Anstieg bei Inkassogebühren endlich stoppen


Inkassokosten hoch wie nie - Inkassokosten sind trotz einer gesetzlichen Neuregelung gestiegen
Gesetzesevaluierung im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums zeigt dringenden Handlungsbedarf



Inkassokosten für Verbraucher zu senken – das war ein zentrales Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Doch das Ziel wurde verfehlt: Die Inkassokosten sind seit Inkrafttreten der Inkassovorschriften im Jahr 2014 sogar erheblich gestiegen. Das geht aus einer Evaluierung des Gesetzes im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, den Inkassogebühren Grenzen zu setzen.

"Die Inkassokosten sind trotz Regulierung kräftig gestiegen. Jetzt ist es Zeit zum Handeln. Die Bundesverbraucherministerin muss Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzen", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der Evaluierungsbericht, den das BMJV Mitte April auf seiner Website veröffentlicht hat, zeigt eindrücklich den Handlungsbedarf. So summiert sich eine 30-Euro-Bestellung im Internet bei Nichtzahlung – ohne Einrechnung der Mahnkosten des ursprünglichen Gläubigers – in aller Regel schon mit dem Erstanschreiben auf 100,20 Euro und verdreifacht sich somit. Auch die Inkassogebühren bei Bagatellforderungen, also sehr niedrigen Forderungen, haben sich im Vergleich zu den Gebühren, die vor 2014 verlangt wurden, im Durchschnitt mehr als verdoppelt.

Daneben belegen die Evaluierungsergebnisse anschaulich die Fantasie der Inkassobranche bei der Erhebung zusätzlicher Gebühren: Gängig sind zum Beispiel ein Kontoführungsentgelt, Entgelte für Datenerfassung und Datenspeicherung, Reaktivierungsgebühren, Extrakosten für Telefoninkasso oder ein Entgelt für die Rufnummerermittlung.

Unverhältnismäßig hohe Inkassogebühren
Die Untersuchung belegt, dass die Gebühren regelmäßig mit 1,3-fachem Satz nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung berechnet werden. Dies entspricht der Gebührenhöhe, die für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts als angemessen bewertet wird. Die Inkassotätigkeit ist aber von einfacherer Art als die typische Anwaltstätigkeit. Es wird keine rechtliche Prüfung vorgenommen und keine rechtliche Empfehlung erteilt. Die Inkassotätigkeit besteht lediglich in einem kaufmännischen Forderungseinzug. Gerade in Zeiten der Digitalisierung ist sie weitgehend automatisiert und EDV-gestützt ausführbar, sodass sie nach einer Anlernphase ausgeübt werden kann. Inkassomitarbeiter benötigen daher lediglich kaufmännische Grundkenntnisse und keine juristischen Staatsexamina.

Der vzbv mahnt aber nicht nur Handlungsbedarf mit Blick auf die Höhe der Inkassokosten an: "Verbraucher müssen auch besser vor unseriösen Geschäftspraktiken wie etwa der systematischen Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt sowie vor unangemessenen Drohungen geschützt werden", so Müller. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

eingetragen: 16.06.18
Newsletterlauf: 25.07.18

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen