt eindrücklich den Handlungsbedarf. So summiert sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifacht sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderungen, also sehr niedrigen Forderungen, haben sich im Vergleich zu den Gebühren, die vor 2014 verlangt wurden, im Durchschnitt mehr als verdoppelt.

Daneben belegen die Evaluierungsergebnisse anschaulich die Fantasie der Inkassobranche bei der Erhebung zusätzlicher Gebühren: Gängig sind zum Beispiel ein Kontoführungsentgelt, Entgelte für Datenerfassung und Datenspeicherung, Reaktivierungsgebühren, Extrakosten für Telefoninkasso oder ein Entgelt für die Rufnummerermittlung.

Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren
Die Untersuchung belegt, dass die Gebühren regelmäßig mit 1,3-fachem Satz nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnet werden. Dies entspricht der Gebührenhöhe, die für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts als angemessen bewertet wird. Die Inkassotätigkeit ist aber von einfacherer Art als die typische Anwaltstätigkeit. Es wird keine rechtliche Prüfung vorgenommen und keine rechtliche Empfehlung erteilt. Die Inkassotätigkeit besteht lediglich in einem kaufmännischen Forderungseinzug. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist sie weitgehend automatisiert und EDV-gestützt ausführbar, sodass sie nach einer Anlernphase ausgeübt werden kann. Inkassomitarbeiter benötigen daher lediglich kaufmännische Grundkenntnisse und keine juristischen Staatsexamina.

Der vzbv mahnt aber nicht nur Handlungsbedarf mit Blick auf die Höhe der Inkassokosten an: "Verbraucher müssen auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken wie etwa der systematischen Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt sowie vor unangemessenen Drohungen geschützt werden", so Müller. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 16.06.18
Newsletterlauf: 25.07.18

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB

    Ingram Micro hat ihren Environmental, Social and Governance (ESG)-Report für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht, der Einblicke in wichtige ESG-Themen wie die Verringerung der Kohlenstoffemissionen, die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sowie Vielfalt, Gerechtigkeit, Integration und Zugehörigkeit (Diversity, Equity, Inclusion, Belonging - DEIB) und Unternehmensführung bietet.

  • Hashthink Technologies steigt als Gesellschafter

    Das deutsche Legal/RegTech Startup LEX AI GmbH und der Kanadische KI- und Daten- Spezialist Hashthink Technologies Inc. kooperieren bei der Entwicklung und Globalisierung der "LEX AI"-SaaS-Plattform.

  • E-Invoicing entscheidender Erfolgsfaktor

    Vertex gab die Übernahme von ecosio bekannt. ecosio ist Anbieterin im Bereich B2B-Integration, spezialisiert auf elektronischen Datenaustausch (EDI) und elektronische Rechnungsstellung. Das Closing steht unter dem Vorbehalt der üblichen österreichischen behördlichen Genehmigung.

  • Kapitalmarktzugang für Unternehmen

    Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) ist der Entwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II) ein Signal in die richtige Richtung. Der Gesetzentwurf enthält Maßnahmen zur Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für Unternehmen, zur Förderung des Fondsmarkts sowie zur Verschlankung aufsichtlicher Vorgaben.

  • Compliance, Kryptowährungen & ESG-Daten

    Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zu Beginn dieses Jahres geben die Digital Token Identifier (DTI) Foundation und Crypto Risk Metrics (CRM) die Implementierung von ESG-bezogenen Daten in der DTI-Datenbank bekannt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen