Abwehr von Wirtschaftskriminalität
Gesetzlich vorgegebene Überprüfung und Risikobewertung neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen mit Personen und Firmen
Neue Lösung "Siron Know Your Customer" schließt Lücke bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität
(16.12.10) - Die Tonbeller AG erweitert ihr Lösungsportfolio der Siron Compliance Solutions um die Komponente "Siron Know Your Customer" (KYC). Die Lösung unterstützt Finanzinstitute bei der Einhaltung der Gesetze und Compliance-Regularien zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Terrorismusfinanzierung. Sie sorgt so für die gesetzlich vorgegebene Überprüfung und Risikobewertung neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen mit Personen und Firmen.
"SironKYC" hilft Finanzinstituten bei der Vermeidung von Reputationsschäden und schützt somit vor Kunden- und Geschäftsverlust sowie vor wirtschaftlicher Schädigung anderer Kunden und der Aktionäre. Siron KYC bildet den gesamten Prozess der Neukundenannahme ab und lässt sich einfach in die vorhandene Infrastruktur einbinden.
Die Lösung trägt durch Automatisierung und einheitliche Informationserfassung maßgeblich dazu bei, den Geschäftsprozess effizient zu gestalten. SironKYC ermöglicht durch einfache und individuelle Gestaltung der Fragebögen zu Kundenannahme die gesetzlich vorgeschriebene, vollständige Erfassung von Kundendaten.
Gesetze und Regulierungen
Neben dem Erfordernis zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen kann es sich kein Finanzinstitut leisten, öffentlich der Geldwäsche oder der Unterstützung von kriminellen Aktivitäten bezichtigt zu werden, auch wenn es unwissentlich für diese Zwecke missbraucht wurde. Es besteht daher ein hohes Interesse der Unternehmen angemessene, interne Kontrollmaßnahmen und -systeme einzuführen. Die Regelungen zum KYC-Principle (Kenne Deinen Kunden) spiegeln sich in Richtlinien und Gesetzen, wie z.B. dem US Patriot Act, dem Bank Secrecy Act (BSA), der 3. EU-Anti-Geldwäsche-Richtlinie oder dem Deutschen Geldwäsche Gesetz (GWG) wider.
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen müssen Finanzinstitute bei natürlichen und juristischen Personen und ihren wirtschaftlich Berechtigten bereits bei der Kundenannahme sicherstellen, dass der Neukunde keine Gefährdung für das Institut hinsichtlich krimineller Handlungen und Terrorismusfinanzierung darstellt. Finanzinstitute sind verpflichtet, vor Eröffnung neuer Konten das "Know Your Cusromer Principle" auf den noch unbekannten Kunden anzuwenden, um das Risikopotential der Kundenbeziehung zu erkennen. Diese Erkenntnis ist Basis für die risikobasierte Überwachung der Geschäftsbeziehung hinsichtlich Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Betrug.
Geschäftsprozesse beschleunigen, Informationen bereitstellen
Finanzinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Informationen wie z.B. den Zweck der Geschäftsbeziehung sowie die Herkunft des Geldes in Erfahrung zu bringen. Darüber hinaus muss festgestellt werden, ob der potentielle Neukunde eine sogenannte politisch exponierte Person (PEP) ist, da Geschäftsbeziehungen mit diesem Personenkreis einer erhöhten Sorgfaltspflicht unterliegen.
Zusätzlich muss das Institut gewährleisten, dass die Personendaten gegen internationale Embargolisten abgeglichen werden, um Geschäftsbeziehungen mit Terroristen, kriminellen Personen und Organisationen sowie sanktionierten Ländern zu verhindern.
Diese Informationen und Daten werden zwar bei der Neukundenannahme von den Instituten bereits heute erhoben und archiviert. Die so erhobenen Daten dienen in der Regel jedoch nur der Dokumentation und stehen nicht zur weiteren Verwendung innerhalb der IT-Systeme zur Verfügung.
Der für die Kriminalitätsbekämpfung zuständige Mitarbeiterkreis hat keine Möglichkeit, die bei der Geschäftseröffnung erhobenen Kundeninformationen in die IT-gestützte Analyse für Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung einzubeziehen. Eine Plausibilitätsprüfung und Kontrolle der Angaben sowie eine systematische Risikoklassifizierung des Kunden, die sich an seinem tatsächlichen Verhalten orientiert, ist so praktisch nicht durchführbar.
Diese Lücke soll SironKYC schließen. Die Lösung bietet die Möglichkeit, die Kundendaten einheitlich elektronisch zu erfassen, die Angaben des Kunden automatisch mit PEP-, und Embargolisten während der Kundenannahme abzugleichen und so eine erste Risikoklassifizierung vorzunehmen. Dies mündet in konkreten Handlungsanweisungen für den Mitarbeiter, der den potentiellen Kunden betreut.
Im Falle eines erhöhten Risikos wird der Geldwäschebeauftragte automatisch per E-Mail informiert. Somit kann sofort anhand der überprüften Daten entschieden werden, ob ein Kunde angenommen oder abgelehnt wird und welche Risikoklassifizierung (z.B. niedrig, mittel, hoch) zutrifft.
Diese Analyse erfolgt in Echtzeit während der Kundenannahme. Ab diesem Zeitpunkt wird auf Basis dieser Information eine kontinuierliche Prüfung, ob die Angaben des Kunden während der Kundenannahme von seinem tatsächlichen Verhalten abweichen, durchgeführt. Eine signifikante Abweichung von den Angaben des Kunden führt immer zu der Frage: "warum hat der Kunde falsche Angaben gemacht?" und ist häufig ein Hinweis auf geplante kriminelle Aktivitäten zum Nachteil des Institutes, seiner Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre.
SironKYC verarbeitet alle relevanten Daten und Informationen, die anhand der institutspezifischen Risikoklassifizierungen für Geldwäsche, Betrug und Terrorismusfinanzierung für die Kundenannahme zu erheben und zu überprüfen sind. Zur anschließenden kontinuierlichen Überprüfungen werden diese Daten automatisch an die Research-Systeme für Geldwäsche "SironAML" und Betrugserkennung "SironFD" weitergeleitet.
Der große Nutzen von SironKYC liegt in der Möglichkeit die Risikoeinschätzung der neuen Kundenbeziehung unmittelbar durchzuführen. Die vom Kunden gemachten Angaben zur Person und zur Geschäftsbeziehung lassen sich nun mit dem tatsächlichen Verhalten des Kunden vergleichen. Bei gravierenden Abweichungen des Kundenverhaltens ist eine neue, angemessene Risikoklassifizierung vorzunehmen und geeignete Maßnahmen zur Betreuung des Kunden zu ergreifen. So lässt sich die Kundenbeziehung kontinuierlich auf ihre Gesetzmäßigkeit prüfen. (Tonbeller: ra)
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